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Europa 2013 - Europe Direct Lüneburg

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Das Gebäude des EuropäischenParlaments in Straßburgneu. Er legt die Zahl der Abgeordneten für den hinsichtlich der Zahl der Unionsbürgerinnenund Unionsbürger größten und den kleinsten Mitgliedstaat auf 96 bzw. sechsAbgeordnete fest. Für die Mitgliedstaaten, deren Zahl von Unionsbürgerinnen undUnionsbürgern dazwischen liegt, wird die Anzahl der 751 Abgeordnetensitze nach demGrundsatz der sogenannten „degressiven Proportionalität“ verteilt. Dieses Prinzipsorgt dafür, dass zwar kleinere Mitgliedstaaten pro Unionsbürger(in) stärker vertretensind als größere, dass aber Staaten mit annähernd der gleichen Größe auch die gleicheZahl von Abgeordneten entsenden. Es schließt grundsätzlich aus, dass ein größererStaat mehr Abgeordnete pro Unionsbürgerinnen und Unionsbürger entsendet als einkleinerer Staat (Degressivkomponente). Es sichert aber auf der anderen Seite auch, dassein größerer Staat stets mehr Abgeordnete entsendet als ein kleinerer Staat (Proportionalitätskomponente)bzw. bei nur geringem Bevölkerungsunterschied beide Staatengleich viele Abgeordnete haben.Zusammensetzung nach einer Erweiterung der EUDie Obergrenze von 751 Abgeordneten gilt auch, wenn weitere Länder der EU beitretensollten. In diesem Fall wird die Zahl der auf jedes Land entfallenden Sitze im Parlamenterneut nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität verteilt, so dass die bisherigenMitgliedstaaten in der Summe so viel Abgeordnetensitze abgeben müssen, wie dasBeitrittsland oder die Beitrittsländer zusammen erhalten. Wird jedoch ein Beitritt vor dernächsten <strong>Europa</strong>wahl im Juni 2014 erfolgen (voraussichtlich Kroatien am 1. Juli <strong>2013</strong>),so erhält das beitretende Land zunächst so viele <strong>Europa</strong>abgeordnete, wie ihm nachdem Prinzip der degressiven Proportionalität zusteht, ohne dass die bereits bestehendenMitgliedsländer sofort weniger Abgeordnete haben. Dadurch wird die Gesamtzahl der<strong>Europa</strong>abgeordneten wie auch bei früheren Beitritten vorübergehend über die festgelegteHöchstzahl hinaus steigen. Mit der nächsten <strong>Europa</strong>wahl aber wird die Abgeordnetenzahlin jedem Fall wieder auf die vertragliche Höchstzahl von 751 Abgeordneten zurückgeführt.Kroatien wird nach seinem Beitritt zur Europäischen Union zwölf Abgeordnetensitze imEuropäischen Parlament erhalten. Seit April 2012 gibt es bereits zwölf Abgeordnete ausdem kroatischen Parlament, die im Europäischen Parlament als Beobachterinnen undBeobachter vertreten sind. Sie können sich aktiv an den Arbeiten des Europäischen Parlamentsbeteiligen, ohne aber abstimmungsberechtigt oder für ein Amt wählbar zu sein.Das Europäische Parlament | 17

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