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Europa 2013 - Europe Direct Lüneburg

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Bio-Siegel<strong>Europa</strong>konkretBio-Lebensmittel boomen. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern Gewissheitzu geben, dass auch tatsächlich „Bio“ drin ist, wo „Bio“ draufsteht, hat die EuropäischeUnion eine Verordnung erlassen. Diese definiert genau, wann ein Lebensmittelals Bio-Lebensmittel verkauft werden darf. So müssen die Erzeugung und auch dieWeiterverarbeitung ökologischen Kriterien genügen. Bei der Herstellung dürfen beispielsweisekeine synthetischen Pflanzenschutzmittel benutzt werden. Bio-Produktedürfen weder bestrahlt werden (um etwa die Haltbarkeit zu verlängern) noch gentechnischveränderte Organismen enthalten. Auch die Tierhaltung muss artgerechtsein und bestimmten Kriterien genügen. Die EG-Öko-Verordnung, die all das regelt,gilt übrigens auch für importierte Lebensmittel. Nur wenn die Verordnung genaubefolgt wird, darf ein Lebensmittel mit dem bekannten Bio-Siegel ausgezeichnetwerden.Seit dem 1. Juli 2010 müssen Bio-Produkte, die gemäß den Vorschriften der EU ökologisch/biologischhergestellt wurden, das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologischeProduktion (EU-Bio-Logo) tragen. Das deutsche Bio-Siegel, einesder bekanntesten Verbraucherschutz-Kennzeichnungen überhaupt, darf weiterhinzusätzlich verwendet werden. Ende Dezember 2012 trugen über 65.000 Produktedas deutsche Bio-Siegel. Verstöße gegen die EG-Öko-Verordnung werden mit hohenGeldbußen geahndet, sogar Haftstrafen sind möglich.www.biosiegel.deDie EU-Kommission hat am 12. Oktober 2011 ein Reformpaket zur Agrarpolitik 2014– 2020 vorgelegt, das eine Reihe von Rechtsvorschlägen enthält. Die Reform soll diewirtschaftliche und ökologische Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Landwirtschaftgarantieren, ebenso wie ihre Verankerung im ländlichen Raum. Den Bürgerinnenund Bürgern der EU sollen hochwertige und gesunde Lebensmittel zur Verfügung stehen,Umweltschutzmaßnahmen ergriffen und die Entwicklung der ländlichen Gebietegefördert werden. Die Verabschiedung der verschiedenen Gesetzestexte durch das EuropäischeParlament und den Rat wird für Ende <strong>2013</strong> erwartet, so dass die GAP-Reformzum 1. Januar 2014 in Kraft treten könnte.Informationen zur Gemeinsamen Agrarpolitik:www.ec.europa.eu/agriculture/index_de.htmGesunde Lebensmittel | 91

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