Verbraucherinnen und Verbraucherin der EUIn der Europäischen Union leben rund 500 Millionen Verbraucherinnenund Verbraucher. Ihre Ausgaben machen 56 Prozent des Bruttoinlandsproduktsder EU aus. Die EU braucht mündige Verbraucherinnen undVerbraucher, die die Vorteile des Binnenmarktes nutzen können unddabei den nötigen Verbraucherschutz erfahren.Die europäische Verbraucherschutzpolitik gehört mit zu den erfolgreichstenPolitikbereichen der Europäischen Union. Dies ist nicht zuletzt demEuropäischen Parlament zu verdanken, das stets für einen umfassendenVerbraucherschutz auf EU-Ebene und dessen wirkungsvolle Durchsetzunggekämpft hat. Beispiele dafür sind Richtlinien zur Sicherheit vonKinderspielzeug, die z.B. eine ganze Reihe von Duftstoffen, die etwaAllergien auslösen können, in Spielzeugen verbieten. In der Kosmetikverordnung,die im Jahr 2009 reformiert wurde und ab dem 11. Juli<strong>2013</strong> grundsätzlich gilt, werden unter anderem Regeln festgelegt, dieKosmetika zum Gesundheitsschutz erfüllen müssen, wenn sie auf denEU-Markt gebracht werden.Konsumgüter, die nicht den strengen EU-Normen genügen, werden vonden Behörden in den EU-Staaten erfasst und der EU-Datenbank RAPEXgemeldet. Diese Datenbank wird im Internet veröffentlicht und jedeWoche aktualisiert:www.ec.europa.eu/consumers/safety/rapexDie Datenbank RAPEXsammelt Informationen zugefährlichen Konsumgütern,z.B. Spielzeug, bei dem fürKinder Verschluckungsgefahrvon lösbaren Teilen besteht.92 | Gesunde Lebensmittel
Aktuelles StichwortKennzeichnung von Lebensmittelnund gesundheitsbezogene AngabenAm 12. Dezember 2011 ist eine Verordnung über neue EU-Regeln zur Kennzeichnungvon Lebensmitteln in Kraft getreten. Die neuen Regeln sehen vor, dass zukünftig derEnergiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker,Eiweiß und Salz in einer lesbaren tabellarischen Form auf der Verpackung angebrachtwerden. Diese Informationen müssen per 100 g oder per 100 ml und können zusätzlichnoch je Portion angegeben werden. Allergene Stoffe müssen hervorgehoben werden.Der Verbraucher wird künftig beim Einkauf besser informiert und kann somit gezielterEntscheidungen beim Kauf von Lebensmitteln treffen. Die neuen Regeln werden die Kennzeichnungvon Lebensmitteln innerhalb der EU modernisieren, vereinfachen und klarermachen. Auch wird die Bürokratie für Herstellerinnen und Hersteller sowie Betreiberinnenund Betreiber von Lebensmittelunternehmen verringert.Informationen über Allergene müssen künftig auch für unverpackte Lebensmittel gegebenwerden, so zum Beispiel für Lebensmittel in Restaurants oder in Kantinen. Hier können dieMitgliedstaaten Maßnahmen annehmen, um festzulegen, wie diese Information zugänglichgemacht werden muss. Die Verpflichtungen zur Angabe des Herkunftslandes werdenausgeweitet. Neben Rindfleisch, Honig, Olivenöl und frischem Obst und Gemüse wird dieVerpflichtung künftig auch für frisches Schweine-, Schaf-, Ziegenfleisch und Geflügel gelten.Es wird strenge Regeln geben, um zu vermeiden, dass Verbraucherinnen und Verbraucherdurch die Präsentation der Verpackung von Lebensmitteln in die Irre geführt werden.Lebensmittelimitate, wie beispielsweise „Analogkäse“, müssen gekennzeichnet werden.Wurde eine Zutat, die normalerweise zu erwarten wäre, ersetzt, muss dies künftig deutlichauf der Vorderseite der Packung in einer prominenten Schriftgröße und neben der Markeangegeben werden. Die Lebensmittelunternehmen haben grundsätzlich drei Jahre Zeit (bisEnde 2014), sich den Regeln anzupassen. Ab Ende 2016 sind die Vorschriften über dieNährwertkennzeichung anzuwenden.Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel wie „leicht“ oder„mit einem hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren“ sind in den letzten Jahren häufig inder Werbung oder auf Lebensmittelverpackungen benutzt, aber auch immer wieder kontroversin der EU diskutiert worden. Am 16. Mai 2012 genehmigte die Europäische Kommissioneine Liste mit 222 gesundheitsbezogenen Angaben und der Bedingungen für ihreVerwendung für Lebensmittel, die in der gesamten EU gilt. Seit Anfang Dezember 2012dürfen nicht zugelassene und noch nicht geprüfte Angaben nicht mehr verwendet werden.Unionsregister der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel (inenglischer Sprache):http://ec.europa.eu/nuhclaims/Gesunde Lebensmittel | 93