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Europa 2013 - Europe Direct Lüneburg

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ErweiterungEs ist absehbar, dass sich die Europäische Union erneut erweitern wird. Beitrittskandidatenmüssen wirtschaftliche und politische Bedingungen, die sogenannten „Kopenhagener Kriterien“ für den Beitritt erfüllen: Die Ländermüssen institutionell stabil sein, eine funktionierende Marktwirtschaft habenund in der Lage sein, die Verpflichtungen, die sich aus einer Mitgliedschaft inder EU ergeben, übernehmen zu können.Gegenwärtige und künftige Kandidatenländer (auch Bewerberländer genannt)dürfen zur Erlangung der EU-Mitgliedschaft in ihren Reformanstrengungennicht nachlassen. Entscheidend sind die Schaffung eines funktionierendenRechtssystems, die Gewährung der Meinungsfreiheit, die Gestaltung gutnachbarschaftlicherVerhältnisse, die faire Behandlung ethnischer Minderheitensowie der Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität. Das hat dasEuropäische Parlament in einer Entschließung am 26. November 2009 erneutunterstrichen.Der Beitrittsprozess besteht im Groben aus drei Schritten: Zunächst wird einLand zu einem offiziellen Kandidaten für die EU-Mitgliedschaft ernannt, wasjedoch noch nicht bedeuten muss, dass offizielle Verhandlungen aufgenommenworden sind.In einem einstimmigen Beschluss des Rates beschließen alle EU-Mitgliedstaaten,offizielle Beitrittsverhandlungen mit dem Kandidatenland aufzunehmen:Ihre Grundlage sind die 35 Kapitel des EU-Besitzstandes, d.h. die verbindlichenRechte und Pflichten der EU. Das Bewerberland ist verpflichtet, den gesamtenBesitzstand und seine Rechtsvorschriften zu übernehmen. Auch auf seine Anwendungund Durchsetzung muss das Land sich vorbereiten und alle notwendigenReformen durchführen, um die Beitrittskriterien zu erfüllen.Wenn alle Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und alle Reformendurchgeführt sind, müssen die Kommission, der Rat und das EuropäischeParlament dem Beitrittsvertrag zustimmen, der dann vom Kandidatenland undsämtlichen Mitgliedstaaten unterzeichnet und ratifiziert werden muss. Danacherfolgt der Beitritt zur EU.Nachdem am 1. Dezember 2011 das Europäische Parlament der künftigenEU-Mitgliedschaft Kroatiens zugestimmt hatte, wurde der Beitrittsvertrag am9. Dezember 2011 unterzeichnet. Nach erfolgreicher Ratifizierung des Beitrittsvertragessoll Kroatien zum 1. Juli <strong>2013</strong> der Europäischen Union beitreten.46 | <strong>Europa</strong> wächst zusammen

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