13.07.2015 Aufrufe

Europa 2013 - Europe Direct Lüneburg

Europa 2013 - Europe Direct Lüneburg

Europa 2013 - Europe Direct Lüneburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Regionen in der EUDie EU-Verträge definieren nicht verbindlich, was genau unter einer „Region“ zu verstehenist, dies bestimmen die Mitgliedstaaten selbst. Für Deutschland ist der Begriff„Region“ bereits durch die föderale Struktur der Bundesrepublik vorgeprägt. Dem trägtdie deutsche Verfassung, das Grundgesetz, explizit Rechnung, indem es sowohl denBund als auch die Länder als Staaten versteht.Außer Deutschland gibt es in der EU noch weitere Bundesstaaten wie Österreich oderBelgien. Andere Mitgliedstaaten wie Spanien oder das Vereinigte Königreich habenautonome Regionen. Die meisten Mitgliedstaaten sind jedoch Zentralstaaten, in denendie Regionen keine Gesetzgebungskompetenz oder -autonomie besitzen. Insofern gibtes in legislativ-administrativer Hinsicht große Unterschiede zwischen den einzelnenMitgliedsländern.Regionen werden sehr stark durch historische, wirtschaftliche, ethnische und kulturelleEntwicklungen geprägt. Obwohl die EU-Mitgliedstaaten häufig das Ergebnis politischerEntwicklungen des 19. und 20. Jahrhunderts sind, ist ihre Beschaffenheit auch durchvorherige Jahrhunderte geformt. So haben zum Beispiel verschiedene Volksgruppenüber Generationen hinweg bestimmte Siedlungsräume und deren regionale Traditionengeprägt. Diese regionalen Traditionen sorgen für Unterschiedlichkeiten innerhalbder EU-Mitgliedstaaten, können aber auch grenzüberschreitende Gemeinsamkeitenschaffen.Der Ausschuss der Regionen undder Wirtschafts- und SozialausschussDer Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der EuropäischenUnion. Seine derzeit 344 Mitglieder sind regional und lokal gewählte Vertreterinnenund Vertreter aus den 27 EU-Mitgliedstaaten. Sie vertreten in Brüssel die Interessen derRegionen. Der AdR muss vom Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat zuEU-Gesetzgebung konsultiert werden, die regionale Bereiche betrifft. Außerdem kanner auch auf Eigeninitiative Stellungnahmen abgeben, wo regionale Interessen betroffensind.Die Anzahl der Sitze im Ausschuss der Regionen ist an die Größe der Mitgliedstaatenangepasst. So entsendet Deutschland beispielsweise 24 Vertreterinnen und Vertreter ausden Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden, Malta fünf. Durch den Vertragvon Lissabon wurde dem Ausschuss der Regionen ein eigenständiges Klagerecht vordem Europäischen Gerichtshof eingeräumt.52 | In Vielfalt geeint

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!