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Europa 2013 - Europe Direct Lüneburg

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vereinfachten Vertragsänderungsverfahren können vertragsänderndeBeschlüsse zu Sachverhalten, die spezielle Politikbereiche betreffen undkeine grundsätzliche Bedeutung haben, sondern Detailregelungen beinhalten,vom Rat oder vom Europäischen Rat mit Zustimmung aller Mitgliedstaatengefasst werden, ohne das ordentliche langwierige Vertragsänderungsverfahrenanwenden zu müssen. Gleiches gilt für die Anwendungvon „Brückenklauseln“, nach denen der Rat oder der EuropäischeRat von der Einstimmigkeit zur Mehrheitsentscheidung übergehen darf,sowie für die Kompetenz- und Flexibilitätsklauseln, nach denen durcheinstimmige Entscheidung aller Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten derEU erweitert werden können. Die Kompetenzerweiterungsmöglichkeitenbetreffen vor allem das Strafrecht, die europäische Staatsanwaltschaftund die Europäische Investitionsbank. Darüber hinaus verleiht das IntVGdem Bundestag und dem Bundesrat ein jeweils unabhängiges Weisungsrechtin den sogenannten „Notbremse-Verfahren“, wo in den BereichenSozialpolitik und Justiz-Zusammenarbeit in Strafsachen ein ordentlichesGesetzgebungsverfahren unterbrochen und die Angelegenheit zunächstdem Europäischen Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss, derüber sie im Regelfall einstimmig entscheiden muss. Vor der Übernahmevon Gewährleistungen für den Euro-Rettungsschirm muss die Bundesregierungvorab die Zustimmung des Haushaltsausschusses des DeutschenBundestages einholen (Siehe dazu auch Aktuelles Stichwort S. 71).Zur Wahrnehmung der Rechte durch Bundestag und Bundesrat sieht dasIntVG Unterrichtungspflichten der Bundesregierung vor. Insbesonderemuss die Bundesregierung erläutern, ob die Voraussetzungen für denNotbremsemechanismus vorliegen, weil eine Verletzung des deutschenSystems der sozialen Sicherheit droht bzw. grundlegende Aspekte derStrafrechtsordnung betroffen sind.Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabonner Vertrag:www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.htmlPressemitteilung zum Urteil (wesentliche Urteilsgründe):www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-072.htmlBundestag und Bundesrat mit neuer Aufgabe | 41

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