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Europa 2013 - Europe Direct Lüneburg

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Der Europäische Bürgerbeauftragte:Anwalt der Unionsbürgerinnen und -bürgerBeim Europäischen Bürgerbeauftragten kann sich jeder Bürgereines Mitgliedstaates der EU oder mit Wohnsitz in einem EU-Landüber einen vermuteten Missstand in der Verwaltungstätigkeit derOrgane oder anderen Institutionen und Stellen der EU beschweren.Lediglich der Gerichtshof der Europäischen Union ist davon ausgenommen.Auch Unternehmen, Vereinigungen und andere Einrichtungen,die ihren Sitz in der EU haben, können beim EuropäischenBürgerbeauftragten Beschwerden einreichen. Am häufigsten gibtes Beschwerden wegen unnötiger Verzögerungen oder verspäteterZahlungen, wegen Verweigerung von Informationen oder Diskriminierung.Als Bürgerbeauftragten hat das Europäische Parlament 2003 den Griechen P.Nikiforos Diamandouros gewählt und im Januar 2010 wiedergewählt. Der Bürgerbeauftragtekann von sich aus Untersuchungen einleiten und zwischen den Beschwerdeführernund der EU-Verwaltung schlichten. Seine Entscheidungen sind rechtlich nichtbindend. 2011 sind die EU-Institutionen jedoch durchschnittlich 82,5 Prozent derEmpfehlungen des Europäischen Bürgerbeauftragten gefolgt.Jedes Jahr legt der Europäische Bürgerbeauftragte dem Europäischen Parlament einenBericht über seine Tätigkeit vor. Über die Website des Europäischen Bürgerbeauftragtenkann man sich auch das Beschwerdeformular herunterladen:www.ombudsman.europa.euPetitionen an das Europäische ParlamentEiner der ständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments ist der Petitionsausschuss.Jede Bürgerin und jeder Bürger der Europäischen Union oder jede Person mitWohnort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kann allein oder zusammenmit anderen Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallenund die sie oder ihn unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlamentrichten. Auch Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen mit Sitz in der EuropäischenUnion können dieses Petitionsrecht ausüben. Eine Petition kann als Beschwerdeoder Ersuchen abgefasst sein und sich auf Angelegenheiten von öffentlichem oderprivatem Interesse beziehen. In der Petition kann ein individuelles Ersuchen, eine Beschwerdeoder Bemerkung zur Anwendung von EU-Recht oder eine Aufforderung andas Europäische Parlament, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen,dargelegt werden. Solche Petitionen geben dem Europäischen Parlament Gelegenheit,auf Verletzungen der Rechte einer Unionsbürgerin oder eines Unionsbürgers durcheinen Mitgliedstaat oder lokale Gebietskörperschaften oder eine sonstige Institution hinzuweisen.Eingaben kann man schriftlich oder über die Internetseiten des EuropäischenParlaments machen, und zwar in jeder Amtssprache der EU:www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/00533cec74/Petitions.htmlFrei und sicher leben | 99

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