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MANAGEMENTZuerst informieren, dannunterschreibenDAS LANDWIRTSCHAFTLICHE ARBEITSVERHÄLTNIS Vieles trägt zu einemgelungenen Arbeitsverhältnis bei. Basieren muss es jedoch auf den kantonalen Normalarbeitsverträgensowie den Lohnrichtlinien, die von der Branche ausgearbeitet werden.AloisVonarburgEs ist selbstverständlich, dass bei einerfinanziellen Leistung eine Quittungerstellt wird. So sollte auch dieDienstleistung «Arbeit» schriftlichgeregelt werden. Es gibt aber immerwieder landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse,die nicht schriftlich festgelegtsind und daher früher oder später zuSpannungen führen.Das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnislässt sich mit einem «Haus» vergleichen.Es muss auf einem gesundenFundament (gegenseitiger Respekt undVertrauen) erstellt werden. Das Hauswird von den vier Pfeilern (Normalarbeitsvertrag,Lohnrichtlinie, monatlicheLohnabrechnung und einem jährlichenMitarbeitergespräch) getragen.Arbeitsverhältnis prüfen1. Liegt ein schriftlicher Arbeitsvertrag beziehungsweise ein Normal -arbeitsvertrag (NAV) vor?2. Wird monatlich die Lohnabrechung inklusive Überzeit-, Freizeitkontrolleund Entschädigung für nicht eingenommene Mahlzeitenerstellt?3. Ist der vereinbarte Lohn im individuellen Arbeitsvertrag festgehalten?4. Wird die wöchentliche Arbeitszeit (in den meisten Kantonengemäss NAV 55 Stunden) eingehalten? Werden die Überstundenkompensiert oder ausbezahlt?5. Kann die Freizeit (in den meisten Kantonen gemäss NAV 1.5 Tagepro Woche) bezogen werden?6. Können die Ferien (4 Wochen pro Jahr, ab dem 50. Altersjahr5 Wochen) bezogen werden?7. Werden die AHV- Beiträge und Pensionskassenbeiträge einbezahlt?8. Werden die Kinderzulagen zusätzlich ausgerichtet?9. Das Unfallversicherungsgesetz verpflichtet den Arbeitgebenden,sein Personal für Berufs- und Nichtberufsunfall zu versichern.10. Die EKAS-Richtlinie 6508 für Arbeitssicherheit gemäss EKAS-Richtlinie6508 ist zu erfüllen. (Auskunft über die Branchenlösungagri-top erteilt die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Land -wirtschaft (BUL), 062 739 80 40).Im besten Fall ist das Haus mit einem«Blitzableiter» ausgestattet, der bei einem«Gewitter» einen gewissen Schutzund Sicherheit vermittelt. Die ArbeitsgemeinschaftBerufsverbände landwirtschaftlicherAngestellter (Abla) übernimmtsolche Aufgabe. Bei Problemenkann man sich an die Geschäftsstellewenden.Bei einem Haus sind, um den Wertder Gebäudesubstanz zu erhalten, immerwieder Unterhaltsarbeiten nötig.16 10 2012 · <strong>UFA</strong>-REVUE

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