MANAGEMENTZuerst informieren, dannunterschreibenDAS LANDWIRTSCHAFTLICHE ARBEITSVERHÄLTNIS Vieles trägt zu einemgelungenen Arbeitsverhältnis bei. Basieren muss es jedoch auf den kantonalen Normalarbeitsverträgensowie den Lohnrichtlinien, die von der Branche ausgearbeitet werden.AloisVonarburgEs ist selbstverständlich, dass bei einerfinanziellen Leistung eine Quittungerstellt wird. So sollte auch dieDienstleistung «Arbeit» schriftlichgeregelt werden. Es gibt aber immerwieder landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse,die nicht schriftlich festgelegtsind und daher früher oder später zuSpannungen führen.Das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnislässt sich mit einem «Haus» vergleichen.Es muss auf einem gesundenFundament (gegenseitiger Respekt undVertrauen) erstellt werden. Das Hauswird von den vier Pfeilern (Normalarbeitsvertrag,Lohnrichtlinie, monatlicheLohnabrechnung und einem jährlichenMitarbeitergespräch) getragen.Arbeitsverhältnis prüfen1. Liegt ein schriftlicher Arbeitsvertrag beziehungsweise ein Normal -arbeitsvertrag (NAV) vor?2. Wird monatlich die Lohnabrechung inklusive Überzeit-, Freizeitkontrolleund Entschädigung für nicht eingenommene Mahlzeitenerstellt?3. Ist der vereinbarte Lohn im individuellen Arbeitsvertrag festgehalten?4. Wird die wöchentliche Arbeitszeit (in den meisten Kantonengemäss NAV 55 Stunden) eingehalten? Werden die Überstundenkompensiert oder ausbezahlt?5. Kann die Freizeit (in den meisten Kantonen gemäss NAV 1.5 Tagepro Woche) bezogen werden?6. Können die Ferien (4 Wochen pro Jahr, ab dem 50. Altersjahr5 Wochen) bezogen werden?7. Werden die AHV- Beiträge und Pensionskassenbeiträge einbezahlt?8. Werden die Kinderzulagen zusätzlich ausgerichtet?9. Das Unfallversicherungsgesetz verpflichtet den Arbeitgebenden,sein Personal für Berufs- und Nichtberufsunfall zu versichern.10. Die EKAS-Richtlinie 6508 für Arbeitssicherheit gemäss EKAS-Richtlinie6508 ist zu erfüllen. (Auskunft über die Branchenlösungagri-top erteilt die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Land -wirtschaft (BUL), 062 739 80 40).Im besten Fall ist das Haus mit einem«Blitzableiter» ausgestattet, der bei einem«Gewitter» einen gewissen Schutzund Sicherheit vermittelt. Die ArbeitsgemeinschaftBerufsverbände landwirtschaftlicherAngestellter (Abla) übernimmtsolche Aufgabe. Bei Problemenkann man sich an die Geschäftsstellewenden.Bei einem Haus sind, um den Wertder Gebäudesubstanz zu erhalten, immerwieder Unterhaltsarbeiten nötig.16 10 2012 · <strong>UFA</strong>-REVUE
MANAGEMENTLohnabrechnungLandwirtschaftlichesArbeitsverhältnisNormal-ArbeitsvertragRichtlöhneMitarbeitergesprächViele Angestellten informieren sichvor Stellenantritt oder einer Vertragsunterzeichnungnicht. Mit einembescheidenen Mitgliederbeitragkönnten sie der Abla beitreten undsich beraten lassen.Bild: landpixel.euBeim Arbeitsverhältnis sind es netteWorte und Gesten im Alltag, die den gemeinsamenWert des Arbeitsverhältnisseserhalten. Für das «innere Klima»sorgt jeden Tag auch die Bäuerin, die imHaus und Garten für eine gute Atmosphäresorgt. Das ist aber nicht selbstverständlichund muss gebührend geschätztwerden.Richtlöhne und NormalarbeitsvertragDer Normalarbeitsvertrag,der sich auf Bestimmungen im Obligationenrechtstützt, reicht im Normalfall,um ein Arbeitsverhältnis zu regeln. Derschweizerische Bauern verband, die Ablaund der Bäuerinnen- und Landfrauenverbandüber arbeiten den Musterarbeitsvertrag,der für die Neubearbeitungder kantonalen Normalarbeitsverträgeals Grundlage dient. Um unliebsameÜberraschungen zu vermeiden, mussein landwirtschaft liches Arbeitsverhältnisschriftlich ge regelt werden. JederKanton verfügt über einen kan tonalenNormalarbeitsvertrag (NAV), der auchdann gültig ist, wenn kein Arbeitsvertragvorhanden ist. Der Normalarbeitsvertragwird vom Regierungsrat beschlossenund von Zeit zu Zeitangepasst. Es lohnt sich für Arbeitgeberund Arbeitnehmer, die EmpfehlungenWo bekomme ich was?• Lohnrichtlinien für familienfremde Arbeitnehmende in der Landwirtschaft(inklusive Hauswirtschaft): Abla, Nebikerstrasse 2, 6247Schötz, 041 980 15 14, info@abla.ch, <strong>Download</strong> www.abla.ch.• Normalarbeitsverträge: Kantonale Bauernverbände.• Lohnabrechnungsblock: SBV, Laurstrasse10, 5201 Brugg,www.agroimpuls.ch, Preis 12 Fr.bei den Richtlöhnen, einsehbar unterwww.abla.ch, zu befolgen.• Der Arbeitgebende ist verpflichtet,jeden Monat eine vollständige Lohnabrechunginklusive Überzeit- undFreizeitkontrolle zu erstellen.• Massgebend für die Einstufung in dieLohnklassen ist nicht die Ausbildung,sondern die ausgeübte Funktion.• Die Löhne verstehen sich als Monatslohninklusive allfällig erbrachte Kostund Logis.• In der Landwirtschaft sind 12 Monatslöhneüblich. 13. Monatslöhneoder Gratifikationen sind in denRichtlinien nicht enthalten. Autor Alois Vonarburgist Geschäftsführer derArbeitsgemeinschaftBerufsverbändelandwirtschaftlicherAngestellter (Abla),Schötz (LU)INFOBOXwww.ufarevue.ch 10 · 12www.strobl-kriegner.comSTEYR IN AKTIONECOTECH – DIE ZUKUNFT EFFIZIENTERLANDWIRTSCHAFTSymbolfotoPROFI CLASSIC4110 und 6125 ecotechecotech für reduzierten Dieselverbrauchbei mehr Leistung und weniger Emissionen(Stufe III B)Power Plus für bis zu 28 PS MehrleistungAuswahl an Getriebeoptionen für jedenBedarf und AnwendungszweckOptionale Fronthydraulik und Frontzapfwellefür erhöhte ProduktivitätWählen Sie Ihre eigene Sonderausstattung.Sie bekommen „GRATIS“:Komfortpaket für Profi Classic ecotechCCLS 113 Liter Hydraulikpumpe17/16 Gang-Getriebe Ecodrive 40 km/hinkl. automatischer GangwahlKlimatronicBluetooth Radio mitHochleistungslautsprechernDrehlichtoderTop integrierte Fronthydraulikmax. Hubkraft 3.100 kgdoppelwirkendTop integrierte Frontzapfwelle1.000 U/min bei 1.893 U/minMotordrehzahlNutzen Sie die Gelegenheit!Besuchen Sie Ihren Steyr Händler und lassenSie sich ein Angebot unterbreiten.Angebot gültig bis 30.11.2012.Murzlenstraße 80 · 8166 Niederweningen · Tel.: 044 857 22 00 · Fax: 044 857 25 17E-Mail: case.steyr.center@bucherlandtechnik.ch · www.case-steyr-center.ch<strong>UFA</strong>-REVUE · 10 2012 17