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Neutralität im Kalten Krieg. Österreich und Finnland im Vergleich - AFA

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Politikformulierung fand allerdings <strong>im</strong> Nachkriegs-<strong>Österreich</strong>, das vom neuen Prinzip derKonkordanzdemokratie getragen wurde, keinen großen Anklang. Im weiteren Verlauf derZweiten Republik spielte die KPÖ nach dem Ausscheiden aus dem Nationalrat 1959 nur einemarginale Rolle. In <strong>Finnland</strong> hingegen waren die Kommunisten von Mitte der 1960er bisAnfang der 1980er Jahre über lange Perioden in der Regierung vertreten – trotzdem driftete<strong>Finnland</strong> nie in das „Kommunistische Lager“ ab. 35 Während in <strong>Österreich</strong> dieKommunistische Partei nie wirklich Fuß fassen konnte, war sie in <strong>Finnland</strong> eineparteipolitische Konstante, die dem Verhältnis Helsinki-Moskau sicherlich nicht schadete.2. Verträge <strong>und</strong> die Basis der <strong>Neutralität</strong>spolitikDie <strong>Neutralität</strong> <strong>Österreich</strong>s <strong>und</strong> <strong>Finnland</strong>s beruht indirekt auf zwei Verträgen. Derösterreichische Staatsvertrag <strong>und</strong> der finnisch-sowjetische Fre<strong>und</strong>schaftsvertrag warenVoraussetzungen für die Anfänge <strong>und</strong> Entwicklungen der neutralen Position <strong>im</strong> <strong>Kalten</strong> <strong>Krieg</strong>.In diesem Kapitel sollen deshalb die Rahmenbedingungen <strong>und</strong> die Bezüge zur <strong>Neutralität</strong>dieser beiden – nicht nur für das jeweilige Land – wichtigen Verträge behandelt werden.2.1. <strong>Österreich</strong>ischer StaatsvertragDer österreichische Staatsvertrag, der am 15.5.1955 zwischen Vertretern der vier Besatzungsmächte<strong>und</strong> <strong>Österreich</strong> 36 abgeschlossen wurde, stellt für <strong>Österreich</strong> eines der wichtigsten –wenn nicht sogar das wichtigste – Ereignis der Nachkriegsgeschichte dar. Der Schritt, derzugleich auch einen Schnitt darstellte, zwischen der „unfreien“ Besatzungsphase <strong>und</strong> der Zeitdanach – „dem Ausklinken aus dem <strong>Kalten</strong> <strong>Krieg</strong>“ 37 – war groß. Bis dahin stellte <strong>Österreich</strong>einen der ersten Krisenherde des Ost-West-Konfliktes seit dem Zweiten Weltkrieg dar. Nachdem Ende der Besatzung <strong>und</strong> der Unterzeichnung des Staatsvertrages wurde der Kalte <strong>Krieg</strong>nur mehr punktuell in der Bevölkerung wahrgenommen (am „nähesten“ war der Konfliktsicherlich während der Ungarnkrise 1956 <strong>und</strong> der sowjetischen Militärintervention in derTschechoslowakei 1968). In der Öffentlichkeit herrschte die weitverbreitete Sicht vor, dassder <strong>Kalten</strong> <strong>Krieg</strong> ein Konflikt sei „mit dem wir nichts zu tun haben“ 38 . 3935 Vgl. Auffermann, in: Ismayr (2009), S. 21936 Die neun Vertragsunterzeichner waren Molotow, Iljitschow, Macmillan, Wallinger, Dulles, Thompson, Pinay,Lalouette <strong>und</strong> Figl.37 Müller (2009), S. 1138 Manfred Rotter (1990), in: Müller (2009), S. 1939 Vgl. Müller (2009), S. 119

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