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Neutralität im Kalten Krieg. Österreich und Finnland im Vergleich - AFA

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Große Koalition bildeten, konnte Außenminister Alois Mock <strong>im</strong> Juli 1989 das offizielleBeitrittsgesuch an Brüssel richten – inkludiert war darin eine <strong>Neutralität</strong>sklausel. 98Die Resonanzen auf den Beitrittsantrags <strong>Österreich</strong> waren durchwachsen. Zu innenpolitischerKritik <strong>und</strong> verhaltenen Reaktionen seitens der EFTA-Staaten kam noch eine negative Haltungder Sowjetunion <strong>und</strong> eine skeptische, informelle Antwort der EG hinzu, da diese sich geradeaus der „Eurosklerose“ befreit hatte <strong>und</strong> nicht vorrangig eine Erweiterung, sondernd vielmehreine Vertiefung der Integration anstrebte. Belgien wollte aufgr<strong>und</strong> des <strong>Neutralität</strong>svorbehaltessogar die reguläre Behandlung des Beitrittsgesuchs verzögen. Im Ausschuss der ständigenVertreter (AdR) einigten sich die Mitglieder darauf, die österreichische <strong>Neutralität</strong> <strong>im</strong>Rahmen der gemeinsamen außenpolitischen Zusammenarbeit zu diskutieren – was allerdingsnie geschah. Im offiziellen „avis“ vom August 1991 heiß es seitens der Kommission, dasseine österreichische Mitgliedschaft zwar generell ein Gewinn wäre, zugleich äußerte dassupranationale Gremium aber Vorbehalte <strong>im</strong> Punkte <strong>Neutralität</strong> <strong>und</strong> wollte dementsprechendeine eindeutige Zusicherung <strong>Österreich</strong>s über die künftige Gemeinsame Außen- <strong>und</strong>Sicherheitspolitik (GASP). <strong>Österreich</strong> begegnete dem <strong>im</strong> Vertrag von Maastrichtgeschaffenen Bereich mit einem Ministerratsbeschluss <strong>im</strong> November 1993, nach dem<strong>Österreich</strong> nicht zur militärischen Teilnahme an <strong>Krieg</strong>en oder Militärbündnissen verpflichtetsei, aber gemäß EU-Vertrag an der Weiterentwicklung der sicherheitspolitischen Strukturenmitwirken wird. 99Betrachtet man die Chronologie der Ereignisse – das Beitrittsgesuch wurde vor dem Fall derBerliner Mauer an die EG gerichtet –, verw<strong>und</strong>et es wenig, dass die Sowjetunion Bedenkengegenüber einer österreichischen Mitgliedschaft äußerte. Schon <strong>im</strong> August 1989 wurde einAide-Memoire des sowjetischen Botschafters an die österreichische B<strong>und</strong>esregierungübergeben, die dieses allerdings mit Gelassenheit nicht weiter kommentierten. 100 Nach demEnde der Sowjetunion waren ohnehin jegliche weitere Einmischungen obsolet geworden. Dieerfolgreiche Volksabst<strong>im</strong>mung über die österreichischen EU-Mitgliedschaft (66,6% st<strong>im</strong>mtenmit „Ja“) zum rechtlich frühestmöglichen Termin <strong>im</strong> Juni 1994 ebnete den Weg für denBeitritt am 1. Jänner 1995. Die dadurch dringlich gewordene Verabschiedung von Nebengesetzenführte zur Einfügung des Artikels 23j 101 , der es <strong>Österreich</strong> damit ermöglichte, voll an98 Vgl. Luif (2007), S. 71ff99 Vgl. ebd. S. 81ff100 Vgl. ebd. S. 82ff101 Vormals Artikel 23f / Stand Jänner 2012: Artikel 23j21

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