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2Abb. 49: Antenne Wincrange2011 fanden in der Antenne in Wincrange durchschnittlich etwa 7,5 Termine und in Vianden etwa6,5 Termin pro Dienstag statt.Der Verwaltungsrat des RESONORD hielt während der Pilotphase von RESONORD fest, daß imLaufe des Jahres 2012 der Nutzen dieser beiden Zweigstellen evaluiert werden soll.Das Personal des RESONORD setzt sich aus folgenden Posten zusammen:• 4 Posten Sozialarbeiterinnen ( 3 Ganztags und 1 Halbttagsstelle)• 2 Posten Administration und Buchhaltung (jeweils 75%)• 1 Posten soziale regionale Koordination (50%)• 1 Posten innerhalb des LEADER ProjektesDiese Personen sind in drei verschiedenen Abteilungen, in welche das Sozialzentrum gegliedert istaufgeteilt:• Der soziale Hilfs- und Interventionsdienst (SAIS)• Der Informations- und Orientierungsdienst (SIOC)• Der regionale soziale Koordinationsdienst (SCSR)Abb. 50: Antenne Vianden2.1.3.1 Der soziale Hilfs- und Interventionsdienst (SAIS)Die Abteilung des sozialen Hilfs- und Interventionsdienstes (SAIS), gewährleistet den Menschenund Familien die ihren Wohnsitz in einer der Gemeinden des RESONORD haben die Hilfe, die dasGesetz zur kommunalen Sozialhilfe vom 18. Dezember 2009 festgelegt hat. Die verschiedenenLeistungen und Angebote werden in Kapitel 2.4 vorgestellt. Im Folgenden wird konkret auf dieUmsetzung dieser Maßnahmen bei RESONORD eingegangen.Der "SAIS" informiert die Bevölkerung über die verschiedenen Formen der Hilfeleistungen die beiRESONORD bewilligt werden können. Die Mitarbeiter der Abteilung beraten, informieren und unterstützendie Personen damit Ihnen der Zugang zu den Ihnen zustehenden, sozialen Maßnahmensowie finanziellen und materiellen Leistungen erleichtert wird. Weiterhin bieten sie, in Absprachemit den Klienten ebenso eine sozialpädagogische Begleitung an, um sie Schritt für Schritt bei derBewältigung ihrer Probleme zu unterstützen.Zu den Missionen des SAIS gehört auch die Förderung des Zuganges zu sozio-kulturellen Aktivitäten,und bei jenen Personen die nicht versichert sind, die Übernahme der finanziellen Kosten diesich im Falle einer Krankheit oder eines Handicaps ergeben.Im Gegenzug für die bewilligten Sozialhilfeleistungen besitzt das SAIS das Recht eine aktivePartizipation an den Maßnahmen, die ihre Autonomie wieder herstellen sollen, von den Klientenzu verlangen. Dies kann sich in Form einer aktiven, selbstständigen Arbeits- oder Wohnungssucheoder die Teilnahme an Angeboten anderer sozialer Dienstleister (Alkohol- und Drogenberatung,Beratung und Begleitung bei Überverschuldung, etc.) darstellen. Es kann aber auch in Form einerfinanziellen Rückerstattung der bewilligten Leistungen sein. Die Höhe der zurückzuzahlendenSumme ist abhängig von der Situation des Klienten und wird in Absprache mit festgelegt.94RESONORD - Sozialberichterstattung 2011 RESONORD - Sozialberichterstattung 2011 95

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