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Die Tierschutzorganisation „Podenco-Hilfe-Lanzarote eV“

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verlassen, zwangsweise aus. Der<br />

Betreffende erhielt einen polizeilichen<br />

Strafbefehl über 3 M., weil er<br />

sich den Anordnungen des Beamten<br />

nicht gefügt hatte. Hiergegen<br />

beantragte der Mann gerichtliche<br />

Entscheidung. Das Gericht entschied<br />

darin, daß jeder Fahrgast<br />

verpflichtet sei, dem Schaffner<br />

das Ziel seiner Fahrt anzugeben.<br />

Der Strafmandat bestand daher zu<br />

recht.<br />

4.03.1851<br />

wurde der Robin Hood des Schwerter<br />

Waldes, Dolf Moor, im Klempschen<br />

Kotten auf dem Sommerberg<br />

vom Gendarmen Mönkemöller und<br />

Polizeidiener Harlinghaus entdeckt<br />

und beim Fluchtversuch vom Gendarmen<br />

Mönkemöller versehentlich<br />

erschossen. Dolf Moor, um<br />

den sich viele Geschichten ranken,<br />

wurde 36 Jahre alt, hinterließ seine<br />

Ehefrau und fünf Kinder. Am 7.<br />

März 1851 wurde er auf dem allgemeinen<br />

Totenhof in Hörde beerdigt.<br />

12.03.1909<br />

Vor dem Schwurgericht stand gestern<br />

der Bergmann Georg Noack<br />

von hier wegen Körperverletzung<br />

mit Todesfolge. Der Angeklagte<br />

hatte eine 9jährige Tochter Magdalena,<br />

die seine Frau mit in die Ehe<br />

gebracht hatte.. Am dritten Oktober<br />

wurde das Kind morgens von<br />

der Mutter ausgeschickt, um Wurst<br />

zu holen. Irrtümlich brachte das<br />

Kind nicht die richtige Wurstsorte.<br />

Darüber wurde der Angeklagte<br />

derart erregt, daß er ein Brotmesser<br />

ergriff und es angeblich<br />

dem Kinde gegen den Leib warf.<br />

Nach den Feststellungen der medizinischen<br />

Sachverständigen ist<br />

es jedoch ausgeschlossen, daß der<br />

Mann dem Kinde die Verletzungen<br />

durch einen Wurf beigebracht hat.<br />

<strong>Die</strong> Gutachter glauben vielmehr,<br />

daß er das Messer dem Kinde in<br />

den Leib gestoßen habe und zwar<br />

mit großer Gewalt. Das Messer<br />

war etwa 9 Zentimeter eingedrungen<br />

und hatte die Magenwand<br />

durchtrennt. <strong>Die</strong> Geschworenen<br />

sprachen den Angeklagten jedoch<br />

nur der fahrlässigen Tötung schuldig.<br />

Das Gericht verurteilte ihn zu<br />

einer Gefängnisstrafe von einem<br />

Jahr und sechs Monaten.<br />

14.03.1909<br />

Vor der Strafkammer hatten sich<br />

die Eheleute Fuhrmann Nikolaus<br />

Gesell aus Wischlinghofen wegen<br />

das Leben gefährdender Mißhandlungen<br />

zu verantworten. Bei den<br />

Angeklagten lebte auch das 4jährige<br />

uneheliche Kind der angeklagten<br />

Ehefrau. Wegen der geringfügigen<br />

Ursachen wurde das Kind<br />

seitens des Mannes gegen die Türen,<br />

Schränke und auf den Fußboden<br />

geworfen. Als man am Abend<br />

des 27. September fortwährend<br />

Schläge auf den Kopf des Kindes<br />

niedersausen hörte, benachrichtigte<br />

man den Hauswirt, dem nach<br />

längeren Klopfen die Türe von dem<br />

Angeklagten geöffnet wurde. Der<br />

Hauswirt stellte fest, daß das Kind<br />

seitens der Ehefrau in Gegenwart<br />

des Ehemannes mit einem Lederriemen,<br />

an dessen Ende sich eine<br />

eiserne Schraube befand, in der<br />

unmenschlichen Art und Weise gezüchtigt<br />

worden war, angeblich,<br />

weil es sich beschmutzt hatte.<br />

in dem vorgelegten ärztlichen Attest<br />

wurde dargetan, daß, wenn<br />

das Kind noch weitere 14 Tage<br />

bei den Eltern geblieben wäre,<br />

man nicht mehr für das Leben des<br />

Kindes garantieren konnte. Das<br />

Schöffengericht hatte die herzlosen<br />

Eltern wegen fortgesetzter<br />

Mißhandlung des Kindes zu je 3<br />

Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen<br />

dieses Urteil hatten sowohl<br />

die Eltern als auch die Staatsanwaltschaft<br />

Berufung eingelegt. Da<br />

die erneute Beweisaufnahme das<br />

Treiben der Angeklagten noch in<br />

einem weit schlimmeren Lichte erschienen<br />

ließ, wurde die von den<br />

Angeklagten eingelegte Berufung<br />

verworfen, dagegen auf die Berufung<br />

der Staatsanwaltschaft hin<br />

das Urteil aufgehoben und gegen<br />

die Angeklagten auf je sechs Monate<br />

Gefängnis erkannt.<br />

17.03.1909<br />

Wegen Urkundenfälschung hatte<br />

sich der Fabikarbeiter Mich. Schielke,<br />

von hier vor der Strafkammer<br />

zu verantworten. Der Genannte<br />

muß am 13. Dezember über wenig<br />

Geld und umso größeren Durst verfügt<br />

haben. Um nun seinen Gelüs-<br />

ten dennoch fröhnen zu können,<br />

schrieb er kurzerhand 2 Bestellscheine<br />

im Namen des Arbeiters F.<br />

Kofzke aus und wußte sich darauf<br />

drei Liter Schnaps und 12 Zigarren<br />

beim Wirt Welten zu verschaffen.<br />

Vor Gericht legte Sch. gestern ein<br />

reumütiges Geständnis ab wohl<br />

nur aus diesem Umstande hatte er<br />

es zu verdanken, daß er mit zwei<br />

Wochen Gefängnis davonkam.<br />

18. 3.1909<br />

In mehr als zwölfstündiger Sitzung<br />

verhandelte die Strafkammer gegen<br />

den Generalagenten Eduard<br />

Hermannsdorfer von hier wegen<br />

Wechselfälschung, Betrug und Untreue.<br />

Der Angeklagte befasste sich<br />

mit der Vermittlung von Hypothenkengeldern.<br />

Von den Darlehnssuchenden<br />

ließ er sich als Sicherheit<br />

für seine Provisionsforderung<br />

Wechsel ausstellen, versicherte<br />

aber, diese nicht in Umlauf zu setzen.<br />

<strong>Die</strong>sem Versprechen zuwider<br />

hat er jedoch die Wechsel in Umlauf<br />

gebracht, in einzelnen Fällen<br />

auch durch willkürliche<br />

Erhöhung der Wechselsumme Fälschungen<br />

begangen. Nach der Anklage<br />

soll Hermannsdorfer in den<br />

Jahren 1907 und 1908 in etwa 25<br />

Fällen sich 50 000 Mk auf solche<br />

Weise verschafft haben. Der Angeklagte<br />

trieb großen Aufwand und<br />

verstand es, sich nach außen hin<br />

durch fleißiges Kirchengehen usw.<br />

das Ansehen eines frommen Mannes<br />

zu verschaffen. <strong>Die</strong> Verhandlung<br />

endete mit seiner Verurteilung<br />

zu 2 Jahren Gefängnis.<br />

19.03.1909<br />

Auf den Strecken der preußischhessischen<br />

Staatsbahnen verkehren<br />

seit einiger Zeit neue Wagen<br />

vierter Klasse, deren Ausstattung<br />

eine Besserung gegen früher bedeutet.<br />

So ist unter anderem der<br />

Fußboden, der sonst vollständig<br />

kahl war, mit Linoleumteppichen<br />

belegt worden, die dem Wagen<br />

nicht nur ein freundlicheres Aussehen<br />

verleihen, sondern auch die<br />

Reinigung des Bodens leichter und<br />

Anno dazumal<br />

gründlicher gestatten. Auch die<br />

Beleuchtung ist verbessert und vermehrt<br />

worden.<br />

In einer Zeit, da die Abwanderung<br />

nach der vierten Klasse wegen der<br />

Fahrkartensteuer eine größere geworden<br />

ist, kann dieses Reförmchen<br />

als kleiner Fortschritt begrüßt<br />

werden.<br />

24.03.1891<br />

Am verflossenen Sonntag wurden<br />

im Schulgebäude an der Viktoriastraße<br />

die Schüler der Fortbildungsschule<br />

zu Hörde in Gegenwart<br />

des Bürgermeisters Herrn Dr.<br />

Mascher,des Kuratoriums sowie<br />

einer Anzahl hiesiger Bürger einer<br />

Prüfung unterzogen. Es beteiligten<br />

sich hieran ca 100 Schüler in<br />

drei Abteilungen, die durch Formulierung<br />

von Schriftstücken an<br />

Behörden und Privatpersonen ,<br />

durch Besprechung verschiedener<br />

Arten von Kontrakten und Wechseln,<br />

der einfachen Buchführung<br />

und Berechnung des Kubikinhaltes<br />

von Körpern, ihr Wissen glänzend<br />

darthaten.<br />

Eine kurze Ansprache hielt hierauf<br />

Herr Rektor John, in der er des auf<br />

diesen Tag fallenden Geburtstages<br />

weiland Sr. Majestät Kaiser Wilhelm<br />

I gedachte und ferner unter<br />

Hinweis auf das günstige Resultat<br />

im Bildungsfortschritte der Schüler<br />

um Anschluß noch fern stehender<br />

Kreise an das segenbringende Institut<br />

bat. Für ständigen Besuch,<br />

Fleiß und gutes Betragen erhielten<br />

12 der eifrigsten Schüler Prämien,<br />

bestehend aus Zeichenutensilien<br />

und Werken der Literatur. Ein<br />

Rundgang durch die mit über 1000<br />

Zeichnungen belegten Zimmer des<br />

Schulgebäudes überzeugte die<br />

Anwesenden von der großen Fertigkeit<br />

der Schüler sowie von der<br />

Nützlichkeit des Instituts.<br />

17.4.1891<br />

<strong>Die</strong> Königl. Regierung zu Arnsberg<br />

hat verfügt, daß vom Beginne dieses<br />

Schuljahres in allen Volksschulen<br />

im Gesangunterricht zunächst<br />

diejenigen Volkslieder eingeübt<br />

werden sollen, welche die Regierung<br />

besonders vorgezeichnet hat.<br />

Erst wenn diese Lieder zum völligen<br />

Eigentume der Kinder geworden<br />

sind, kann der Lehrer, wenn<br />

ihm noch Zeit dazu geblieben ist,<br />

einige andere Gesänge nach freier<br />

Wahl einüben.<br />

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