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Vorarlberg, 2/2013

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Dienst- oder Werksvertrag?<br />

Gebietskrankenkasse und das Finanzamt<br />

prüfen bei ihren gemeinsamen<br />

Außenprüfungen auch die Abgrenzung<br />

zwischen einem (freien)<br />

Dienstvertrag und einem Werkvertrag.<br />

Wenn Dienstleistungen über einen<br />

längeren Zeitraum für ein Unternehmen<br />

erbracht werden und keine<br />

konkret individualisierbare Leistung<br />

vereinbart wurde und zudem<br />

eine Bindung an Arbeitsort, Arbeitszeit<br />

und arbeitsbezogenes Verhalten<br />

gegeben ist, gehen die Behörden von<br />

Dienstverträgen aus.<br />

In einem aktuellen Verwaltungsgerichtshofurteil<br />

(VwGH 15. 5. <strong>2013</strong>,<br />

2012/08/ 0163) wird jedoch die<br />

Pflichtversicherung für (freie)<br />

Dienstverträge nach dem ASVG verneint,<br />

wenn die Person über eigene<br />

wesentliche Betriebsmittel verfügt.<br />

Dabei genügt es, wenn diese Betriebsmittel<br />

bloß „Mittel des allgemeinen<br />

täglichen Gebrauchs“ sind,<br />

wie eine Büro- und PC-Ausstattung<br />

oder ein eigener Pkw.<br />

Es liegt im Ermessen der Auftragnehmer,<br />

ob sie über eine unternehmerische<br />

Struktur verfügen möchten.<br />

Diese ist u. a. dann gegeben,<br />

wenn ihre Betriebsmittel in ein Anlagevermögen<br />

aufgenommen werden<br />

und für ihre Aufwendungen keine<br />

gesonderten Abgeltungen beim Auftraggeber<br />

verrechnet werden (z. B.<br />

Kilometergeld).<br />

Ob sie dabei ausschließlich oder<br />

überwiegend für das Unternehmen<br />

tätig werden, ist nicht ausschlaggebend.<br />

(Quelle VN)<br />

Reduktion des Mindeststammkapitals<br />

Auch für bereits bestehende GmbH<br />

beträgt das Mindest-Stammkapitalerfordernis<br />

künftig nur noch 10.000<br />

Euro, wobei davon 5000 Euro bar<br />

aufgebracht sein müssen. Für die<br />

Herabsetzung des Stammkapitals<br />

gelten die Bestimmungen zur ordentlichen<br />

Kapitalherabsetzung. Alternativ<br />

kann auch eine vereinfachte Herabsetzung<br />

ohne Rückzahlung oder eine<br />

Befreiung der Volleinzahlung der<br />

Stammeinlage vorgenommen werden.<br />

Die Absenkung des Mindeststammkapitals<br />

führt zu einer Reduktion der<br />

gewinnunabhängigen Mindestkörperschaftsteuer<br />

von derzeit 1750 auf<br />

500 Euro pro Jahr, wobei für das Jahr<br />

<strong>2013</strong> keine Änderungen eintreten,<br />

sehr wohl aber durch eine Anrechnung<br />

in der Folge die Mindeststeuer<br />

ausgeglichen wird.<br />

Die herabgesetzten Mittel können<br />

steuerfrei zurückgezahlt werden oder<br />

zur Abdeckung von offenen Forderungen<br />

an die Gesellschafter dienen.<br />

Neu eingeführt wurde auch die Verpflichtung<br />

für den Geschäftsführer,<br />

unverzüglich eine Generalversammlung<br />

einzuberufen, wenn die Eigenmittelquote<br />

weniger als 8 Prozent und<br />

gleichzeitig die fiktive Schuldentilgungsdauer<br />

mehr als 15 Jahre beträgt.<br />

(Quelle VN)<br />

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Wirtschaft Aktiv Sept. / 13

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