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Dienst- oder Werksvertrag?<br />
Gebietskrankenkasse und das Finanzamt<br />
prüfen bei ihren gemeinsamen<br />
Außenprüfungen auch die Abgrenzung<br />
zwischen einem (freien)<br />
Dienstvertrag und einem Werkvertrag.<br />
Wenn Dienstleistungen über einen<br />
längeren Zeitraum für ein Unternehmen<br />
erbracht werden und keine<br />
konkret individualisierbare Leistung<br />
vereinbart wurde und zudem<br />
eine Bindung an Arbeitsort, Arbeitszeit<br />
und arbeitsbezogenes Verhalten<br />
gegeben ist, gehen die Behörden von<br />
Dienstverträgen aus.<br />
In einem aktuellen Verwaltungsgerichtshofurteil<br />
(VwGH 15. 5. <strong>2013</strong>,<br />
2012/08/ 0163) wird jedoch die<br />
Pflichtversicherung für (freie)<br />
Dienstverträge nach dem ASVG verneint,<br />
wenn die Person über eigene<br />
wesentliche Betriebsmittel verfügt.<br />
Dabei genügt es, wenn diese Betriebsmittel<br />
bloß „Mittel des allgemeinen<br />
täglichen Gebrauchs“ sind,<br />
wie eine Büro- und PC-Ausstattung<br />
oder ein eigener Pkw.<br />
Es liegt im Ermessen der Auftragnehmer,<br />
ob sie über eine unternehmerische<br />
Struktur verfügen möchten.<br />
Diese ist u. a. dann gegeben,<br />
wenn ihre Betriebsmittel in ein Anlagevermögen<br />
aufgenommen werden<br />
und für ihre Aufwendungen keine<br />
gesonderten Abgeltungen beim Auftraggeber<br />
verrechnet werden (z. B.<br />
Kilometergeld).<br />
Ob sie dabei ausschließlich oder<br />
überwiegend für das Unternehmen<br />
tätig werden, ist nicht ausschlaggebend.<br />
(Quelle VN)<br />
Reduktion des Mindeststammkapitals<br />
Auch für bereits bestehende GmbH<br />
beträgt das Mindest-Stammkapitalerfordernis<br />
künftig nur noch 10.000<br />
Euro, wobei davon 5000 Euro bar<br />
aufgebracht sein müssen. Für die<br />
Herabsetzung des Stammkapitals<br />
gelten die Bestimmungen zur ordentlichen<br />
Kapitalherabsetzung. Alternativ<br />
kann auch eine vereinfachte Herabsetzung<br />
ohne Rückzahlung oder eine<br />
Befreiung der Volleinzahlung der<br />
Stammeinlage vorgenommen werden.<br />
Die Absenkung des Mindeststammkapitals<br />
führt zu einer Reduktion der<br />
gewinnunabhängigen Mindestkörperschaftsteuer<br />
von derzeit 1750 auf<br />
500 Euro pro Jahr, wobei für das Jahr<br />
<strong>2013</strong> keine Änderungen eintreten,<br />
sehr wohl aber durch eine Anrechnung<br />
in der Folge die Mindeststeuer<br />
ausgeglichen wird.<br />
Die herabgesetzten Mittel können<br />
steuerfrei zurückgezahlt werden oder<br />
zur Abdeckung von offenen Forderungen<br />
an die Gesellschafter dienen.<br />
Neu eingeführt wurde auch die Verpflichtung<br />
für den Geschäftsführer,<br />
unverzüglich eine Generalversammlung<br />
einzuberufen, wenn die Eigenmittelquote<br />
weniger als 8 Prozent und<br />
gleichzeitig die fiktive Schuldentilgungsdauer<br />
mehr als 15 Jahre beträgt.<br />
(Quelle VN)<br />
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Wirtschaft Aktiv Sept. / 13