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impuls - Soziale Arbeit - Berner Fachhochschule

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das kantonale Sozialhilfegesetz geregelt,<br />

jene im Vormundschaftswesen durch das<br />

Schweizerische Zivilgesetzbuch. Als globales<br />

Ziel der Sozialhilfe nennt das Gesetz<br />

die Sicherung der Wohlfahrt der Bevölkerung.<br />

Weiter beschreibt es drei Rahmenbedingungen<br />

der Organisation von Sozialbehörden:<br />

1. Jede Gemeinde hat eine<br />

Sozialbehörde zu bestellen; 2. mehrere<br />

Gemeinden können gemeinsam eine Sozialbehörde<br />

einsetzen; 3. falls Gemeinden<br />

keine Sozialbehörde bestimmen, ist diese<br />

Funktion zwangsläufig dem Gemeinderat<br />

zu übertragen. Die Sozialbehörden sind<br />

verantwortlich für die Ausgestaltung der<br />

kommunalen und regionalen Sozialhilfe<br />

und Sozialpolitik. Im Originalton des Gesetzestextes:<br />

«Die Sozialbehörden<br />

– beurteilen grundsätzliche Fragestellungen<br />

der Sozialhilfe,<br />

– beaufsichtigen den Sozialdienst und<br />

unterstützen ihn in seiner Aufgabenerfüllung,<br />

– erheben den Bedarf an Leistungsangeboten<br />

der Gemeinde,<br />

– erarbeiten Planungsgrundlagen zuhanden<br />

der Gesundheits­ und Fürsorgedirektion,<br />

– stellen mit Ermächtigung der Gesundheits­<br />

und Fürsorgedirektion institutionelle<br />

Leistungsangebote bereit.»<br />

Ziele und Vorgehen<br />

der Studie<br />

Die hier vorgestellte Studie fokussiert die<br />

Entwicklungsprozesse der Sozialhilfe<br />

seit dem Jahr 2002, also seit dem Inkrafttreten<br />

des neuen Sozialhilfegesetzes.<br />

Die Studie<br />

– zeigt, wie die Sozialbehörden die neue<br />

strategische Rolle wahrnehmen und<br />

welches die fördernden bzw. hindernden<br />

Faktoren sind,<br />

– beschreibt die seit 2002 praktizierten<br />

Organisationsformen und <strong>Arbeit</strong>sweisen<br />

der Sozialbehörden,<br />

– beschreibt und begründet Erfolg versprechende<br />

Organisationsformen und<br />

Handlungsansätze zur Umsetzung einer<br />

wirkungsorientierten Steuerung der<br />

Sozialhilfe auf Gemeindeebene.<br />

Die Forschungsarbeit beinhaltet zwei<br />

Hauptteile. Im Frühjahr 2008 wurden eine<br />

schriftliche Befragung der 122 kommunalen<br />

bzw. regionalen Sozialbehörden und<br />

wenig später eine Befragung der 67 Sozialdienste<br />

im Kanton Bern durchgeführt. Die<br />

Rücklaufquoten waren mit 82,3 bzw. 96,9<br />

Prozent hoch. Die drei Städte Bern, Biel<br />

und Thun wurden nicht in die Befragungen<br />

einbezogen, da diese grundlegend andere<br />

Organisationsstrukturen aufweisen.<br />

Im zweiten Forschungsschritt wurde die<br />

Praxis von sieben Sozialbehörden detaillierter<br />

untersucht. In diesen Fallstudien<br />

wurden insgesamt 24 leitfadengestützte<br />

Interviews mit Schlüsselpersonen, die an<br />

der Steuerung der Sozialhilfe in den<br />

Gemeinden oder Regionen beteiligt sind,<br />

durchgeführt.<br />

Fragezeichen bei der<br />

institutionellen Sozialhilfe<br />

Die Typologie der Sozialbehörden (vgl.<br />

Kasten Seite 26) zeigt auf, dass die Sozialbehörden<br />

im Bereich der individuellen<br />

Sozialhilfe die vom Sozialhilfegesetz festgelegten<br />

Auf gaben weitgehend wahrnehmen<br />

können. Im Gegensatz dazu ist beobachtbar,<br />

dass Behörden in etlichen<br />

Regionen den Auftrag im Feld der institutionellen<br />

Sozialhilfe nicht wirkungsvoll<br />

erfüllen können. Verschiedene Faktoren<br />

führen zu dieser Differenz zwischen individueller<br />

und institutioneller So zialhilfe:<br />

– Das Leistungsangebot der individuellen<br />

Sozialhilfe ist durch Vorgaben des Kantons<br />

inhaltlich vergleichsweise stark<br />

reguliert: Seit 2004 ist eine Mindestgrösse<br />

der Sozialdienste vorgegeben, so<br />

dass Gemeinden mit kleinen Einwohnerzahlen<br />

mit anderen Gemeinden gemeinsame<br />

Trägerschaften gründeten. Den<br />

Sozialbehörden ist in diesem Feld eine<br />

klare und verbindliche Aufgabe zugewiesen,<br />

nämlich die strategische Führung<br />

der Sozialdienste.<br />

– Im Feld der institutionellen Sozialhilfe ist<br />

die Regulierungsdichte geringer: Es gibt<br />

kaum inhaltliche Verpflichtungen, der<br />

Aktivitätsgrad der Gemeinden darf stark<br />

variieren und sie können situativ Kooperationen<br />

mit anderen Gemeinden eingehen.<br />

In einem Teil der Gemeinden sind<br />

die individuelle und die institutionelle<br />

Sozialhilfe sogar unterschiedlichen Behörden<br />

übertragen: Einer regionalen<br />

Behörde bzw. dem lokalen Gemeinderat.<br />

Es sind diese Unterschiede in den strukturellen<br />

Bedingungen, die bewirken, dass,<br />

über den ganzen Kanton gesehen, die<br />

Ziele und Wirkungen im Feld der individuellen<br />

Sozialhilfe deutlich besser erreicht<br />

werden als im institutionellen Bereich.<br />

Diese Unstimmigkeit läuft der Grundidee in<br />

der Gesetzgebung zuwider, dass nämlich<br />

die individuelle und die institutionelle<br />

Sozial hilfe als Ganzheit betrachtet und<br />

gesteuert werden sollten. Diese Zielsetzung<br />

wird am ehesten dort erreicht, wo die<br />

Organisationsstrukturen die Steuerung<br />

der Sozialhilfe aus einer Hand erlauben:<br />

Optimale strukturelle Bedingungen sind<br />

dann gegeben, wenn eine Behörde mit<br />

beiden Gebieten der Sozialhilfe für eine<br />

Gemeinde zuständig und somit auch nur<br />

gegenüber höher gestellten Organen einer<br />

Gemeinde rechenschaftspflichtig ist. Die<br />

Unter suchungsergebnisse zeigen, dass es<br />

Gemeinden, die eine gemeinsame Sozialbehörde<br />

einsetzen, schwer fällt, im Feld<br />

der institutionellen Sozialhilfe ihre Autonomie<br />

einzuschränken und dem gemeinsamen<br />

Organ Kompetenzen zu übertragen.<br />

Weitere rollenklärungen<br />

sind notwendig<br />

Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass<br />

die seit 2002 praktizierte Aufgabenteilung<br />

zwischen strategischer und operativer<br />

Ebene und damit die Beschränkung der<br />

Aufgaben von Sozialbehörden weitgehend<br />

auf Akzeptanz stossen. Die Mehrheit der<br />

Sozialbehörden bearbeitet zurzeit die in<br />

der Gemeinde bzw. Region anfallenden<br />

<strong>impuls</strong> September 2010<br />

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