Bobinger Geschichten Juni2016
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KIRCHE<br />
Grundsteinlegung für das Laurentiushaus.<br />
Bild: Stadtarchiv Bobingen<br />
Die Einweihung des Laurentiushauses am 30. Januar 1954.<br />
Bild: Stadtarchiv Bobingen<br />
und eine finanzielle Unterstützung<br />
nach Möglichkeit zuteil<br />
werden lassen. Sie alle wissen,<br />
dass die Errichtung eines Kindergartens<br />
eine kommunale Aufgabe<br />
ist. Wenn sich nun eine private<br />
Gruppe findet, welche der Gemeinde<br />
die eine ihrer vielen Aufgaben<br />
abnimmt, so dürfen wir<br />
doch mit dem entsprechenden<br />
Verständnis und Opferbereitschaft<br />
rechnen.<br />
Wird von unserer Seite das Vorhaben<br />
nicht verwirklicht, dann<br />
kann die Gemeinde die Sache<br />
wohl zunächst aufschieben. Früher<br />
oder später wird dann die<br />
Aufgabe – ähnlich wie der Krankenhausneubau<br />
–gelöst werden<br />
müssen und wir gehen sicher<br />
nicht fehl in unserer Annahme,<br />
dass dann die Beteiligung der Gemeinde<br />
eine wesentlich höhere<br />
sein muss.<br />
Als gemeinnützige Unternehmer<br />
haben wir das Problem in Angriff<br />
genommen. Lassen Sie uns bitte<br />
die erforderliche Unterstützung<br />
angedeihen, zum Wohle und<br />
Nutzen der Jugend und damit<br />
zum Wohle und Nutzen der Gemeinde.“<br />
Dem Schreiben liegt ein Finanzierungsplan<br />
bei. Insgesamt wurde<br />
mit Kosten in Höhe von<br />
385.000 DM gerechnet. Diese<br />
wurden mit Fremdmitteln in Höhe<br />
von 80.000 DM, Zuschüssen<br />
für einen Grundausbildungslehrgang<br />
(21.000 DM), Bundesjugendplan<br />
(45.000 DM) und<br />
des Bayerischen Jugendrings<br />
(20.000 DM) sowie einem<br />
Staatsdarlehen von 91.000 DM<br />
finanziert. Als Eigenmittel wurden<br />
der Bauplatz mit 6.500 DM,<br />
ein Bankguthaben von 1.500 DM<br />
und zinslose Mitgliederdarlehen<br />
mit 12.000 DM sowie Amerikanische<br />
Hilfen in Höhe von<br />
30.000 DM eingebracht. Somit<br />
ergab sich für den Verein<br />
eine Finanzierungslücke von<br />
76.000 DM.<br />
Freude über<br />
Initiative<br />
Die Gemeinde Bobingen freute<br />
sich über die private Initiative.<br />
Bürgermeister Josef Hartmann<br />
bat seinerseits in mehreren<br />
Schreiben an verschiedene Ämter<br />
und Träger, das Bauvorhaben zu<br />
unterstützen. Selbst verpflichtete<br />
sich die Gemeinde, das benötigte<br />
Bauholz im Wert von etwa<br />
9.000 Euro kostenlos zu liefern.<br />
Mit dem Projekt sah sich die Gemeindeverwaltung<br />
mehrerer Probleme<br />
entledigt: zum einen sollten<br />
dringend benötigte Kindergartenplätze<br />
für die Arbeiter- und<br />
Bauernkinder, deren Mütter auf<br />
dem Feld oder in der Fabrik<br />
schufteten, entstehen. Zum anderen<br />
gab das Wohnheim gerade<br />
den Lehrlingen in der Industrie<br />
die Möglichkeit, nahe an den Arbeitsplatz<br />
zu ziehen, den Betrieben<br />
damit den benötigten Nachschub<br />
aus Auszubildenden und<br />
den Eltern die Gewissheit, dass<br />
ihre Kinder auch fern von zu<br />
Hause gut aufgehoben waren.<br />
Die Koch- und Nähschule, die<br />
zudem in den neuen Räumen untergebracht<br />
werden sollte, löste<br />
ebenfalls einige Probleme der Gemeinde.<br />
Die Nähstube war derzeit<br />
nämlich im Saal der Gastwirtschaft<br />
„Zur Krone“ untergebracht,<br />
den die Gemeinde gemietet<br />
hatte. Der Saal musste aber<br />
immer wieder ausgeräumt werden,<br />
sobald die Gastwirte ihn für<br />
ihren Betrieb benötigten. Der<br />
Kochunterricht fand in der<br />
Schulküche der Volksschule Bobingen<br />
statt, die zudem von der<br />
Volksschule und der Landwirtschaftlichen<br />
Berufsschule benutzt<br />
wurde. Auch keine dauerhafte<br />
Lösung für die Gemeinde, die<br />
deshalb das Vorhaben des Vereins<br />
aus diesen Gründen sehr begrüßte.<br />
Der Verein musste den Gemeinderat<br />
aber dann trotzdem noch<br />
bitten, die Gebühren für die Straßenanliegerkosten<br />
nicht zu verrechnen,<br />
sondern ebenfalls als<br />
Zuschuss zu genehmigen. Die<br />
Gebühren von 1.188 DM wurden<br />
schließlich unter folgenden Bedingungen<br />
übernommen: Die Finanzierung<br />
des Bauvorhabens<br />
musste sichergestellt sein. Die<br />
baupolizeiliche Genehmigung der<br />
Pläne musste vorliegen und das<br />
Jugendwohnheim und der Kin-<br />
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BOBINGER GESCHICHTE(N), Band 6, Juni 2016 23