KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>ALLGEMEINE</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 20<br />
Rückholung von Kindern<br />
2. Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder des Todes einer<br />
mitversicherten Person nicht mehr betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und<br />
Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und übernehmen die hierdurch<br />
entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich<br />
Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR.<br />
Fahrzeugabholung<br />
3. Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung<br />
oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen<br />
zurückgefahren werden, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen<br />
Wohn- bzw. Firmensitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Finden nicht<br />
alle berechtigten Insassen einschließlich des erkrankten Fahrers im Fahrzeug Platz, erstatten<br />
wir für eine Person die Fahrtkosten an ihren ständigen Wohn- bzw. Firmensitz nach A.3.6.1.a.<br />
Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz 0,60 EUR, bei Lkw bis<br />
3,5 t zulässige Gesamtmasse 0,80 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohn- bzw. Firmensitz<br />
und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der<br />
berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten<br />
Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro<br />
Person.<br />
Krankenbesuchskosten<br />
4. Müssen Sie oder eine mitversicherte Person sich infolge Erkrankung länger als zwei Wochen<br />
in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für<br />
Besuche durch eine nahe stehende Person bis zur Höhe von 600 EUR je Schadenfall.<br />
Anstelle der Übernahme der Kosten für den Krankenbesuch organisieren wir, sofern<br />
medizinisch sinnvoll, den Krankenrücktransport (einschließlich Ambulanzflugzeug) an ihren<br />
Wohnsitz oder in das ihrem Wohnsitz nächstgelegene Krankenhaus und tragen die hierdurch<br />
entstehenden Kosten.<br />
Reiserückrufservice<br />
5. Stirbt oder erkrankt ein naher Verwandter oder wird Ihr Vermögen erheblich geschädigt und<br />
müssen Sie deshalb durch den Rundfunk von einer Reise zurückgerufen werden, leiten wir<br />
die erforderlichen Maßnahmen in die Wege und übernehmen die hierdurch entstehenden<br />
Kosten.<br />
Was versteht man unter einer Reise?<br />
6. Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von<br />
fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie<br />
behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.<br />
A.3.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise<br />
Ereignet sich der Schaden auf einer Reise an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach A.3.4<br />
ohne Deutschland), erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen:<br />
1. Bei Panne und Unfall:<br />
Ersatzteilversand<br />
a. Ist der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw.<br />
Firmensitz in Deutschland entfernt und können Ersatzteile zur Wiederherstellung der<br />
Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen<br />
Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem<br />
Wege erhalten, und übernehmen alle entstehenden Versandkosten.<br />
Fahrzeugtransport<br />
b. Ist der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw.<br />
Firmensitz in Deutschland entfernt, sorgen wir für den Transport des Fahrzeugs zu einer<br />
Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der<br />
Rücktransportkosten an Ihren Wohn- bzw. Firmensitz, wenn<br />
- das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht<br />
innerhalb von drei Werktagen - bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse innerhalb<br />
von fünf Werktagen - fahrbereit gemacht werden kann und<br />
- die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein<br />
gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.<br />
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