KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>ALLGEMEINE</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 26<br />
Bandscheiben, innere Blutungen<br />
6. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben sowie bei Blutungen aus<br />
inneren Organen und Gehirnblutungen. <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht jedoch, wenn<br />
überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach A.4.1.2 ist.<br />
Infektionen<br />
7. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Infektionen. Bei Wundstarrkrampf und Tollwut besteht<br />
jedoch <strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes<br />
Unfallereignis sofort oder später in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis, das<br />
nicht nur geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später in<br />
den Körper gelangen. Bei Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, besteht<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn die Heilmaßnahmen durch ein unter diesen Vertrag fallendes<br />
Unfallereignis veranlasst waren.<br />
Psychische Reaktionen<br />
8. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei krankhaften Störungen infolge psychischer<br />
Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.<br />
Bauch- und Unterleibsbrüche<br />
9. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Bauch- oder Unterleibsbrüchen. <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />
besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame, von außen<br />
kommende Einwirkung entstanden sind.<br />
A.5 Auslandsschaden-<strong>Versicherung</strong> inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus)<br />
A.5.1 Was ist versichert?<br />
1. Werden Sie im Ausland nach A.5.3 mit Ihrem versicherten Fahrzeug in einen Verkehrsunfall<br />
verwickelt, kommen wir anstelle des Schädigers für die Ihnen dadurch entstandenen<br />
Schäden auf, soweit dieser nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und<br />
Bestimmungen des Unfallortes dafür haftbar gemacht werden kann.<br />
2. Versichert sind nur Schäden, die durch den Gebrauch eines anderen Fahrzeugs verursacht<br />
werden, das im Ausland nach A.5.3 zugelassen und versicherungspflichtig ist.<br />
3. Darüber hinaus sind alle Leistungen des Schutzbriefes nach A.3 unter den dort genannten<br />
Voraussetzungen Bestandteil der Auslandsschaden-<strong>Versicherung</strong> inklusive Schutzbrief<br />
(Schutzbrief Plus).<br />
A.5.2 Wer ist versichert?<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Sie und folgende Personen (mitversicherte Personen):<br />
- den Eigentümer des Fahrzeugs,<br />
- den Halter des Fahrzeugs,<br />
- den berechtigten Fahrer,<br />
- alle berechtigten Insassen.<br />
Diese Personen können Ansprüche aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag selbstständig geltend<br />
machen.<br />
A.5.3 In welchen Ländern besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, der Schweiz und in<br />
den Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland.<br />
A.5.4 Welche Leistungen umfasst die Auslandsschaden-<strong>Versicherung</strong> inklusive Schutzbrief<br />
(Schutzbrief Plus)?<br />
1. Wir zahlen nach deutschem Recht für Personen- und Sachschäden bis zur Höhe der in Ihrem<br />
Haftpflichtversicherungsvertrag jeweils vereinbarten Deckungssummen.<br />
2. Darüber hinaus erbringen wir alle Leistungen des Schutzbriefes nach A.3 unter den dort<br />
genannten Voraussetzungen.<br />
A.5.5 Fälligkeit und Zahlung<br />
Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir<br />
diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.<br />
A.5.6 Was ist nicht versichert?<br />
Vorsatz<br />
1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die der Schädiger vorsätzlich und<br />
widerrechtlich herbeiführt.<br />
Rennen<br />
2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Unfällen, die sich bei Beteiligung an<br />
Fahrtveranstaltungen ereignen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit<br />
ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.<br />
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