KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>ALLGEMEINE</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 31<br />
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt<br />
4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere<br />
Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.<br />
A.9 Umweltschadensversicherung - für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem<br />
Umweltschadensgesetz<br />
A.9.1 Was ist versichert?<br />
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt<br />
1. Wir stellen Sie von den Kosten frei, die Ihnen als Folge Ihrer öffentlich-rechtlichen Pflichten als<br />
Verantwortlicher nach dem Umweltschadensgesetz für Umweltschäden entstehen, die durch<br />
den Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht werden - auch dann, wenn die Schäden auf Ihrem<br />
Firmen- oder Privatgrundstück eintreten. Ist der Vertrag mit Ihnen als Handelsgesellschaft,<br />
juristische Person oder Kaufmann im handelsrechtlichen Sinn geschlossen, gilt dies<br />
sinngemäß auch für diejenige natürliche Person, der das Firmenfahrzeug aufgrund<br />
besonderen Vertrags als Dienstfahrzeug zur privaten und beruflichen Nutzung überlassen<br />
wurde.<br />
Der <strong>Versicherung</strong>sschutz bezieht sich auch auf die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts<br />
mitgeführten eigenen oder fremden Anhänger/Auflieger.<br />
Ausgenommen vom <strong>Versicherung</strong>sschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des<br />
Umweltschadensgesetzes bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des<br />
Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können.<br />
Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Haftpflichtversicherung gedeckt.<br />
Sie haben mit einem fremden Fahrzeug die Umwelt geschädigt<br />
2. Ist der Vertrag mit Ihnen als Handelsgesellschaft, juristische Person oder Kaufmann im<br />
handelsrechtlichen Sinn geschlossen, besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz nach A.9.1.1 auch<br />
1. beim Gebrauch fremder Fahrzeuge (z. B. Selbstfahrervermietfahrzeuge), die Sie für<br />
Fahrten im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen, wenn für diese keine anderweitige<br />
<strong>Versicherung</strong> für eine Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz besteht<br />
(Subsidiärdeckung);<br />
2. für die privaten Fahrzeuge der im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei Ihnen<br />
beschäftigten Personen, wenn diese das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis auf einer<br />
Dienstfahrt nutzen und für das Fahrzeug keine anderweitige <strong>Versicherung</strong> für eine<br />
Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz besteht (Subsidiärdeckung). Dies<br />
gilt auch, wenn diese Personen anstelle des privaten Fahrzeugs auf einer Dienstfahrt mit<br />
Ihrem Einverständnis ein Selbstfahrervermietfahrzeug nutzen.<br />
Berechtigte und unberechtigte Inanspruchnahme<br />
3. Werden Sie berechtigterweise nach dem Umweltschadensgesetz in Anspruch genommen,<br />
sorgen wir für die Durchführung von Schadenbegrenzungs-, Schadenbeseitigungs- und<br />
Sanierungsmaßnahmen (Umweltschadensmanagement) und tragen hierfür die Kosten<br />
und/oder leisten Ersatz in Geld. Es besteht jedoch kein Direktanspruch eines Dritten.<br />
4. Ist Ihre Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz unberechtigt, wehren wir diese<br />
auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Kosten der Höhe nach unbegründet sind.<br />
Regulierungsvollmacht<br />
5. Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens oder der Abwehr<br />
unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einem sonstigen Dritten<br />
zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.<br />
Kommt es in einem <strong>Versicherung</strong>sfall zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit<br />
gegen Sie oder ist von Ihnen eine aktive Rechtsverteidigung zu bewirken (Widerspruch,<br />
Aussetzungsantrag oder Klage), so sind wir zur Verfahrens- und Prozessführung<br />
bevollmächtigt. Wir führen das Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit in Ihrem Namen<br />
auf unsere Kosten.<br />
A.9.2 Wer ist versichert?<br />
A.1.2 gilt entsprechend.<br />
A.9.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir?<br />
Unsere Zahlungen aus der Umweltschadensversicherung werden auf die in der<br />
Haftpflichtversicherung nach A.1.3 vereinbarte <strong>Versicherung</strong>ssumme angerechnet; diese können<br />
Sie dem <strong>Versicherung</strong>sschein entnehmen.<br />
Bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis ist die Entschädigungsleistung aus der<br />
Umweltschadensversicherung auf 2 Mio. EUR je Schadenereignis begrenzt.<br />
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