KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>ALLGEMEINE</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 41<br />
G.3.5 Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs<br />
Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs nach Abschnitt D, können wir<br />
innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den<br />
Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass die<br />
Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist.<br />
G.3.6 Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs<br />
Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach K.5, können wir den<br />
<strong>Versicherung</strong>svertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Beruht die Veränderung auf<br />
leichter Fahrlässigkeit, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach deren<br />
Zugang bei Ihnen wirksam.<br />
G.3.7 Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs<br />
Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des versicherten Fahrzeugs nach G.7 können<br />
wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats<br />
von dem Zeitpunkt an auszusprechen, in welchem wir von der Veräußerung oder<br />
Zwangsversteigerung Kenntnis erlangen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem<br />
Zugang beim Erwerber wirksam.<br />
G.4 Kündigung einzelner <strong>Versicherung</strong>en<br />
G.4.1 Rechtlich selbstständige Verträge<br />
Die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung, der Schutzbrief und die<br />
Auslandsschaden-<strong>Versicherung</strong> inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus), die Insassen-Unfall-, die<br />
Fahrerschutz- und die Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> sowie die Differenzdeckung sind jeweils<br />
rechtlich selbstständige <strong>Versicherung</strong>sverträge. Die Kündigung einer <strong>Versicherung</strong>sart berührt<br />
das Fortbestehen einer anderen daher nicht, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.<br />
G.4.2 Recht zur Kündigung aller Verträge<br />
Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses in einer<br />
<strong>Versicherung</strong>sart sämtliche <strong>Versicherung</strong>en für das Fahrzeug zu kündigen.<br />
G.4.3 Kündigungsfiktion<br />
Kündigen wir unter mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen <strong>Versicherung</strong>en nur eine<br />
und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mit, dass<br />
Sie mit einer Fortsetzung der ungekündigten <strong>Versicherung</strong>en nicht einverstanden sind,<br />
gelten sämtliche <strong>Versicherung</strong>en für das Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt entsprechend für<br />
uns, wenn Sie unter mehreren nur eine <strong>Versicherung</strong> kündigen.<br />
G.4.4 Ende des Schutzbriefs, der Auslandsschaden-<strong>Versicherung</strong> inklusive Schutzbrief<br />
(Schutzbrief Plus) und der Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong> bei Kündigung der<br />
Haftpflichtversicherung<br />
Kündigen Sie oder wir nur die Haftpflichtversicherung, enden abweichend von G.4.1 der<br />
Schutzbrief, die Auslandsschaden-<strong>Versicherung</strong> inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus)<br />
und die Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong> zum gleichen Zeitpunkt, ohne dass es einer<br />
gesonderten Kündigung bedarf.<br />
G.4.5 Ende der Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> und der Differenzdeckung bei Kündigung oder<br />
Umwandlung der Vollkasko<br />
Kündigen Sie oder wir die Vollkasko oder wird diese in eine Teilkasko umgewandelt, enden<br />
die Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> und die Differenzdeckung zum gleichen Zeitpunkt, ohne dass<br />
es einer gesonderten Kündigung bedarf.<br />
G.4.6 Ende des Werkstattservices bei Kündigung der Kaskoversicherung<br />
Kündigen Sie oder wir die Kaskoversicherung, endet der Werkstattservice, ohne dass es<br />
einer gesonderten Kündigung bedarf.<br />
G.4.7 Ende des Rabattschutzes<br />
Kündigen Sie oder wir die Haftpflichtversicherung oder die Vollkasko, endet der<br />
Rabattschutz für die jeweilige <strong>Versicherung</strong>sart, ohne dass es einer gesonderten Kündigung<br />
bedarf. Kündigen Sie die Haftpflichtversicherung oder den Rabattschutz für die<br />
Haftpflichtversicherung oder entfallen für diese <strong>Versicherung</strong>sart die Voraussetzungen für<br />
die Gewährung des Rabattschutzes nach I.5.2 (mindestens SF-Klasse 10), entfällt auch der<br />
Rabattschutz für die Vollkasko, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.<br />
G.4.8 Kündigung bei mehreren versicherten Fahrzeugen<br />
G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem <strong>Versicherung</strong>svertrag<br />
mehrere Fahrzeuge versichert sind.<br />
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