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KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>ALLGEMEINE</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 62<br />

Anhang 2: <strong>Kfz</strong>-FlottenPolice<br />

1. Einstufung in FlottenPolice-Klassen (F-Klassen)<br />

1.1 Grundsatz<br />

Für alle Motorfahrzeuge und Anhänger/Auflieger Ihres Fuhrparks richten sich die Beitragssätze<br />

einheitlich in der Haftpflichtversicherung, in der Vollkasko und in der Teilkasko nach der<br />

nachfolgend aufgeführten Tabelle der FlottenPolice-Klassen (F-Klassen).<br />

Die Regelungen zum Schadenfreiheitsrabatt-System nach I.1 bis I.3, I.5.2, I.6, I.7 und des<br />

Anhangs 1 sind insoweit nicht anwendbar.<br />

F-Klasse Beitragssatz in %<br />

S (Schaden) 125<br />

F 0 100<br />

F 1 85<br />

F 2 75<br />

F 3 65<br />

F 4 60<br />

F 5 55<br />

F 6 50<br />

F 7 45<br />

F 8 40<br />

F 9 35<br />

F 10 30<br />

1.2 Einstufung neu hinzukommender Risiken<br />

Neu hinzukommende Motorfahrzeuge und Anhänger/Auflieger werden wir in diejenige F-Klasse<br />

einstufen, die Ihrem übrigen Fuhrpark zu diesem Zeitpunkt zu Grunde liegt.<br />

1.3 Einstufung neu abgeschlossener oder umgewandelter Kaskoverträge<br />

Schließen Sie für ein Motorfahrzeug oder einen Anhänger/Auflieger erstmals eine<br />

Kaskoversicherung ab oder wandeln Sie eine bestehende Vollkasko in eine Teilkasko um, werden<br />

wir diese in diejenige F-Klasse einstufen, die Ihrem übrigen Fuhrpark zu diesem Zeitpunkt zu<br />

Grunde liegt.<br />

2. Umstufung in Abhängigkeit des Schadenverlaufs<br />

2.1 Grundsatz<br />

Wir stufen Ihre Verträge zum 1. Januar eines jeden Jahres in Abhängigkeit der im abgelaufenen<br />

Kalenderjahr erreichten Schadenquote Ihres Fuhrparks nach folgender Tabelle neu ein:<br />

Schadenquote in % Umstufung in F-Klassen<br />

0 bis unter 10 + 3<br />

10 bis unter 30 + 2<br />

30 bis unter 60 + 1<br />

60 bis unter 75 0<br />

75 bis unter 90 - 1<br />

90 bis unter 110 - 2<br />

ab 110 - 3<br />

2.2 Vorläufige Umstufung<br />

Im Laufe des 4. Quartals eines jeden Jahres ermitteln wir die Schadenquote des laufenden<br />

Kalenderjahres mit Stand vom 1. November und nehmen auf Grund der erreichten Schadenquote<br />

eine vorläufige Umstufung Ihres Fuhrparks zum 1. Januar des Folgejahres vor.<br />

KKA0712 Seite 65 von 72

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