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KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>ALLGEMEINE</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 39<br />

F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen<br />

F.1 Pflichten mitversicherter Personen<br />

Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung.<br />

F.2 Ausübung der Rechte<br />

Die Ausübung der Rechte aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag steht nur Ihnen als<br />

<strong>Versicherung</strong>snehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine andere Regelung ist z. B. das<br />

Geltendmachen von Ansprüchen in der Haftpflichtversicherung nach A.1.2.<br />

F.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen<br />

Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber<br />

allen mitversicherten Personen.<br />

Eine Ausnahme hiervon gilt in der Haftpflichtversicherung: Mitversicherten Personen gegenüber<br />

können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die der Leistungsfreiheit zugrunde<br />

liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder wenn diese Umstände der<br />

mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. Sind wir<br />

zur Leistung verpflichtet, gelten anstelle der vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssummen die in<br />

Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Das gleiche gilt, wenn wir trotz<br />

Beendigung des <strong>Versicherung</strong>sverhältnisses noch gegenüber dem geschädigten Dritten<br />

Leistungen erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen Ausnahmefällen bestehen.<br />

G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs,<br />

Wagniswegfall<br />

G.1 Wie lange läuft der <strong>Versicherung</strong>svertrag?<br />

G.1.1 Vertragsdauer<br />

Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein.<br />

G.1.2 Automatische Verlängerung<br />

Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum<br />

Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt<br />

auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr<br />

vereinbart ist, um die folgenden <strong>Versicherung</strong>sjahre zu einem bestimmten Kalendertag (z. B.<br />

dem 1. Januar eines jeden Jahres) beginnen zu lassen.<br />

G.1.3 Verträge mit einer befristeten Laufzeit<br />

Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu<br />

dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />

G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den <strong>Versicherung</strong>svertrag kündigen?<br />

G.2.1 Kündigung zum Ablauf<br />

Sie können den Vertrag zum Ablauf des <strong>Versicherung</strong>sjahres kündigen. Die Kündigung ist<br />

nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.<br />

G.2.2 Kündigung des vorläufigen <strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />

Sie sind berechtigt, einen vorläufigen <strong>Versicherung</strong>sschutz zu kündigen. Die Kündigung<br />

wird sofort mit deren Zugang bei uns wirksam.<br />

G.2.3 Kündigung nach einem Schadenereignis<br />

Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die<br />

Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die<br />

Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in der<br />

Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt<br />

haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen,<br />

es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem<br />

können Sie in der Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der<br />

Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.<br />

G.2.4 Wirksamwerden Ihrer Kündigung nach G.2.3<br />

Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt,<br />

spätestens zum Ablauf des <strong>Versicherung</strong>svertrags, wirksam werden soll.<br />

KKA0712 Seite 42 von 72

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