KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>ALLGEMEINE</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 45<br />
2. Sonder-Ersteinstufung für Camping-<strong>Kfz</strong>, Krafträder und Leichtkrafträder in SF-Klasse<br />
1/2<br />
Beginnt Ihr Vertrag für ein Camping-<strong>Kfz</strong>, Kraftrad oder Leichtkraftrad ohne Übernahme eines<br />
Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn<br />
a. Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem<br />
Mitgliedstaat der EU oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz erteilt<br />
wurde, seit mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw oder eines dieser Fahrzeuge<br />
berechtigt sind, oder<br />
b. auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihren mit Ihnen in<br />
häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner, Ihr Elternteil oder Ihr Kind bereits ein<br />
Pkw oder eines dieser Fahrzeuge (Erstfahrzeug) zugelassen und jeweils von dieser<br />
Person versichert ist und das Erstfahrzeug zu diesem Zeitpunkt mindestens in die<br />
SF-Klasse 1/2 eingestuft ist.<br />
Der nach I.2.2.2.a erforderlichen Fahrerlaubnis gleichgestellt sind solche, die von einem Staat<br />
außerhalb der EU erteilt wurden, wenn diese nach den Vorschriften der<br />
Fahrerlaubnisverordnung ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung<br />
umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sind.<br />
3. Sonder-Ersteinstufung für Pkw, Camping-<strong>Kfz</strong>, Krafträder und Leichtkrafträder in<br />
SF-Klasse 2<br />
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Camping-<strong>Kfz</strong>, Kraftrad oder Leichtkraftrad ohne<br />
Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 2 eingestuft, wenn<br />
- auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in<br />
häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits eines dieser Fahrzeuge<br />
(Erstfahrzeug) zugelassen und jeweils von einer dieser Personen versichert ist und das<br />
Erstfahrzeug zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist, und<br />
- das hinzukommende Fahrzeug auf eine dieser Personen zugelassen ist, und<br />
- Sie und der jeweilige Fahrer mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben.<br />
4. Sonder-Ersteinstufung für Pkw, Camping-<strong>Kfz</strong>, Krafträder und Leichtkrafträder in<br />
dieselbe SF-Klasse wie Ihr Erstfahrzeug<br />
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Camping-<strong>Kfz</strong>, Kraftrad oder Leichtkraftrad ohne<br />
Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in dieselbe SF-Klasse wie ein bereits auf<br />
Sie zugelassenes und von Ihnen versichertes Fahrzeug (Erstfahrzeug) eingestuft, wenn<br />
- es sich beim Erstfahrzeug um einen bei der R+V Allgemeine <strong>Versicherung</strong> AG,<br />
<strong>KRAVAG</strong>-LOGISTIC <strong>Versicherung</strong>s-AG, <strong>KRAVAG</strong>-<strong>ALLGEMEINE</strong> <strong>Versicherung</strong>s-AG,<br />
Condor Allgemeine <strong>Versicherung</strong>s-Aktiengesellschaft oder Optima<br />
<strong>Versicherung</strong>s-Aktiengesellschaft versicherten Pkw oder um ein dort versichertes<br />
Camping-<strong>Kfz</strong>, Kraftrad oder Leichtkraftrad handelt und dieser bzw. dieses mindestens in<br />
die SF-Klasse 5 eingestuft ist, und<br />
- das hinzukommende Fahrzeug auf Sie als natürliche Person zugelassen ist, und<br />
- das hinzukommende Fahrzeug ausschließlich von Ihnen gefahren wird, und<br />
- Sie mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Ist das Erstfahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bei einem der vorgenannten<br />
Versicherer versichert und schließen Sie dort innerhalb eines Jahres einen Vertrag für das<br />
Erstfahrzeug ab, werden wir das hinzugekommene Fahrzeug bei schadenfreiem Verlauf nach<br />
I.2.2.4 einstufen, wenn Sie dies beantragen. Die Änderung erfolgt frühestens ab dem ersten<br />
Tag nach Ihrer Antragstellung, nicht aber vor Beginn des Vertrags für das Erstfahrzeug.<br />
I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Haftpflichtversicherung in der Vollkasko<br />
Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, Camping-<strong>Kfz</strong>, Kraftrad, Leichtkraftrad, Lkw, eine<br />
Zugmaschine (ausgenommen landwirtschaftliche), ein Krankenwagen oder ein Leichenwagen<br />
und schließen Sie neben der Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem<br />
Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der<br />
Haftpflichtversicherung erfolgt. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte oder das ersetzte<br />
Fahrzeug im Sinne von I.6.1 innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Vollkasko bestanden<br />
hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkasko nach I.6.<br />
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