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KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>ALLGEMEINE</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 22<br />

Arzneimittelversand<br />

e. Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person und sind die zur Wiederherstellung der<br />

Gesundheit erforderlichen Arzneimittel vor Ort nicht erhältlich, sorgen wir nach<br />

Abstimmung mit ihrem Hausarzt erforderlichenfalls für die Zusendung der Arzneimittel und<br />

tragen die hierdurch entstehenden Kosten.<br />

Reiseabbruchkosten<br />

f. Ist die planmäßige Beendigung einer Auslandsreise infolge Todes oder schwerer<br />

Erkrankung von Ihnen oder einer mitversicherten Person oder eines nahen Angehörigen<br />

oder wegen einer erheblichen Schädigung ihres Vermögens nicht zumutbar, übernehmen<br />

wir die daraus entstehenden erhöhten Fahrt- oder Flugkosten bis zu 3.000 EUR je<br />

Schadenfall.<br />

Hilfeleistung in besonderen Notfällen<br />

g. Geraten Sie oder eine mitversicherte Person in eine sonstige besondere Notlage, zu<br />

deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erhebliche Nachteile für ihre Gesundheit oder<br />

ihr Vermögen zu vermeiden, veranlassen wir die erforderlichen Maßnahmen und tragen<br />

die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 300 EUR je Schadenfall.<br />

Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von<br />

Ihnen oder einer mitversicherten Person abgeschlossen wurden, sowie<br />

Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet.<br />

A.3.9 Was ist nicht versichert?<br />

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grob<br />

fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der<br />

Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />

Rennen<br />

2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen<br />

entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch<br />

für dazugehörige Übungsfahrten.<br />

Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Maßnahmen der Staatsgewalt<br />

3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere<br />

Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.<br />

Schäden durch Kernenergie<br />

4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.<br />

Fahren ohne Fahrerlaubnis<br />

5. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch einen Fahrer, der bei Eintritt des<br />

Schadens nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.<br />

Gewerbsmäßige Personenbeförderung und Vermietung<br />

6. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden auf einer Fahrt, bei der das versicherte<br />

Fahrzeug zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder gewerbsmäßigen Vermietung<br />

verwendet wird.<br />

A.3.10 Abtretung<br />

Ihren Anspruch auf Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere<br />

ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.<br />

A.3.11 Verpflichtung Dritter<br />

1. Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder einer<br />

Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen<br />

diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor.<br />

2. Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, werden wir Ihnen<br />

gegenüber abweichend von A.3.11.1 in Vorleistung treten.<br />

A.4 Insassen-Unfallversicherung - wenn Insassen verletzt oder getötet werden<br />

A.4.1 Was ist versichert?<br />

1. Stößt Ihnen oder einer anderen in der Insassen-Unfallversicherung versicherten Person ein<br />

Unfall zu, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder<br />

eines damit verbunden Anhängers steht (z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und<br />

Entladen), erbringen wir unter den nachstehend genannten Voraussetzungen die<br />

vereinbarten <strong>Versicherung</strong>sleistungen.<br />

2. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren<br />

Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.<br />

KKA0712 Seite 25 von 72

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