KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>ALLGEMEINE</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 29<br />
Rennen<br />
2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen<br />
entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch<br />
für dazugehörige Übungsfahrten.<br />
Schäden durch Kernenergie<br />
3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.<br />
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt<br />
4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere<br />
Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.<br />
A.8 Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> - <strong>Versicherung</strong> für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden<br />
A.8.1 Was ist versichert?<br />
Versichert sind Ihr Fahrzeug und die mitversicherten Teile nach A.2.1. Darüber hinaus sind außer<br />
bei Pkw folgende Gegenstände versichert, wenn der Schaden durch ein Ereignis erfolgt, das<br />
gleichzeitig auch andere vom <strong>Versicherung</strong>sschutz umfasste Schäden an der versicherten Sache<br />
verursacht hat:<br />
a. Bereifung, Bürsten, Gurte, Kabel, Ketten, Raupen, Riemen, Schläuche, Seile, Siebe,<br />
Transportbänder,<br />
b. Werkzeuge aller Art (z. B. Bohrer, Brechwerkzeuge, Messer, Sägeblätter, Schleifscheiben,<br />
Schneiden).<br />
A.8.2 Welche Ereignisse sind versichert?<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs<br />
einschließlich seiner mitversicherten Teile sowie außer bei Pkw der Teile nach A.8.1.a und A.8.1.b<br />
durch unvorhergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.<br />
Versichert sind Schäden am versicherten Fahrzeug z. B. durch<br />
- das verbundene Fahrzeug ohne Einwirkung von außen oder<br />
- Aufspringen der Motorhaube.<br />
A.8.3 Wer ist versichert?<br />
Der Schutz der Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch im Interesse<br />
einer weiteren Person abgeschlossen ist (z. B. des Leasinggebers als Eigentümer des<br />
Fahrzeugs), auch für diese Person.<br />
A.8.4 In welchen Ländern besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />
Sie haben in der Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> <strong>Versicherung</strong>sschutz in den geographischen Grenzen<br />
Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen<br />
Union gehören.<br />
A.8.5 Was zahlen wir bei Beschädigung oder Zerstörung?<br />
Grundsatz<br />
1. Wir leisten eine Entschädigung entsprechend A.2.6.1, A.2.7 bis A.2.9 und A.2.11.<br />
Abzug neu für alt (außer bei Pkw)<br />
2. Im Rahmen der Wiederherstellung bei Schäden an Motoren und Getrieben, die nicht der<br />
Fortbewegung des Fahrzeugs dienen (z. B. Kompressoren), Lagern und Drehkränzen aller<br />
Art, Raupen, Planierschilden, Greifern, Ladeschaufeln, Löffelkübeln, Eimern,<br />
Akkumulatorenbatterien und sonstigen Teilen, die wegen erhöhten Verschleißes während der<br />
Lebensdauer des Fahrzeugs erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen,<br />
und von den Kosten für Ersatzteile und Lackierung nehmen wir einen dem Alter und der<br />
Abnutzung entsprechenden Abzug (neu für alt) vor. Im Übrigen gilt A.2.7.3.<br />
A.8.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir?<br />
Höchstentschädigung<br />
1. Unsere Entschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs. Neupreis ist der<br />
Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten<br />
Fahrzeugs oder - wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird -<br />
eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses aufgewendet<br />
werden muss. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die unverbindliche Empfehlung des<br />
Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.<br />
Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens<br />
2. Wir verzichten Ihnen gegenüber auf unser Recht, die Leistung zu kürzen, wenn Sie den<br />
Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt nicht, wenn Sie den Schaden infolge<br />
des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt<br />
haben; in diesem Fall sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres<br />
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />
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