KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>ALLGEMEINE</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 64<br />
Anhang 3: <strong>Kfz</strong>-BranchenPolice<br />
1. Grundsatz<br />
1. Die Regelungen der <strong>Kfz</strong>-BranchenPolice gelten für Unternehmen/hauptberufliche Unternehmer<br />
bzw. Freiberufler sowie für Landwirte im Nebenerwerb, sofern jeweils mindestens drei<br />
Motorfahrzeuge bei uns versichert sind. Bei Landwirten im Nebenerwerb ist eine Anmeldung bei<br />
der Landwirtschaftskammer bzw. dem Landwirtschaftsamt und den Trägern der<br />
Landwirtschaftlichen Sozialversicherung erforderlich.<br />
2. Sämtliche Fahrzeuge Ihres Fuhrparks sind - sofern nach diesem Tarif versicherbar - in der<br />
<strong>Kfz</strong>-BranchenPolice zu versichern.<br />
3. Für Pkw gilt in der <strong>Kfz</strong>-BranchenPolice der Leistungsumfang der <strong>Kfz</strong>Police-Plus.<br />
2. Sonder-Ersteinstufungen in der Haftpflichtversicherung und Vollkasko<br />
1. Für Leichtkrafträder, Krafträder, Pkw und Camping-<strong>Kfz</strong> erfolgt die Ersteinstufung jeweils in die<br />
SF-Klasse 3.<br />
2. Für Lkw, Sattelzugmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen erfolgt die Ersteinstufung in<br />
die SF-Klasse 2 in der Haftpflichtversicherung und in die SF-Klasse 3 in der Vollkasko.<br />
3. Für Kraftomnibusse erfolgt die Ersteinstufung in die SF-Klasse 2 in der Haftpflichtversicherung.<br />
4. Für einen Pkw je Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglied oder Betriebsinhaber kann eine<br />
Ersteinstufung in die SF-Klasse 16 erfolgen.<br />
3. Übernahme eines Schadenverlaufs<br />
1. Ist für Ihr Fahrzeug ein Schadenverlauf aus einem anderen Vertrag vorhanden, werden wir diesen<br />
- soweit nach I.6 möglich - übernehmen und nach den Regelungen des Abschnitts I und des<br />
Anhangs 1 fortführen.<br />
2. Ergibt sich bei der Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6.1.4 eine ungünstigere SF-Klasse<br />
als unter Ziffer 2 genannt, erfolgt die Einstufung stattdessen nach Ziffer 2.<br />
4. Auskünfte über den Schadenverlauf<br />
Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Haftpflichtversicherung und in der<br />
Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, teilen wir diesem den tatsächlichen<br />
Schadenverlauf nach den Regelungen des Abschnitts I mit. Sonder-Ersteinstufungen nach Ziffer 2<br />
sowie die Einstufung nach Ziffer 3.2 werden nicht berücksichtigt.<br />
5. Neutarifierung bei Unterschreiten der Fuhrpark-Mindestgröße<br />
Haben Sie in Ihrem Fuhrpark weniger als drei Motorfahrzeuge versichert, werden wir die Verträge<br />
für alle Risiken Ihres Fuhrparks zur nächsten Hauptfälligkeit auf den Standard-Tarif umstellen. Die<br />
Einstufung in die SF-Klassen erfolgt nach dem tatsächlichen Schadenverlauf; I.2.5 findet<br />
entsprechende Anwendung.<br />
6. Nicht versicherbare Risiken und Zusatzdeckungen<br />
1. Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder rotem Kennzeichen sind in der<br />
<strong>Kfz</strong>-BranchenPolice nicht versicherbar.<br />
2. Der Rabattschutz und der Werkstattservice können in der <strong>Kfz</strong>-BranchenPolice nicht vereinbart<br />
werden.<br />
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