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KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>ALLGEMEINE</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 64<br />

Anhang 3: <strong>Kfz</strong>-BranchenPolice<br />

1. Grundsatz<br />

1. Die Regelungen der <strong>Kfz</strong>-BranchenPolice gelten für Unternehmen/hauptberufliche Unternehmer<br />

bzw. Freiberufler sowie für Landwirte im Nebenerwerb, sofern jeweils mindestens drei<br />

Motorfahrzeuge bei uns versichert sind. Bei Landwirten im Nebenerwerb ist eine Anmeldung bei<br />

der Landwirtschaftskammer bzw. dem Landwirtschaftsamt und den Trägern der<br />

Landwirtschaftlichen Sozialversicherung erforderlich.<br />

2. Sämtliche Fahrzeuge Ihres Fuhrparks sind - sofern nach diesem Tarif versicherbar - in der<br />

<strong>Kfz</strong>-BranchenPolice zu versichern.<br />

3. Für Pkw gilt in der <strong>Kfz</strong>-BranchenPolice der Leistungsumfang der <strong>Kfz</strong>Police-Plus.<br />

2. Sonder-Ersteinstufungen in der Haftpflichtversicherung und Vollkasko<br />

1. Für Leichtkrafträder, Krafträder, Pkw und Camping-<strong>Kfz</strong> erfolgt die Ersteinstufung jeweils in die<br />

SF-Klasse 3.<br />

2. Für Lkw, Sattelzugmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen erfolgt die Ersteinstufung in<br />

die SF-Klasse 2 in der Haftpflichtversicherung und in die SF-Klasse 3 in der Vollkasko.<br />

3. Für Kraftomnibusse erfolgt die Ersteinstufung in die SF-Klasse 2 in der Haftpflichtversicherung.<br />

4. Für einen Pkw je Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglied oder Betriebsinhaber kann eine<br />

Ersteinstufung in die SF-Klasse 16 erfolgen.<br />

3. Übernahme eines Schadenverlaufs<br />

1. Ist für Ihr Fahrzeug ein Schadenverlauf aus einem anderen Vertrag vorhanden, werden wir diesen<br />

- soweit nach I.6 möglich - übernehmen und nach den Regelungen des Abschnitts I und des<br />

Anhangs 1 fortführen.<br />

2. Ergibt sich bei der Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6.1.4 eine ungünstigere SF-Klasse<br />

als unter Ziffer 2 genannt, erfolgt die Einstufung stattdessen nach Ziffer 2.<br />

4. Auskünfte über den Schadenverlauf<br />

Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Haftpflichtversicherung und in der<br />

Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, teilen wir diesem den tatsächlichen<br />

Schadenverlauf nach den Regelungen des Abschnitts I mit. Sonder-Ersteinstufungen nach Ziffer 2<br />

sowie die Einstufung nach Ziffer 3.2 werden nicht berücksichtigt.<br />

5. Neutarifierung bei Unterschreiten der Fuhrpark-Mindestgröße<br />

Haben Sie in Ihrem Fuhrpark weniger als drei Motorfahrzeuge versichert, werden wir die Verträge<br />

für alle Risiken Ihres Fuhrparks zur nächsten Hauptfälligkeit auf den Standard-Tarif umstellen. Die<br />

Einstufung in die SF-Klassen erfolgt nach dem tatsächlichen Schadenverlauf; I.2.5 findet<br />

entsprechende Anwendung.<br />

6. Nicht versicherbare Risiken und Zusatzdeckungen<br />

1. Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder rotem Kennzeichen sind in der<br />

<strong>Kfz</strong>-BranchenPolice nicht versicherbar.<br />

2. Der Rabattschutz und der Werkstattservice können in der <strong>Kfz</strong>-BranchenPolice nicht vereinbart<br />

werden.<br />

KKA0712 Seite 67 von 72

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