KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>ALLGEMEINE</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 51<br />
J.4 Kündigungsrecht<br />
Führen die Änderungen nach J.1. bis J.3.1 insgesamt zu einer Beitragserhöhung, haben Sie nach<br />
G.2.7 ein Kündigungsrecht.<br />
J.5 Änderung des SF-Klassen-Systems<br />
Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für die SF-Klassen nach Abschnitt I und dem Anhang 1<br />
unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der <strong>Versicherung</strong>smathematik und<br />
<strong>Versicherung</strong>stechnik zu ändern. Dabei können wir die statistischen Erkenntnisse des<br />
Gesamtverbands der Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft e.V. berücksichtigen. Die geänderten<br />
Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres wirksam.<br />
In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.<br />
K Wie berechnet sich der Beitrag? Wie ändert er sich aufgrund von<br />
Umständen aus Ihrem Bereich?<br />
K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts<br />
Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schadenfreiheitsrabatt-System nach<br />
Abschnitt I ändern.<br />
K.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung<br />
K.2.1 Welche Änderungen werden berücksichtigt?<br />
Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im <strong>Versicherung</strong>sschein aufgeführtes Merkmal<br />
zur Beitragsberechnung, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung<br />
oder zu einer Beitragserhöhung führen.<br />
K.2.2 Auswirkung auf den Beitrag<br />
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.<br />
K.2.3 Auswirkung der Änderung der Jahresfahrleistung<br />
Ändert sich die im <strong>Versicherung</strong>sschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von K.2.2<br />
der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden <strong>Versicherung</strong>sjahres.<br />
K.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels<br />
Wechselt der Halter seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug einer anderen<br />
Regionalklasse zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab der Ummeldung bei der<br />
Zulassungsbehörde nach der neuen Regionalklasse.<br />
K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung<br />
K.4.1 Anzeige von Änderungen<br />
Die Änderung eines im <strong>Versicherung</strong>sschein aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung<br />
müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.<br />
K.4.2 Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung<br />
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur<br />
Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen<br />
oder Nachweise vorzulegen.<br />
K.4.3 Folgen von unzutreffenden Angaben<br />
Machen Sie im Antrag oder während der Laufzeit des Vertrags unzutreffende Angaben zu<br />
Merkmalen zur Beitragsberechnung oder haben Sie Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb<br />
ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, so gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden<br />
<strong>Versicherung</strong>sjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung<br />
entspricht.<br />
K.4.4 Zusätzlicher Beitrag bei unzutreffenden Angaben<br />
Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht<br />
angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur<br />
Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe des richtigen Jahresbeitrags für das laufende<br />
<strong>Versicherung</strong>sjahr zu zahlen.<br />
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