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KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>ALLGEMEINE</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 35<br />

D.2 Zusätzlich in der Haftpflichtversicherung und in der Umweltschadensversicherung<br />

D.2.1 Alkohol und andere berauschende Mittel<br />

Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder<br />

andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem<br />

dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren<br />

lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist,<br />

das Fahrzeug sicher zu führen.<br />

Hinweis: Auch in der Kasko- und Insassen-Unfallversicherung, im Schutzbrief und der<br />

Auslandsschaden-<strong>Versicherung</strong> inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus), in der<br />

Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong>, bei der Differenzdeckung und in der Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong><br />

besteht für solche Fahrten nach A.2.16.1, A.3.9.1, A.4.10.2, A.5.6.1, A.6.6.3, A.7.8.1 und A.8.10.1<br />

kein oder eingeschränkter <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />

D.2.2 Kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen und Rennen<br />

Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen und den dazugehörigen Übungsfahrten<br />

verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und die<br />

behördlich nicht genehmigt sind.<br />

Hinweis: Behördlich genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen sind vom<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz nach A.1.5.2 ausgeschlossen. Auch in der Kasko- und<br />

Insassen-Unfallversicherung, im Schutzbrief und in der Auslandsschaden-<strong>Versicherung</strong> inklusive<br />

Schutzbrief (Schutzbrief Plus), in der Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong>, bei der Differenzdeckung und in<br />

der Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> besteht für Fahrten, bei denen es auf Erzielung einer<br />

Höchstgeschwindigkeit ankommt, nach A.2.16.2, A.3.9.2, A.4.10.3, A.5.6.2, A.6.6.4, A.7.8.2 und<br />

A.8.10.2 kein <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />

D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?<br />

D.3.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung<br />

Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten haben Sie keinen<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere<br />

Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen<br />

Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

bestehen.<br />

Bei einer Verletzung der Pflicht in der Haftpflichtversicherung aus D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem<br />

Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter<br />

oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen<br />

Personenschaden erlitten haben.<br />

D.3.2 Leistungspflicht trotz Pflichtverletzung<br />

Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den<br />

Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies<br />

gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.<br />

Bei einer Verletzung der Pflicht in der Haftpflichtversicherung aus D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem<br />

Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter<br />

oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen<br />

Personenschaden erlitten hat.<br />

D.3.3 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Haftpflichtversicherung<br />

In der Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw.<br />

Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von<br />

höchstens je 5.000 EUR beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten<br />

<strong>Versicherung</strong>ssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Satz 1 und<br />

2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung<br />

(§§ 23, 26 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind.<br />

D.3.3 gilt nicht in der Umweltschadensversicherung nach A.1.1.7; hier gilt die Regelung nach<br />

D.3.1.<br />

D.3.4 Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher Straftat<br />

Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt,<br />

sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.<br />

KKA0712 Seite 38 von 72

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