Vorfahrt für Verantwortung - DVR
Vorfahrt für Verantwortung - DVR
Vorfahrt für Verantwortung - DVR
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
werden. Alternativ sollte geprüft werden,<br />
Pedelec 25 als Kraftfahrzeuge im Sinne<br />
der derzeit stattfindenden Novellierung der<br />
Richtlinie 2002/24/EG zu klassifizieren.<br />
Hinsichtlich der Zulässigkeit zusätzlicher<br />
Anfahr- und Schiebehilfen, solange diese<br />
auf maximal sechs km/h beschränkt sind,<br />
erhebt der <strong>DVR</strong> keine Bedenken.<br />
Für die Pedelecs 45 werden sowohl im nationalen<br />
als auch europäischen Rahmen klare<br />
und den Eigenschaften dieser Fahrzeuge<br />
angepasste Regelungen (z.B. bezüglich<br />
technischer Anforderungen, maximaler<br />
Leistung und Geschwindigkeit) benötigt.<br />
Insbesondere im Hinblick auf die schnelleren<br />
Pedelec 45 sollen die Anforderungen<br />
an geeignete Helme erarbeitet werden, da<br />
Motorradhelme hier als ungeeignet angesehen<br />
werden.<br />
Der <strong>DVR</strong> empfiehlt darüber hinaus z.B. auch<br />
den Ausbau geeigneter und sicherer Infrastruktur<br />
<strong>für</strong> den Radverkehr. Zudem seien<br />
auch detaillierte Untersuchungen notwendig<br />
zur Altersstruktur der Pedelec-Fahrer,<br />
zu deren Fahrverhalten, den Konfliktpotenzialen<br />
mit anderen Verkehrsteilnehmern und<br />
ihrer Vermeidung, dem Unfallgeschehen,<br />
unzulässigen Manipulationen sowie den<br />
Bedürfnissen der Fahrer. Die polizeiliche<br />
Unfalldatenaufnahme sollte Unfälle unter<br />
Beteiligung von Elektrofahrrädern gesondert<br />
erfassen und unzulässige Manipulationen<br />
ggf. explizit ausweisen.<br />
Ausbildungsqualität in<br />
Erster Hilfe<br />
Auf Basis der Empfehlung des Ausschusses<br />
Verkehrsmedizin, Erste Hilfe und Rettungswesen<br />
wurde in der <strong>DVR</strong>-Vorstandssitzung<br />
am 30.5.2011 ein Beschluss zu den Voraussetzungen<br />
zur Ausbildung in der Ersten Hilfe<br />
gefasst. Die Ausbildung in Erster Hilfe bzw.<br />
in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist<br />
nach Auffassung des <strong>DVR</strong> als wesentlicher<br />
Beitrag zur Rettung von Menschenleben<br />
und zur Minderung von Unfallfolgen anzusehen.<br />
Um den hohen Standard des deutschen<br />
Rettungswesens auch in Zukunft zu<br />
garantieren, sei es dringend geboten, die<br />
Voraussetzungen der Ausbildungsanbieter<br />
festzuschreiben und dadurch Qualitätsstandards<br />
zu setzen. Der <strong>DVR</strong> betrachtet die momentane<br />
Situation – dass <strong>für</strong> die Ausbildung<br />
der Hilfsorganisationen ein festes Kurskonzept<br />
verbindlich ist, diese Verpflichtung aber<br />
<strong>für</strong> freie Anbieter nicht gilt – im Hinblick auf<br />
die Qualität der Ausbildung als nicht akzeptabel.<br />
Der <strong>DVR</strong> empfiehlt deshalb die von<br />
der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe<br />
erarbeiteten „Voraussetzungen <strong>für</strong> die Anerkennung<br />
von Stellen <strong>für</strong> die Ausbildung in<br />
Erster Hilfe gemäß § 68 Fahrerlaubnisverordnung“<br />
bundesweit umzusetzen. Durch<br />
die dort definierten Voraussetzungen könne<br />
der Qualitätsstandard der Ausbildung garantiert<br />
werden. Der Beschluss wurde vorab<br />
mit allen Institutionen des Rettungsdienstes in<br />
Deutschland abgestimmt.<br />
9