Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe - AWO ...
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Begrüßung<br />
Klaus Theißen<br />
Arbeiterwohlfahrt<br />
Bundesverband e.V.<br />
Begrüßung<br />
Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen<br />
und Herren, liebe Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen <strong>der</strong><br />
Arbeiterwohlfahrt,<br />
im Namen des Bundesverbandes <strong>der</strong> Arbeiterwohlfahrt<br />
möchte ich Sie und Euch ganz herzlich<br />
zu dieser Veranstaltung begrüßen.<br />
E<strong>in</strong>e Anhörung von Expert<strong>in</strong>nen und Experten<br />
zum Thema „<strong>Freiheitsentziehende</strong> Maßnahmen<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Jugendhilfe</strong>!?“, ist das aus Sicht <strong>der</strong> Arbeiterwohlfahrt<br />
überhaupt notwenig?<br />
In unserem Grundsatzprogramm f<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e<br />
klare Position zu dieser Frage: „Die geschlossene<br />
Unterbr<strong>in</strong>gung als erzieherische Hilfe wird abgelehnt,<br />
da die Verwirklichung <strong>der</strong> im KJHG vorgegebenen<br />
Erziehungsziele unter diesen Bed<strong>in</strong>gungen<br />
nicht möglich ist.“ Dies ist e<strong>in</strong> Beschluss<br />
aus dem Jahr 1998.<br />
10<br />
Mittlerweile s<strong>in</strong>d zehn Jahre vergangen, <strong>in</strong> denen<br />
die Diskussion um die Frage „Geschlossene<br />
Unterbr<strong>in</strong>gung – ja o<strong>der</strong> ne<strong>in</strong>“ mal lauter, mal<br />
leiser geführt wurde. Verstummt ist sie nie, denn<br />
es gab immer wie<strong>der</strong> Anlässe, an denen sie sich<br />
neu entzündete. Um nur e<strong>in</strong>ige Beispiele zu<br />
nennen:<br />
• die Eröffnung <strong>der</strong> „Feuerbergstraße“ als geschlossene<br />
Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> Hamburg;<br />
• die Aussagen im 11. K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendbericht<br />
zur „Verschiebepraxis“ zwischen den<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n, zur Rolle <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />
Jugendpsychiatrie als Ausfallbürge für die<br />
<strong>Jugendhilfe</strong> und zu den identifizierten Verfahrensverstößen<br />
bei diese Maßnahme betreffenden<br />
Entscheidungen;<br />
• die Diskussionen um die Verschärfung des<br />
Jugendstrafrechts;<br />
• die E<strong>in</strong>richtung von sog. Erziehungscamps;<br />
• und nicht zuletzt auch die Entwicklungen<br />
<strong>in</strong>nerhalb des Verbandes, aus denen deutlich<br />
wird, dass diese klare ablehnende Haltung<br />
sche<strong>in</strong>bar nicht mehr une<strong>in</strong>geschränkt konsensfähig<br />
ist.<br />
Vor e<strong>in</strong>er Woche hat <strong>der</strong> Bundestag das neue<br />
Gesetz zu „Familiengerichtlichen Maßnahmen<br />
bei Gefährdung des K<strong>in</strong>deswohls“ verabschiedet.<br />
Dar<strong>in</strong> wird im § 1631b BGB die Möglichkeit von<br />
freiheitsentziehenden Maßnahmen mit dem unbestimmten<br />
Rechtsbegriff des K<strong>in</strong>deswohls systematisch<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Zusammenhang gestellt. Bisher<br />
sah nur das SGB VIII im Rahmen <strong>der</strong> Inobhutnahme<br />
und explizit bei Gefahr für Leib und Leben des<br />
K<strong>in</strong>des o<strong>der</strong> Jugendlichen o<strong>der</strong> bei Gefahr für<br />
Dritte die Möglichkeit von freiheitsentziehenden<br />
Maßnahmen vor. Man kann also mit Recht davon<br />
ausgehen, dass hierdurch die Schwelle für e<strong>in</strong>e<br />
mögliche Unterbr<strong>in</strong>gung mit freiheitsentziehendem<br />
Charakter abgesenkt worden ist.<br />
Es sche<strong>in</strong>t also an <strong>der</strong> Zeit zu se<strong>in</strong>, die grundsätzlich<br />
ablehnende Position <strong>der</strong> Arbeiterwohlfahrt<br />
zu überdenken, vielleicht zu revidieren<br />
o<strong>der</strong> aber auch zu bekräftigen.<br />
Ich möchte noch kurz e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es aktuelles Thema<br />
ansprechen, nämlich die Aufdeckungen <strong>der</strong><br />
skandalösen Verhältnisse <strong>in</strong> <strong>der</strong> Heimerziehung<br />
<strong>in</strong> den 50/60iger Jahren. Unabhängig davon,<br />
dass die <strong>AWO</strong> <strong>in</strong> dieser Zeit ke<strong>in</strong> größerer Träger