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Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe - AWO ...

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Begrüßung<br />

Klaus Theißen<br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

Bundesverband e.V.<br />

Begrüßung<br />

Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen<br />

und Herren, liebe Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen <strong>der</strong><br />

Arbeiterwohlfahrt,<br />

im Namen des Bundesverbandes <strong>der</strong> Arbeiterwohlfahrt<br />

möchte ich Sie und Euch ganz herzlich<br />

zu dieser Veranstaltung begrüßen.<br />

E<strong>in</strong>e Anhörung von Expert<strong>in</strong>nen und Experten<br />

zum Thema „<strong>Freiheitsentziehende</strong> Maßnahmen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Jugendhilfe</strong>!?“, ist das aus Sicht <strong>der</strong> Arbeiterwohlfahrt<br />

überhaupt notwenig?<br />

In unserem Grundsatzprogramm f<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e<br />

klare Position zu dieser Frage: „Die geschlossene<br />

Unterbr<strong>in</strong>gung als erzieherische Hilfe wird abgelehnt,<br />

da die Verwirklichung <strong>der</strong> im KJHG vorgegebenen<br />

Erziehungsziele unter diesen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

nicht möglich ist.“ Dies ist e<strong>in</strong> Beschluss<br />

aus dem Jahr 1998.<br />

10<br />

Mittlerweile s<strong>in</strong>d zehn Jahre vergangen, <strong>in</strong> denen<br />

die Diskussion um die Frage „Geschlossene<br />

Unterbr<strong>in</strong>gung – ja o<strong>der</strong> ne<strong>in</strong>“ mal lauter, mal<br />

leiser geführt wurde. Verstummt ist sie nie, denn<br />

es gab immer wie<strong>der</strong> Anlässe, an denen sie sich<br />

neu entzündete. Um nur e<strong>in</strong>ige Beispiele zu<br />

nennen:<br />

• die Eröffnung <strong>der</strong> „Feuerbergstraße“ als geschlossene<br />

Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> Hamburg;<br />

• die Aussagen im 11. K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendbericht<br />

zur „Verschiebepraxis“ zwischen den<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n, zur Rolle <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />

Jugendpsychiatrie als Ausfallbürge für die<br />

<strong>Jugendhilfe</strong> und zu den identifizierten Verfahrensverstößen<br />

bei diese Maßnahme betreffenden<br />

Entscheidungen;<br />

• die Diskussionen um die Verschärfung des<br />

Jugendstrafrechts;<br />

• die E<strong>in</strong>richtung von sog. Erziehungscamps;<br />

• und nicht zuletzt auch die Entwicklungen<br />

<strong>in</strong>nerhalb des Verbandes, aus denen deutlich<br />

wird, dass diese klare ablehnende Haltung<br />

sche<strong>in</strong>bar nicht mehr une<strong>in</strong>geschränkt konsensfähig<br />

ist.<br />

Vor e<strong>in</strong>er Woche hat <strong>der</strong> Bundestag das neue<br />

Gesetz zu „Familiengerichtlichen Maßnahmen<br />

bei Gefährdung des K<strong>in</strong>deswohls“ verabschiedet.<br />

Dar<strong>in</strong> wird im § 1631b BGB die Möglichkeit von<br />

freiheitsentziehenden Maßnahmen mit dem unbestimmten<br />

Rechtsbegriff des K<strong>in</strong>deswohls systematisch<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Zusammenhang gestellt. Bisher<br />

sah nur das SGB VIII im Rahmen <strong>der</strong> Inobhutnahme<br />

und explizit bei Gefahr für Leib und Leben des<br />

K<strong>in</strong>des o<strong>der</strong> Jugendlichen o<strong>der</strong> bei Gefahr für<br />

Dritte die Möglichkeit von freiheitsentziehenden<br />

Maßnahmen vor. Man kann also mit Recht davon<br />

ausgehen, dass hierdurch die Schwelle für e<strong>in</strong>e<br />

mögliche Unterbr<strong>in</strong>gung mit freiheitsentziehendem<br />

Charakter abgesenkt worden ist.<br />

Es sche<strong>in</strong>t also an <strong>der</strong> Zeit zu se<strong>in</strong>, die grundsätzlich<br />

ablehnende Position <strong>der</strong> Arbeiterwohlfahrt<br />

zu überdenken, vielleicht zu revidieren<br />

o<strong>der</strong> aber auch zu bekräftigen.<br />

Ich möchte noch kurz e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es aktuelles Thema<br />

ansprechen, nämlich die Aufdeckungen <strong>der</strong><br />

skandalösen Verhältnisse <strong>in</strong> <strong>der</strong> Heimerziehung<br />

<strong>in</strong> den 50/60iger Jahren. Unabhängig davon,<br />

dass die <strong>AWO</strong> <strong>in</strong> dieser Zeit ke<strong>in</strong> größerer Träger

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