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Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe - AWO ...

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Jochen Goerdeler<br />

Deutschen Vere<strong>in</strong>igung für Jugendgerichte<br />

und Jugendgerichtshilfen e. V.<br />

(DVJJ)<br />

<strong>Freiheitsentziehende</strong><br />

Maßnahmen<br />

... aus Sicht <strong>der</strong> Justiz<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Drei Fragen s<strong>in</strong>d mir mitgegeben worden:<br />

1. Wo versagt aus Sicht des Jugendstrafrechts die<br />

<strong>Jugendhilfe</strong>?<br />

2. Wo würden aus krim<strong>in</strong>ologischer Sicht früher<br />

ansetzende Zwangsmaßnahmen gegenüber<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen e<strong>in</strong>en präventiven<br />

Effekt haben?<br />

3. Sollten mehr freiheitsentziehende Maßnahmen<br />

aus jugendstrafrechtlicher Sicht überhaupt<br />

und häufiger angewendet werden?<br />

1. Frage: Wo versagt aus Sicht des Jugendstrafrechtes<br />

die <strong>Jugendhilfe</strong>?<br />

Ich möchte zunächst klarstellen, dass ich es<br />

unangebracht f<strong>in</strong>de, von e<strong>in</strong>em „Versagen“ <strong>der</strong><br />

<strong>Jugendhilfe</strong>, gar im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es Systemversagens,<br />

zu sprechen. Es gibt sicherlich e<strong>in</strong>iges, was<br />

aufzugreifen ist, wo es Verbesserungsbedarf und<br />

Gelegenheit zur Kritik gibt. Darauf will ich e<strong>in</strong>gehen.<br />

So hart und grundsätzlich, dass im Kontext<br />

des Jugendstrafrechts von e<strong>in</strong>em Versagen<br />

<strong>der</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> zu sprechen wäre, kann ich das<br />

sicher nicht formulieren.<br />

Es ist schwierig, Bil<strong>der</strong> darzustellen, die belastbar<br />

e<strong>in</strong>en realitätsgerechten Gesamte<strong>in</strong>druck<br />

darstellen. Die <strong>Jugendhilfe</strong> ist ja sehr heterogen.<br />

Alles was ich mitbekomme, s<strong>in</strong>d letztendlich<br />

E<strong>in</strong>zelfälle, Erzählungen, Wahrnehmungen von<br />

Personen, die die Szene e<strong>in</strong> bisschen kennen,<br />

letztendlich lokale Gegebenheiten, die im nächsten<br />

Landkreis schon wie<strong>der</strong> ganz an<strong>der</strong>s aussehen<br />

können. Also e<strong>in</strong> sehr buntscheckiges Bild.<br />

<strong>Freiheitsentziehende</strong> Maßnahmen ... aus Sicht <strong>der</strong> Justiz<br />

Dennoch will ich versuchen, diese E<strong>in</strong>zelberichte<br />

zu e<strong>in</strong>em größeren Bild zusammenzufügen.<br />

Das größte Problem, wenn wir über die Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> aus Sicht des<br />

Jugendstrafrechtes reden, liegt sicher nicht bei<br />

den fehlenden o<strong>der</strong> unzureichenden Angeboten<br />

<strong>der</strong> freiheitsentziehenden Maßnahmen. Sicher<br />

liegt e<strong>in</strong> Problem auch im Bereich <strong>der</strong> <strong>Jugendhilfe</strong>angebote,<br />

die für straffällige junge Menschen<br />

erreichbar s<strong>in</strong>d – darauf komme ich im zweiten<br />

Punkt. Als erstes aber wird <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Mitwirkung<br />

im Jugendstrafverfahren zu thematisieren<br />

se<strong>in</strong>. Das ist e<strong>in</strong> Punkt, zu dem Richter und<br />

Staatsanwälte auf <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Seite, aber auch<br />

Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen aus <strong>der</strong> <strong>Jugendhilfe</strong><br />

immer wie<strong>der</strong> berichten, dass da e<strong>in</strong>iges im<br />

Argen liegt.<br />

Als Reaktion auf das Kick-Gesetzgebungsverfahren<br />

und den neu <strong>in</strong> das SGB VIII e<strong>in</strong>gefügten<br />

§ 36a „Steuerungsverantwortung des öffentlichen<br />

<strong>Jugendhilfe</strong>trägers“ hat sich bekanntlich<br />

auch die Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz mit dieser Problematik<br />

befasst und letzten Sommer e<strong>in</strong>en<br />

umfänglichen Bericht über die Situation aus<br />

ihrer Sicht erarbeitet. Dieser hat nicht an erster<br />

Stelle e<strong>in</strong>en Mangel an Angeboten und Leistungen<br />

beklagt, son<strong>der</strong>n vor allem als Kernproblem<br />

die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und<br />

Jugendgerichtsbarkeit herausgestellt.<br />

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