Gutachten Eurodistrikt Grenzü. Stadtbahnerweiterung d Synthese de l'étude Teile1-4
TramTrain Studie mit Rosseltalbahn (Kleine Schleife) und Bisttalbahn (Große Schleife)
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<strong>Eurodistrikt</strong> SaarMoselle<br />
Vertiefen<strong>de</strong> Machbarkeitsstudie<br />
3.6.5 Abschnitt XI – Falck-Überherrn-Wadgassen(Saartrasse, links)<br />
Abschnitt X<br />
Trassenverlauf<br />
Eingleisig bis km 19,760 auf bestehen<strong>de</strong>r Trasse (abschnittsweise in Betrieb)<br />
Haltepunkte<br />
3 Stationen<br />
Bahnhof Überherrn, km 4,660, zweigleisig als Kreuzungsstelle<br />
Differten, km 10,730, zweigleisig als Kreuzungsstelle<br />
Wadgassen, km 14,170, zweigleisig als Kreuzungsstelle<br />
Querungen<br />
5 Bahnübergänge ( 1x stillgelegt km 2,800; 1x ungesichert km 4,500<br />
3x gesichert km 10,730; 12,080; 14,170)<br />
9 EÜ (km 2,030; 3,440; 5,960; 14,210; 14,360; 16,460; 17,160; 17,460; 19,010)<br />
8 SÜ (km 2,800; 4,250; 7,040; 9,380; 14,560; 15,960; 18,360; 18,460)<br />
Maßnahmen<br />
Sanierung <strong>de</strong>s Tunnels bei km 18,760<br />
Umtrassierung bei km 14,560<br />
Kreuzungsstellen bei km 2,100; 7,560; 16,560<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>rzeitigem Privatbetreiber über künftige Nutzung<br />
Kosten<br />
111 Mio € netto<br />
3.7 Empfehlung für das weitere Vorgehen<br />
Um die in dieser Machbarkeitsstudie getroffenen Annahmen zu verdichten und die<br />
Planungssicherheit bei <strong>de</strong>r Variantenauswahl zu erhöhen, wäre als nächster Schritt die<br />
vermessungstechnische Aufnahme <strong>de</strong>s geplanten Trassenbereichs und eine<br />
Grobtrassierung im Bereich <strong>de</strong>r neuen Trassenabschnitte durchzuführen.<br />
Ein weiterer Punkt zur Erhöhung <strong>de</strong>r Kostensicherheit ist die Begutachtung <strong>de</strong>r<br />
bestehen<strong>de</strong>n Bauwerke, um <strong>de</strong>ren Zustand und Sanierungsfähigkeit durch einen<br />
Fachbeauftragten feststellen zu lassen.<br />
Die Abstimmungen mit <strong>de</strong>r SNCF und <strong>de</strong>m Privatbetreiber (Abschnitt XI) sind frühzeitig<br />
zu führen.<br />
09.10.2015/ Seite 36