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Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss Alperia 2017

Ergebnisse des Geschäftsjahres 2017

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<strong>Alperia</strong> Gruppe<br />

Konsolidierter <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2017</strong><br />

(Anm. d. R. FRNP = Fonti Rinnovabili Non Programmabili, dt.<br />

nicht programmierbaren erneuerbaren Quellen), für den<br />

Zeitraum von August 2016 bis zum Inkrafttreten der neuen<br />

Regelung bezüglich des makrozonalen Ungleichgewichts<br />

gemäß dem Beschluss 800/2016/R/eel.“<br />

Nachdem die <strong>Alperia</strong> Energy GmbH die Ergebnisse, zu welchen<br />

die Behörde gelangt ist, bewertet <strong>und</strong> die Schritte zur<br />

Wahrung ihrer Interessen in Erwägung gezogen hat, legte<br />

sie vorsorglich beim regionalen Verwaltungsgericht der<br />

Lombardei – Mailand (R.G. Nr. 15321/<strong>2017</strong>) Beschwerde<br />

gegen die Behörde <strong>und</strong> ggf. gegen Terna ein. Gegenwärtig<br />

haben sich weder die Beschwerdegegnerin noch die<br />

Mitbetroffene auf das Verfahren eingelassen, <strong>und</strong> es wird<br />

die Anberaumung der Verhandlung für die Erörterung der<br />

Beschwerde erwartet. In jedem Fall wurde im <strong>Jahresabschluss</strong><br />

der Gesellschaft eine als angemessen erachtete<br />

Rückstellung bilanziert.<br />

Im Bereich Wärme <strong>und</strong> Dienstleistungen schloss der Netzbetreiber<br />

GSE (Gestore Servizi Energetici) seine Kontrolltätigkeiten<br />

nach der Prüfung <strong>und</strong> dem Lokalaugenschein im<br />

November 2015 bezüglich der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage<br />

der Fernheizung Meran <strong>und</strong> der entsprechenden<br />

Erteilung der grünen Zertifikate für die Jahre 2008 bis 2014<br />

ab <strong>und</strong> forderte die <strong>Alperia</strong> Ecoplus GmbH mit einer Mitteilung<br />

vom 7. August <strong>2017</strong> auf, einen Teil der seinerseits ausgestellten<br />

grünen Zertifikate, die ihr nach Meinung des GSE<br />

nicht zustehen, zurückzugeben. Gegen diese potenziell<br />

schädliche Verfügung zum <strong>Abschluss</strong> des Prüfungsverfahrens<br />

sowie die separate Verfügung auf Rückerstattung der<br />

Förderleistung legte die <strong>Alperia</strong> Ecoplus GmbH Beschwerde<br />

beim regionalen Verwaltungsgericht Latium (R.G.<br />

10189/<strong>2017</strong>) ein <strong>und</strong> wandte außer der Unrechtmäßigkeit<br />

auch zum Gegenstand der angefochtenen Verfügungen<br />

ein, die <strong>Alperia</strong> Ecoplus sei nicht passiv legitimiert im<br />

Hinblick auf die Forderung des GSE. Infolge der Aufhebung<br />

im Selbstschutzweg seitens des GSE erklärte das regionale<br />

Verwaltungsgericht Latium mit Urteil Nr. 11738/<strong>2017</strong> vom<br />

24.11.<strong>2017</strong> den Wegfall des Streitgegenstands. Zur Wahrung<br />

ihrer Rechte <strong>und</strong> Interessen hielt es auch die <strong>Alperia</strong><br />

AG für erforderlich, beim regionalen Verwaltungsgericht<br />

Latium (R.G. 11460/<strong>2017</strong>) ein Gesuch auf Aufhebung der<br />

Mitteilung des GSE vom 7. August <strong>2017</strong> zu stellen. Der<br />

Verhandlungstermin muss noch anberaumt werden.<br />

Da sich die Prüfung seitens des GSE auf die Zeit vor der<br />

Einbringung des entsprechenden Betriebsteils seitens der<br />

<strong>Alperia</strong> AG in die <strong>Alperia</strong> Ecoplus GmbH bezieht, bilanzierte<br />

die <strong>Alperia</strong> AG aus Vorsichtsgründen in ihrem <strong>Jahresabschluss</strong><br />

eine entsprechende Risikorückstellung.<br />

Das Fernheizwerk<br />

Latzfons.<br />

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