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Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss Alperia 2017

Ergebnisse des Geschäftsjahres 2017

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<strong>Alperia</strong> AG<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2017</strong><br />

5. Zum 31. Dezember <strong>2017</strong> von der Europäischen Kommission<br />

übernommene Rechnungslegungsstandards,<br />

die nach diesem Zeitpunkt in Kraft treten<br />

Mit der Verordnung Nr. 2016/1905 der Europäischen Kommission<br />

vom 22. September 2016 wurde IFRS 15 „Erlöse aus<br />

Verträgen mit K<strong>und</strong>en“ (im Folgenden IFRS 15) übernommen.<br />

Dieser Standard definiert die Kriterien zur Erfassung<br />

<strong>und</strong> Bewertung der Erlöse aus Verträgen mit K<strong>und</strong>en (einschließlich<br />

der Verträge, die Fertigungsaufträge betreffen).<br />

Mit der Verordnung <strong>2017</strong>/1987 übernahm die Europäische<br />

Kommission später verschiedene Änderungen am IFRS 5.<br />

Insbesondere sieht IFRS 15 vor, dass die Erfassung der Erlöse<br />

auf den folgenden 5 Schritten basiert: (i) Identifizierung des<br />

Vertrags/der Verträge mit einem K<strong>und</strong>en; (ii) Identifizierung<br />

der eigenständigen Leistungsverpflichtungen im Vertrag;<br />

(iii) Bestimmung des Transaktionspreises; (iv) Verteilung des<br />

Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des<br />

Vertrags (identifiziert auf der Gr<strong>und</strong>lage des eigenständigen<br />

Verkaufspreises der einzelnen Güter oder Dienstleistungen;<br />

(v) Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen<br />

durch das Unternehmen. Die Angabevorschriften im<br />

IFRS 15 zielen zudem darauf ab, es den <strong>Abschluss</strong>adressaten<br />

zu ermöglichen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall<br />

sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen <strong>und</strong> resultierenden<br />

Zahlungsströmen nachvollziehen zu können. Die<br />

Bestimmungen des IFRS 15 treten für Berichtsperioden<br />

in Kraft, die am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen.<br />

Vorgesehen ist die rückwirkende Anwendung des Standards<br />

mit der Möglichkeit, die Auswirkungen auf das Eigenkapital<br />

zum 1. Jänner 2018 unter Berücksichtigung der zu diesem<br />

Zeitpunkt vorliegenden Umstände zu erfassen.<br />

Im Lauf des Geschäftsjahrs <strong>2017</strong> wurden spezifische Analysen<br />

durchgeführt, um die Umsatzerlöse zu identifizieren, die<br />

potenziell von der Einführung des IFRS 15 im Hinblick auf die<br />

Erlöse der Gesellschaft betroffen sind, <strong>und</strong> um die möglichen<br />

Auswirkungen auf den <strong>Abschluss</strong> zu bewerten <strong>und</strong> zu<br />

prüfen, welche etwaigen Anpassungen zur Erstellung der<br />

Finanzinformationen notwendig sind. Auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der durchgeführten Analysen wurden gegenwärtig keine<br />

relevanten Auswirkungen auf den <strong>Jahresabschluss</strong> der <strong>Alperia</strong><br />

AG in Verbindung mit dem Inkrafttreten des betreffenden<br />

internationalen Rechnungslegungsstandards festgestellt.<br />

Mit der Verordnung Nr. 2016/2067 der Europäischen Kommission<br />

vom 22. November 2016 wurde die vollständige<br />

Version des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ (nachstehend IFRS<br />

9) übernommen. Die neuen Bestimmungen des IFRS 9 sehen<br />

insbesondere Folgendes vor: (i) Änderung des Klassifizierungs-<br />

<strong>und</strong> Bewertungsmodells der finanziellen Vermögenswerte<br />

anhand der Merkmale des Finanzinstruments<br />

<strong>und</strong> des vom Unternehmen gewählten Geschäftsmodells;<br />

(ii) Einführung einer neuen Methode zur Wertminderung<br />

der finanziellen Vermögenswerte, welche die erwarteten<br />

Verluste abbildet; (iii) Änderung der Bestimmungen zur<br />

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Die Bestimmungen<br />

des IFRS 9 treten für Berichtsperioden in Kraft, die<br />

am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen.<br />

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