Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss Alperia 2017
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2017
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2017
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<strong>Alperia</strong> Gruppe<br />
Konsolidierter <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2017</strong><br />
Abgesehen von den oben aufgeführten Gesellschaften ist<br />
die Etschwerke Netz AG in Liquidation zu berücksichtigen.<br />
Gemäß den Angaben im Lagebericht wird auf die folgenden,<br />
im Lauf des Jahres <strong>2017</strong> eingetretenen Veränderungen<br />
des Konsolidierungsumfangs hingewiesen:<br />
--<br />
die am 1. Jänner <strong>2017</strong> in Kraft getretene Verschmelzung<br />
durch Aufnahme der SEL GmbH <strong>und</strong> der Hydros GmbH in<br />
die SE Hydropower GmbH (deren Firma ebenfalls am 1.<br />
Jänner <strong>2017</strong> in <strong>Alperia</strong> Greenpower GmbH umgeändert<br />
wurde) sowie die Einbringung in Letztgenannte des<br />
Betriebsteils „Produktion“ aus der <strong>Alperia</strong> AG;<br />
--<br />
die am 1. Jänner <strong>2017</strong> in Kraft getretene Verschmelzung<br />
durch Aufnahme der Fernheizwerk Sexten GmbH <strong>und</strong><br />
der Fernheizwerk Klausen GmbH in die <strong>Alperia</strong> Ecoplus<br />
GmbH;<br />
--<br />
die Gründung der <strong>Alperia</strong> Smart Mobility GmbH;<br />
--<br />
Ende <strong>2017</strong> wurde die <strong>Alperia</strong> AG alleinige Gesellschafterin<br />
der Biopower Sardegna S.r.l. <strong>und</strong> der Ottana Solar<br />
Power S.p.A.<br />
Die komplette Liste der zum 31. Dezember <strong>2017</strong> unter den<br />
Konsolidierungsumfang fallenden Gesellschaften unter<br />
Angabe der zur Aufstellung des konsolidierten <strong>Abschluss</strong>es<br />
herangezogenen Konsolidierungsmethode ist in Anhang A<br />
zu diesem Dokument aufgeführt.<br />
2.4 Konsolidierungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
Nachstehend sind die Kriterien aufgeführt, welche der<br />
Konzern zur Festlegung des Konsolidierungsumfangs<br />
angewandt hat, sowie die entsprechenden Konsolidierungsgr<strong>und</strong>sätze.<br />
Abhängige Unternehmen<br />
Abhängige Unternehmen sind jene, die vom Konzern<br />
beherrscht werden. Der Konzern beherrscht eine Gesellschaft,<br />
wenn er der Veränderlichkeit der Ergebnisse der<br />
Gesellschaft ausgesetzt ist, <strong>und</strong> durch seine Kontrolle über<br />
die Gesellschaft einen maßgeblichen Einfluss auf deren<br />
Ergebnisse ausüben kann. Im Allgemeinen wird davon<br />
ausgegangen, dass eine Kontrolle vorliegt, wenn die<br />
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte<br />
der Stimmrechte hält, wobei auch die potenziellen oder<br />
wandelbaren Stimmrechte berücksichtigt werden.<br />
Alle abhängigen Unternehmen werden mit der integralen<br />
Methode ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an dem die<br />
Kontrolle auf den Konzern übertragen wurde. Aus der<br />
Konsolidierung ausgeschlossen werden sie dagegen ab<br />
dem Zeitpunkt, an dem diese Kontrolle wegfällt.<br />
Die Gruppe wendet die zur Bilanzierung der Unternehmenszusammenschlüsse<br />
die Acquisition Method (Erwerbsmethode)<br />
an. Nach dieser Methode gilt Folgendes:<br />
1. Das in einen Unternehmenszusammenschluss übertragene<br />
Entgelt wird zum Fair Value bewertet. Dieser errechnet<br />
sich als Summe der Fair Values der von der Gruppe zum<br />
Erwerbszeitpunkt übertragenen Aktiva <strong>und</strong> übernommenen<br />
Passiva <strong>und</strong> der im Tausch für die erworbene<br />
Unternehmenskontrolle emittierten Kapitalinstrumente.<br />
Die bei der Transaktion anfallenden Nebenaufwendungen<br />
werden in der Gewinn-<strong>und</strong>-Verlust-Rechnung zu<br />
dem Zeitpunkt, an dem sie bestritten werden, erfasst.<br />
2. Die übernommenen identifizierbaren Aktiva <strong>und</strong> die<br />
übernommenen Passiva werden zum Erwerbszeitpunkt<br />
zum Fair Value erfasst, den sie zum Erwerbszeitpunkt<br />
aufweisen. Eine Ausnahme gilt für die latenten Steueransprüche<br />
<strong>und</strong> -verbindlichkeiten im Zusammenhang<br />
mit Leistungen an die Arbeitnehmer, die Verbindlichkeiten<br />
oder Kapitalinstrumente in Bezug auf Zahlungen,<br />
die auf Aktien des übernommenen Unternehmens<br />
basieren, oder auf Zahlungen, die auf Aktien des Konzerns<br />
basieren, die als Ersatz für Verträge des übernommenen<br />
Unternehmens emittiert wurden, sowie für zur<br />
Veräußerung bestimmte Vermögenswerte (oder Gruppen<br />
von Aktiva <strong>und</strong> Passiva), die dagegen nach dem<br />
Gr<strong>und</strong>satz der Periodenabgrenzung bewertet werden.<br />
3. Der Geschäftswert wird als der Überschuss zwischen<br />
der Summe der in den Unternehmenszusammenschluss<br />
übertragenen Vergütungen, dem Wert des Fremdkapitals<br />
<strong>und</strong> dem Fair Value der etwaigen, zuvor am übernommenen<br />
Unternehmen gehaltenen Beteiligungen im<br />
Vergleich zum Fair Value der zum Erwerbszeitpunkt übernommenen<br />
Nettoaktiva <strong>und</strong> Passiva ermittelt. Übersteigt<br />
der Wert der zum Erwerbszeitpunkt übernommenen<br />
Nettoaktiva <strong>und</strong> Passiva die Summe der übertragenen<br />
Vergütungen, des Werts des Fremdkapitalanteils <strong>und</strong> des<br />
Fair Value der etwaigen, zuvor am übernommenen Unternehmen<br />
gehaltenen Beteiligungen, wird dieser Überschuss<br />
unmittelbar in der Gewinn-<strong>und</strong>-Verlust-Rechnung<br />
als Ertrag aus der abgeschlossenen Transaktion erfasst.<br />
4. Etwaige Vergütungen, die von im Vertrag über den<br />
Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Bedin-<br />
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