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Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss Alperia 2017

Ergebnisse des Geschäftsjahres 2017

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<strong>Alperia</strong> Gruppe<br />

Konsolidierter <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2017</strong><br />

Abgesehen von den oben aufgeführten Gesellschaften ist<br />

die Etschwerke Netz AG in Liquidation zu berücksichtigen.<br />

Gemäß den Angaben im Lagebericht wird auf die folgenden,<br />

im Lauf des Jahres <strong>2017</strong> eingetretenen Veränderungen<br />

des Konsolidierungsumfangs hingewiesen:<br />

--<br />

die am 1. Jänner <strong>2017</strong> in Kraft getretene Verschmelzung<br />

durch Aufnahme der SEL GmbH <strong>und</strong> der Hydros GmbH in<br />

die SE Hydropower GmbH (deren Firma ebenfalls am 1.<br />

Jänner <strong>2017</strong> in <strong>Alperia</strong> Greenpower GmbH umgeändert<br />

wurde) sowie die Einbringung in Letztgenannte des<br />

Betriebsteils „Produktion“ aus der <strong>Alperia</strong> AG;<br />

--<br />

die am 1. Jänner <strong>2017</strong> in Kraft getretene Verschmelzung<br />

durch Aufnahme der Fernheizwerk Sexten GmbH <strong>und</strong><br />

der Fernheizwerk Klausen GmbH in die <strong>Alperia</strong> Ecoplus<br />

GmbH;<br />

--<br />

die Gründung der <strong>Alperia</strong> Smart Mobility GmbH;<br />

--<br />

Ende <strong>2017</strong> wurde die <strong>Alperia</strong> AG alleinige Gesellschafterin<br />

der Biopower Sardegna S.r.l. <strong>und</strong> der Ottana Solar<br />

Power S.p.A.<br />

Die komplette Liste der zum 31. Dezember <strong>2017</strong> unter den<br />

Konsolidierungsumfang fallenden Gesellschaften unter<br />

Angabe der zur Aufstellung des konsolidierten <strong>Abschluss</strong>es<br />

herangezogenen Konsolidierungsmethode ist in Anhang A<br />

zu diesem Dokument aufgeführt.<br />

2.4 Konsolidierungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

Nachstehend sind die Kriterien aufgeführt, welche der<br />

Konzern zur Festlegung des Konsolidierungsumfangs<br />

angewandt hat, sowie die entsprechenden Konsolidierungsgr<strong>und</strong>sätze.<br />

Abhängige Unternehmen<br />

Abhängige Unternehmen sind jene, die vom Konzern<br />

beherrscht werden. Der Konzern beherrscht eine Gesellschaft,<br />

wenn er der Veränderlichkeit der Ergebnisse der<br />

Gesellschaft ausgesetzt ist, <strong>und</strong> durch seine Kontrolle über<br />

die Gesellschaft einen maßgeblichen Einfluss auf deren<br />

Ergebnisse ausüben kann. Im Allgemeinen wird davon<br />

ausgegangen, dass eine Kontrolle vorliegt, wenn die<br />

Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte<br />

der Stimmrechte hält, wobei auch die potenziellen oder<br />

wandelbaren Stimmrechte berücksichtigt werden.<br />

Alle abhängigen Unternehmen werden mit der integralen<br />

Methode ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an dem die<br />

Kontrolle auf den Konzern übertragen wurde. Aus der<br />

Konsolidierung ausgeschlossen werden sie dagegen ab<br />

dem Zeitpunkt, an dem diese Kontrolle wegfällt.<br />

Die Gruppe wendet die zur Bilanzierung der Unternehmenszusammenschlüsse<br />

die Acquisition Method (Erwerbsmethode)<br />

an. Nach dieser Methode gilt Folgendes:<br />

1. Das in einen Unternehmenszusammenschluss übertragene<br />

Entgelt wird zum Fair Value bewertet. Dieser errechnet<br />

sich als Summe der Fair Values der von der Gruppe zum<br />

Erwerbszeitpunkt übertragenen Aktiva <strong>und</strong> übernommenen<br />

Passiva <strong>und</strong> der im Tausch für die erworbene<br />

Unternehmenskontrolle emittierten Kapitalinstrumente.<br />

Die bei der Transaktion anfallenden Nebenaufwendungen<br />

werden in der Gewinn-<strong>und</strong>-Verlust-Rechnung zu<br />

dem Zeitpunkt, an dem sie bestritten werden, erfasst.<br />

2. Die übernommenen identifizierbaren Aktiva <strong>und</strong> die<br />

übernommenen Passiva werden zum Erwerbszeitpunkt<br />

zum Fair Value erfasst, den sie zum Erwerbszeitpunkt<br />

aufweisen. Eine Ausnahme gilt für die latenten Steueransprüche<br />

<strong>und</strong> -verbindlichkeiten im Zusammenhang<br />

mit Leistungen an die Arbeitnehmer, die Verbindlichkeiten<br />

oder Kapitalinstrumente in Bezug auf Zahlungen,<br />

die auf Aktien des übernommenen Unternehmens<br />

basieren, oder auf Zahlungen, die auf Aktien des Konzerns<br />

basieren, die als Ersatz für Verträge des übernommenen<br />

Unternehmens emittiert wurden, sowie für zur<br />

Veräußerung bestimmte Vermögenswerte (oder Gruppen<br />

von Aktiva <strong>und</strong> Passiva), die dagegen nach dem<br />

Gr<strong>und</strong>satz der Periodenabgrenzung bewertet werden.<br />

3. Der Geschäftswert wird als der Überschuss zwischen<br />

der Summe der in den Unternehmenszusammenschluss<br />

übertragenen Vergütungen, dem Wert des Fremdkapitals<br />

<strong>und</strong> dem Fair Value der etwaigen, zuvor am übernommenen<br />

Unternehmen gehaltenen Beteiligungen im<br />

Vergleich zum Fair Value der zum Erwerbszeitpunkt übernommenen<br />

Nettoaktiva <strong>und</strong> Passiva ermittelt. Übersteigt<br />

der Wert der zum Erwerbszeitpunkt übernommenen<br />

Nettoaktiva <strong>und</strong> Passiva die Summe der übertragenen<br />

Vergütungen, des Werts des Fremdkapitalanteils <strong>und</strong> des<br />

Fair Value der etwaigen, zuvor am übernommenen Unternehmen<br />

gehaltenen Beteiligungen, wird dieser Überschuss<br />

unmittelbar in der Gewinn-<strong>und</strong>-Verlust-Rechnung<br />

als Ertrag aus der abgeschlossenen Transaktion erfasst.<br />

4. Etwaige Vergütungen, die von im Vertrag über den<br />

Unternehmenszusammenschluss vorgesehenen Bedin-<br />

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