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Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss Alperia 2017

Ergebnisse des Geschäftsjahres 2017

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<strong>Alperia</strong> AG<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2017</strong><br />

Bericht gemäß Art. 123-bis Abs. 2 Buchst. b)<br />

Gv.D. 58/1998 betreffend das interne<br />

Risikomanagement <strong>und</strong> Kontrollsystem<br />

Die am 1. Jänner 2016 durch die Verschmelzung zweier<br />

Gruppen (ehemals SEL <strong>und</strong> ehemals AEW) gegründete<br />

<strong>Alperia</strong> AG führte im Lauf des Jahres <strong>2017</strong> ihre Maßnahmen<br />

zur Umsetzung eines Systems für die interne Kontrolle <strong>und</strong><br />

das Risikomanagement („internes Kontrollsystem“) zur<br />

Überwachung der typischen Risiken der Tätigkeiten der<br />

Gesellschaft <strong>und</strong> des Konzerns weiter. Diese Maßnahmen<br />

sind gegenwärtig noch in der Implementierung befindlich.<br />

Das interne Kontrollsystem besteht aus einer Reihe von<br />

Regeln, Verfahren <strong>und</strong> Organisationsstrukturen mit dem<br />

Zweck, die Einhaltung der Strategien <strong>und</strong> die Verfolgung<br />

der folgenden Zwecke zu überwachen:<br />

1. Wirksamkeit <strong>und</strong> Effizienz der Betriebsabläufe <strong>und</strong><br />

-tätigkeiten,<br />

2. Qualität <strong>und</strong> Zuverlässigkeit der wirtschaftlichen <strong>und</strong><br />

finanziellen Informationen;<br />

3. Einhaltung von gesetzlichen <strong>und</strong> regulatorischen<br />

Bestimmungen, der Gesellschaftssatzung sowie der<br />

betrieblichen Vorschriften <strong>und</strong> Abläufe;<br />

4. Wahrung des Geschäftswerts <strong>und</strong> des Gesellschaftsvermögens<br />

sowie Vermeidung von Verlusten.<br />

An den Kontroll-, Überwachungs- <strong>und</strong> Aufsichtsprozessen<br />

sind gegenwärtig beteiligt:<br />

- der Aufsichtsrat;<br />

- der Kontroll- <strong>und</strong> Risikoausschuss;<br />

- der Vorstand;<br />

- der Leiter der Funktion Internal Audit;<br />

- der Leiter der Funktion Enterprise Risk;<br />

- das Aufsichtsorgan.<br />

Da ein dualistisches Verwaltungs- <strong>und</strong> Kontrollmodell<br />

umgesetzt wird, sind sowohl der Aufsichtsrat als auch<br />

der Vorstand aktiv an den Tätigkeiten zur Risikokontrolle<br />

beteiligt. Insbesondere gilt hierbei Folgendes:<br />

--<br />

Gemäß Art. 16 Abs. 1 Buchst. (xii) der Satzung der<br />

<strong>Alperia</strong> AG bewertet der Aufsichtsrat „die Effizienz <strong>und</strong><br />

Angemessenheit des internen Kontrollsystems mit<br />

besonderem Augenmerk auf die Risikokontrolle, die<br />

Funktionsweise des Internal Audit <strong>und</strong> das EDV-Buchhaltungssystem“.<br />

Gemäß Art. 17 Abs. 1 Buchst. (v) der<br />

Satzung übt der Aufsichtsratsvorsitzende, der den<br />

Vorsitz des Kontroll- <strong>und</strong> Risikoausschusses führt, „die<br />

Funktion der Überwachung <strong>und</strong> Einleitung der Abläufe<br />

<strong>und</strong> Systeme zur Kontrolle der Tätigkeit der Gesellschaft<br />

<strong>und</strong> der Gruppe aus ...“ <strong>und</strong> setzt gemäß Art. 17 Abs.<br />

1 Buchst. (vi) der Satzung zudem „unter Einhaltung<br />

des vom Vorstand beschlossenen <strong>und</strong> vom Aufsichtsrat<br />

genehmigten Budgets (...) die informatischen<br />

Hilfsmittel um, die notwendig sind, um die Richtigkeit<br />

<strong>und</strong> Angemessenheit der Organisationsstruktur sowie<br />

des von der Gesellschaft <strong>und</strong> der Gruppe umgesetzten<br />

Verwaltungs- <strong>und</strong> Rechnungssystems zu überwachen“.<br />

--<br />

Gemäß Art. 28 Abs. 1 der Satzung stehen ausschließlich<br />

dem Vorstand „die umfassendsten Befugnisse im<br />

Rahmen der Verwaltung <strong>und</strong> Geschäftsführung der<br />

Gesellschaft zu“. Gemäß Art. 29 Abs. 1 der Satzung<br />

erstattet zudem der Vorstand „dem Aufsichtsrat Bericht<br />

über den allgemeinen Geschäftsverlauf sowie die aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer Größe <strong>und</strong> Eigenschaften wichtigsten, von<br />

der Gesellschaft oder ihren kontrollierten Gesellschaften<br />

durchgeführten Operationen <strong>und</strong> in jedem Fall über<br />

jene Operationen, an denen die Vorstandsmitglieder<br />

direkt oder über Dritte ein Interesse haben“.<br />

Im Rahmen des Aufsichtsrats wurde der Kontroll- <strong>und</strong><br />

Risikoausschuss gebildet, dessen Aufgabe es ist, den<br />

Aufsichtsrat bei dessen Verantwortungen bezüglich des internen<br />

Kontrollsystems mit unverbindlichen Vorschlägen,<br />

Anweisungen <strong>und</strong> beratend zu unterstützen.<br />

Zur Prüfung der Angemessenheit <strong>und</strong> effizienten Funktionsweise<br />

der internen Kontrollsysteme, die dem Aufsichtsrat<br />

obliegt, sind Gespräche <strong>und</strong> der Austausch von Informationen<br />

mit den wichtigsten Akteuren erforderlich, darunter<br />

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