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Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss Alperia 2017

Ergebnisse des Geschäftsjahres 2017

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<strong>Alperia</strong> AG<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2017</strong><br />

Unsere Ziele liegen im Erzielen einer vernünftigen Sicherheit darüber, dass der <strong>Jahresabschluss</strong> in<br />

seiner Gesamtheit keine schwerwiegenden Fehler aufweist, die auf Betrugsdelikte oder<br />

unabsichtliche Verhaltensweisen oder Ereignisse zurückgehen <strong>und</strong> in der Erstellung eines<br />

Prüfberichts, der unser Urteil beinhaltet. Unter vernünftige Sicherheit versteht sich ein erhöhtes<br />

Sicherheitsniveau, das dennoch keine Garantie darstellt, dass eine gemäß den Internationalen<br />

Rechnungsprüfungsgr<strong>und</strong>lagen (ISA Italia) durchgeführte Rechnungsprüfung immer einen<br />

schwerwiegenden Fehler ermittelt, sofern ein solcher besteht. Fehler können von Betrugsdelikten<br />

oder unbeabsichtigten Verhaltensweisen oder Ereignissen herrühren <strong>und</strong> werden als schwerwiegend<br />

eingestuft, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass sie im Einzelfall oder insgesamt die auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage des <strong>Jahresabschluss</strong>es von den Verwendern getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen<br />

beeinflussen.<br />

Im Rahmen der Rechnungsprüfung, die gemäß den Internationalen Rechnungsprüfungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

(ISA Italia) durchgeführt wurde, haben wir ein professionelles Urteil gefällt <strong>und</strong> unsere<br />

professionelle Skepsis für die Gesamtdauer der Rechnungsprüfung gewahrt. Zudem:<br />

• haben wir die Risiken hinsichtlich schwerwiegender Fehler im <strong>Jahresabschluss</strong> aufgr<strong>und</strong> von<br />

Betrugsdelikten oder unabsichtlichen Verhaltensweisen oder Ereignissen identifiziert <strong>und</strong><br />

beurteilt; haben wir Prüfverfahren hinsichtlich solcher Risiken definiert <strong>und</strong> angewandt;<br />

haben wir ausreichend geeignete Nachweise ermittelt, auf die wir unser Urteil stützen<br />

können. Das Risiko einen schwerwiegenden Fehler aufgr<strong>und</strong> von Betrugsdelikten nicht zu<br />

ermitteln ist größer als das Risiko, einen schwerwiegenden Fehler aufgr<strong>und</strong> von<br />

unabsichtlichen Verhaltensweisen oder Ereignissen, da ein Betrugsdelikt rechtswidrige<br />

Abreden, Fälschungen, absichtliche Auslassungen, irreführende Darstellungen oder die<br />

Einflussnahme auf die interne Kontrolle beinhalten kann;<br />

• haben wir ein Verständnis der relevanten internen Kontrolle für die Rechnungsprüfung<br />

erlangt, um geeignete Prüfverfahren hierfür zu definieren <strong>und</strong> nicht, um ein Urteil über die<br />

Effizienz der internen Kontrolle der Gesellschaft zu fällen;<br />

• haben wir die Eignung der angewandten Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>lagen sowie die<br />

Plausibilität der Rechnungsschätzungen des Verwaltungsrats inklusive der entsprechenden<br />

Informationen überprüft;<br />

• sind wir zu dem Schluss gelangt, dass die Adäquatheit des Verwendung der Bedingungen zur<br />

Unternehmensfortführung des Aufsichtsrats <strong>und</strong> – auf Gr<strong>und</strong>lage der ermittelten Nachweise<br />

– der aufgr<strong>und</strong> von besonderen Ereignissen oder Umständen, die Zweifel am Fortbestand<br />

der Leistungsfähigkeit der Gesellschaft entstehen lassen könnten, bestehenden Möglichkeit<br />

einer bedeutenden Unsicherheit zum weiteren Geschäftsbetrieb als Unternehmenseinheit<br />

gegeben ist. Im Falle einer bedeutenden Unsicherheit sind wir angehalten, im Bericht zur<br />

Rechnungsprüfung die Aufmerksamkeit auf die entsprechenden Informationen im <strong>Abschluss</strong><br />

zu lenken, falls diese Information sich nicht dazu eignet, diesen Umstand gemäß unserer<br />

Formulierung im Urteil wiederzugeben. Unsere Schlussfolgerungen basieren auf den<br />

ermittelten Nachweisen zum Zeitpunkt dieses Berichts. Dennoch können Ereignisse oder<br />

Umstände in der Zukunft dazu führen, dass die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb als<br />

Unternehmen einstellt;<br />

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