Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss Alperia 2017
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2017
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2017
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<strong>Alperia</strong> AG<br />
<strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2017</strong><br />
1 Bericht zum <strong>Jahresabschluss</strong><br />
2 <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>Alperia</strong> AG<br />
3 Bericht zum konsolidierten <strong>Abschluss</strong><br />
4 Konsolidierter <strong>Abschluss</strong> <strong>Alperia</strong> Gruppe<br />
3. Schätzungen <strong>und</strong> Annahmen<br />
Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen müssen die<br />
Verwalter Rechnungslegungsstandards <strong>und</strong> -methoden<br />
anwenden, die unter bestimmten Umständen auf erfahrungsbasierten<br />
Bewertungen <strong>und</strong> Schätzungen sowie<br />
auf Annahmen beruhen, die angesichts der jeweiligen<br />
Umstände im Einzelfall als vernünftig <strong>und</strong> realistisch angesehen<br />
werden. Die Anwendung dieser Schätzungen <strong>und</strong><br />
Annahmen beeinflusst die bilanzierten Beträge sowie die<br />
vorgelegten Informationen. Die abschließenden Ergebnisse<br />
der Bilanzposten, für welche diese Schätzungen <strong>und</strong><br />
Annahmen herangezogen wurden, können von denen<br />
abweichen, die in den Jahresabschlüssen angegeben sind.<br />
Diese berücksichtigen nicht die Auswirkungen des Eintritts<br />
des schätzungsgegenständlichen Ereignisses aufgr<strong>und</strong> der<br />
Unsicherheit, die den Annahmen <strong>und</strong> den Bedingungen<br />
anhaftet, auf denen die Schätzungen basieren.<br />
Im Folgenden sind kurz die Posten aufgeführt, die im<br />
Hinblick auf die Gesellschaft eine erhöhte Subjektivität<br />
seitens der Verwalter bei der Erstellung der Schätzungen<br />
erfordern <strong>und</strong> hinsichtlich derer sich eine Veränderung<br />
der den herangezogenen Annahmen zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />
Bedingungen erheblich auf die Finanzergebnisse der<br />
Gesellschaft auswirken könnte.<br />
1. Werthaltigkeitstest: Der Buchwert der immateriellen<br />
Vermögenswerte <strong>und</strong> der Sachanlagen, jedoch insbesondere<br />
der Beteiligungen an Gesellschaften wird regelmäßig<br />
<strong>und</strong> immer dann geprüft, wenn dies entsprechenden<br />
Umständen oder Ereignissen zufolge erforderlich ist.<br />
Wird angenommen, dass der Buchwert einer Gruppe<br />
von Anlagevermögenswerten von einem Wertverlust<br />
betroffen ist, wird diese bis zum entsprechenden<br />
Veräußerungswert abgewertet. Dieser wird unter<br />
Bezugnahme auf deren Gebrauch (bei Beteiligungen ist<br />
dies die Fähigkeit, Einkommen zu erwirtschaften) oder<br />
die künftige Veräußerung gemäß den Angaben in den<br />
jüngsten Unternehmensplänen geschätzt. Es wird die<br />
Auffassung vertreten, dass die Schätzungen dieser Veräußerungswerte<br />
vernünftig sind, jedoch könnten mögliche<br />
Veränderungen der Schätzungsfaktoren, auf denen die<br />
Berechnung der oben genannten Veräußerungswerte<br />
basiert, zu anderen Bewertungen führen.<br />
2. Rückstellung für uneinbringliche Forderungen aus<br />
Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen: Die Rückstellung für uneinbringliche<br />
Forderungen spiegelt die beste Schätzung<br />
der Verwalter im Hinblick auf den Forderungsbestand<br />
gegenüber den K<strong>und</strong>en wider. Diese Schätzung basiert<br />
auf den seitens der Gesellschaft erwarteten Verlusten,<br />
die anhand früherer Erfahrungen im Hinblick auf ähnliche<br />
Forderungen, der laufenden <strong>und</strong> zurückliegenden<br />
überfälligen Forderungen sowie der sorgfältigen Überwachung<br />
der Qualität der Forderungen <strong>und</strong> Prognosen<br />
hinsichtlich der Wirtschafts- <strong>und</strong> Marktbedingungen<br />
ermittelt wurden.<br />
3. Steuervorauszahlungen: Steuervorauszahlungen werden<br />
auf der Gr<strong>und</strong>lage der Erwartungen einer Steuerbemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />
in den zukünftigen Geschäftsjahren,<br />
mit der sie verrechnet werden können, bilanziert. Die<br />
Bewertung der erwarteten steuerpflichtigen Einkommen<br />
zwecks der Verbuchung der im Voraus bezahlten Steuern<br />
hängt von Faktoren ab, die sich mit der Zeit ändern <strong>und</strong><br />
sich erheblich auf die Einbringlichkeit von Forderungen<br />
aus Steuervorauszahlungen auswirken können.<br />
4. Rückstellungen für Risiken <strong>und</strong> Aufwendungen:<br />
Angesichts rechtlicher Risiken werden Rückstellungen<br />
gebildet, die repräsentativ für das Risiko mit negativem<br />
Ausgang sind. Der Wert der für solche Risiken bilanzierten<br />
Rückstellungen stellt heute die beste Schätzung der<br />
Verwalter dar. Diese Schätzung basiert auf Annahmen,<br />
die von Faktoren abhängen, welche sich mit der Zeit<br />
ändern <strong>und</strong> sich daher erheblich auf die laufenden<br />
Schätzungen der Verwalter zur Aufstellung des <strong>Jahresabschluss</strong>es<br />
der Gesellschaft auswirken können.<br />
5. Fair Value der derivativen Finanzinstrumente: Die<br />
Ermittlung des Fair Value von nicht notierten finanziellen<br />
Vermögenswerten wie derivativen Finanzinstrumenten<br />
erfolgt mittels üblicherweise verwendeter finanzieller<br />
Bewertungstechniken, die Gr<strong>und</strong>annahmen <strong>und</strong> -schätzungen<br />
erfordern. Diese Annahmen könnten in der vorgesehenen<br />
Zeit <strong>und</strong> mit den vorgesehenen Modalitäten<br />
nicht zutreffen. Deshalb könnten die von der Gesellschaft<br />
vorgenommenen Schätzungen von den <strong>Abschluss</strong>daten<br />
abweichen.<br />
4. Zum 31. Dezember <strong>2017</strong> von der Europäischen Kommission<br />
übernommene Rechnungslegungsstandards,<br />
die seit <strong>2017</strong> in Kraft sind<br />
Mit den Verordnungen <strong>2017</strong>/1989 <strong>und</strong> <strong>2017</strong>/1990<br />
übernahm die Europäische Kommission spezifische<br />
Änderungen an den Rechnungslegungsstandards IAS 12<br />
„Ertragsteuern“ <strong>und</strong> IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“. Diese<br />
Änderungen sind für die <strong>Alperia</strong> AG nicht von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
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