VNW-Magazin - Ausgabe 5/2017
Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.
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Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht<br />
Das Verfahren der Datenüberleitung vom Alt- auf das Neusystem<br />
und der Nachweis sowie die Prüfung der richtigen Datenüberleitung<br />
ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung<br />
zu dokumentieren. Die Unterlagen der Datenüberleitung<br />
mit den entsprechenden Prüfungshandlungen gehören<br />
nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB zu den aufzubewahrenden<br />
Arbeits anweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen<br />
(zehnjährige Aufbewahrungsfrist).<br />
Die Datenmigration bei der Prüfung<br />
des Jahresabschlusses und die Beratung<br />
„Energiekosten;<br />
kein<br />
Thema<br />
für<br />
Sie?“<br />
Im Rahmen der Jahresabschluss- und der genossenschaftlichen<br />
Prüfung gehört es zu den Aufgaben des externen Abschlussprüfers<br />
zu beurteilen:<br />
l ob die Auswirkungen des Systemwechsels vom Unternehmen<br />
angemessen berücksichtigt worden sind,<br />
l die Übernahme der Daten getestet wurde und bei der<br />
Migration Fehler aufgetreten sind und diese bereinigt wurden<br />
und<br />
l die Migrationskontrollen planmäßig und nachvollziehbar<br />
dokumentiert wurden.<br />
Hierzu hat der externe Abschlussprüfer auch eigene Funktionstests<br />
vorzunehmen (IDW PS 850 Tz 81 ff.). Die Prüfung der<br />
Migration und deren Dokumentation führt im Vergleich zur<br />
Prüfung mit unveränderter IT-Landschaft zu einer Erweiterung<br />
des Prüfungsumfangs und erfordert für die Jahresabschlussprüfung<br />
zusätzliche Informationen vom Unternehmen. Dies ergibt<br />
sich insbesondere aus der vollkommen neuen prüfungsrelevanten<br />
Informationsbasis durch die neue IT sowie der IT-bedingten<br />
Änderungen von Arbeitsabläufen im Unternehmen.<br />
In der Praxis hat sich die Durchführung einer gesonderten,<br />
externen Migrationsprüfung, die aus der gesetzlichen Prüfung<br />
ausgegliedert ist, sehr bewährt. Zielsetzung der externen<br />
Migrationsprüfung ist die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit<br />
der Datenübernahme und die ordnungsgemäße Einhaltung der<br />
beschriebenen Dokumentationsanforderungen. Die Berichterstattung<br />
über das Prüfungsergebnis erfolgt in einem separaten<br />
Prüfungsbericht. Durch die zusätzliche externe Migrationsprüfung<br />
wird die gesetzliche Prüfung zeitlich entlastet und die<br />
Ordnungsmäßigkeit des Migrationsprozesses im Unternehmen<br />
extern unterlegt und bestätigt. Dies führt auch zu einer deutlichen<br />
Senkung des Haftungsrisikos für Vorstand und Geschäftsführung.<br />
Bevor es also zur Phase 5 (Produktivphase) kommt, steht das<br />
Wohnungsunternehmen bei einer IT-Umstellung vor erheblichen<br />
Herausforderungen, die oft zeitlich und personell nur schwer<br />
neben den täglichen Arbeitsabläufen bewältigt werden können.<br />
<strong>VNW</strong> und vdw bieten als wohnungswirtschaftliche Prüfungsverbände<br />
hierfür umfassende Dienstleistungen von der projektbegleitenden<br />
Beratung, wie z.B. Altdatenanalyse, Kontenmapping<br />
und Strukturierung der Arbeitsablauforganisation bis zur Durchführung<br />
der externen Datenmigrationsprüfung an. h<br />
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