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VNW-Magazin - Ausgabe 5/2017

Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.

Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.

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Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht<br />

Das Verfahren der Datenüberleitung vom Alt- auf das Neusystem<br />

und der Nachweis sowie die Prüfung der richtigen Datenüberleitung<br />

ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung<br />

zu dokumentieren. Die Unterlagen der Datenüberleitung<br />

mit den entsprechenden Prüfungshandlungen gehören<br />

nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB zu den aufzubewahrenden<br />

Arbeits anweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen<br />

(zehnjährige Aufbewahrungsfrist).<br />

Die Datenmigration bei der Prüfung<br />

des Jahresabschlusses und die Beratung<br />

„Energiekosten;<br />

kein<br />

Thema<br />

für<br />

Sie?“<br />

Im Rahmen der Jahresabschluss- und der genossenschaftlichen<br />

Prüfung gehört es zu den Aufgaben des externen Abschlussprüfers<br />

zu beurteilen:<br />

l ob die Auswirkungen des Systemwechsels vom Unternehmen<br />

angemessen berücksichtigt worden sind,<br />

l die Übernahme der Daten getestet wurde und bei der<br />

Migration Fehler aufgetreten sind und diese bereinigt wurden<br />

und<br />

l die Migrationskontrollen planmäßig und nachvollziehbar<br />

dokumentiert wurden.<br />

Hierzu hat der externe Abschlussprüfer auch eigene Funktionstests<br />

vorzunehmen (IDW PS 850 Tz 81 ff.). Die Prüfung der<br />

Migration und deren Dokumentation führt im Vergleich zur<br />

Prüfung mit unveränderter IT-Landschaft zu einer Erweiterung<br />

des Prüfungsumfangs und erfordert für die Jahresabschlussprüfung<br />

zusätzliche Informationen vom Unternehmen. Dies ergibt<br />

sich insbesondere aus der vollkommen neuen prüfungsrelevanten<br />

Informationsbasis durch die neue IT sowie der IT-bedingten<br />

Änderungen von Arbeitsabläufen im Unternehmen.<br />

In der Praxis hat sich die Durchführung einer gesonderten,<br />

externen Migrationsprüfung, die aus der gesetzlichen Prüfung<br />

ausgegliedert ist, sehr bewährt. Zielsetzung der externen<br />

Migrationsprüfung ist die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit<br />

der Datenübernahme und die ordnungsgemäße Einhaltung der<br />

beschriebenen Dokumentationsanforderungen. Die Berichterstattung<br />

über das Prüfungsergebnis erfolgt in einem separaten<br />

Prüfungsbericht. Durch die zusätzliche externe Migrationsprüfung<br />

wird die gesetzliche Prüfung zeitlich entlastet und die<br />

Ordnungsmäßigkeit des Migrationsprozesses im Unternehmen<br />

extern unterlegt und bestätigt. Dies führt auch zu einer deutlichen<br />

Senkung des Haftungsrisikos für Vorstand und Geschäftsführung.<br />

Bevor es also zur Phase 5 (Produktivphase) kommt, steht das<br />

Wohnungsunternehmen bei einer IT-Umstellung vor erheblichen<br />

Herausforderungen, die oft zeitlich und personell nur schwer<br />

neben den täglichen Arbeitsabläufen bewältigt werden können.<br />

<strong>VNW</strong> und vdw bieten als wohnungswirtschaftliche Prüfungsverbände<br />

hierfür umfassende Dienstleistungen von der projektbegleitenden<br />

Beratung, wie z.B. Altdatenanalyse, Kontenmapping<br />

und Strukturierung der Arbeitsablauforganisation bis zur Durchführung<br />

der externen Datenmigrationsprüfung an. h<br />

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