Vermögensmanagement für Privatanleger
Publikation growney; u.a. mit Ausführungen zur Fondsbesteuerung ab 2018
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Das kann ein ETF, der in vielen Fällen auf einen ganzen Markt investiert, nicht. Auch wenn Investoren<br />
eine spezielle ethische oder ökologische Richtung verfolgen wollen, eignet sich ein aktiver Ansatz,<br />
bei dem auf Individualbedürfnisse dieser Art eingegangen werden kann. Doch trotz der Möglichkeit,<br />
aufgrund von Research besonders attraktive Unternehmen herauszupicken, schaffen es nur 2,2<br />
Prozent der aktiv gemanagten Investmentfonds ihren Vergleichsindex zu schlagen.[23]<br />
6. ETFs: Wie der Fiskus eine einfache Idee kompliziert macht<br />
Jonas Haase<br />
Einfache Konstruktion, klare Prinzipien, niedrige Kostenquote – so lautet das Versprechen von<br />
Exchange Traded Funds (ETFs). Allerdings ist das Investieren in ETFs in der Praxis keineswegs so<br />
unkompliziert wie die Produkte selbst. Der Grund ist die Abgeltungssteuer, die eigentlich dazu<br />
gedacht war, die Versteuerung von Kapitalerträgen einfacher zu machen. Von allen Zuflüssen behält<br />
Ihre Depotbank 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein und<br />
führt diese an das Finanzamt ab – ohne Ihr Zutun. Doch bei ausländischen Fonds nimmt Ihnen die<br />
Depotbank die Arbeit nicht immer so ab, wie Sie das von inländischen Kapitalanlagen gewohnt sind.<br />
Da die ETFs großer Anbieter oft im Ausland aufgelegt werden, ist dieses Segment besonders häufig<br />
betroffen.<br />
Bei thesaurierenden Auslandsfonds greift die Abgeltungssteuer nicht.<br />
Wo liegt das Problem? Als Anleger müssen Sie Kapitalertragssteuer zahlen, wenn laufende Erträge<br />
wie Dividenden- und Zinsen aus ihren Anlagen anfallen. Ein Fonds kann diese Erträge entweder an<br />
seine Anteilseigner ausschütten oder, im Fall thesaurierender Fonds, reinvestieren. Dabei erhalten<br />
Sie zwar keine Ausschüttungen, müssen aber dennoch Steuern auf diese sogenannten<br />
ausschüttungsgleichen Erträge zahlen. Allerdings sind ausländische Fonds nicht dazu verpflichtet,<br />
die Steuer für Sie abzuführen. Damit sind Sie als Anleger dafür verantwortlich, die Erträge in der<br />
Steuererklärung anzugeben, wenn sie nicht unbeabsichtigt zum Steuersünder werden wollen.<br />
Anleger werden meist alleine gelassen.<br />
Vielen Anlegern ist dieses Problem gar nicht bewusst – Banken und Broker machen nur selten<br />
darauf aufmerksam, und die steuerlichen Pflichten sind gar nicht so leicht zu erfüllen. Denn die<br />
Depotbanken weisen die angefallenen ausschüttungsgleichen Erträge nicht immer aus.