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Vermögensmanagement für Privatanleger

Publikation growney; u.a. mit Ausführungen zur Fondsbesteuerung ab 2018

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Das kann ein ETF, der in vielen Fällen auf einen ganzen Markt investiert, nicht. Auch wenn Investoren<br />

eine spezielle ethische oder ökologische Richtung verfolgen wollen, eignet sich ein aktiver Ansatz,<br />

bei dem auf Individualbedürfnisse dieser Art eingegangen werden kann. Doch trotz der Möglichkeit,<br />

aufgrund von Research besonders attraktive Unternehmen herauszupicken, schaffen es nur 2,2<br />

Prozent der aktiv gemanagten Investmentfonds ihren Vergleichsindex zu schlagen.[23]<br />

6. ETFs: Wie der Fiskus eine einfache Idee kompliziert macht<br />

Jonas Haase<br />

Einfache Konstruktion, klare Prinzipien, niedrige Kostenquote – so lautet das Versprechen von<br />

Exchange Traded Funds (ETFs). Allerdings ist das Investieren in ETFs in der Praxis keineswegs so<br />

unkompliziert wie die Produkte selbst. Der Grund ist die Abgeltungssteuer, die eigentlich dazu<br />

gedacht war, die Versteuerung von Kapitalerträgen einfacher zu machen. Von allen Zuflüssen behält<br />

Ihre Depotbank 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein und<br />

führt diese an das Finanzamt ab – ohne Ihr Zutun. Doch bei ausländischen Fonds nimmt Ihnen die<br />

Depotbank die Arbeit nicht immer so ab, wie Sie das von inländischen Kapitalanlagen gewohnt sind.<br />

Da die ETFs großer Anbieter oft im Ausland aufgelegt werden, ist dieses Segment besonders häufig<br />

betroffen.<br />

Bei thesaurierenden Auslandsfonds greift die Abgeltungssteuer nicht.<br />

Wo liegt das Problem? Als Anleger müssen Sie Kapitalertragssteuer zahlen, wenn laufende Erträge<br />

wie Dividenden- und Zinsen aus ihren Anlagen anfallen. Ein Fonds kann diese Erträge entweder an<br />

seine Anteilseigner ausschütten oder, im Fall thesaurierender Fonds, reinvestieren. Dabei erhalten<br />

Sie zwar keine Ausschüttungen, müssen aber dennoch Steuern auf diese sogenannten<br />

ausschüttungsgleichen Erträge zahlen. Allerdings sind ausländische Fonds nicht dazu verpflichtet,<br />

die Steuer für Sie abzuführen. Damit sind Sie als Anleger dafür verantwortlich, die Erträge in der<br />

Steuererklärung anzugeben, wenn sie nicht unbeabsichtigt zum Steuersünder werden wollen.<br />

Anleger werden meist alleine gelassen.<br />

Vielen Anlegern ist dieses Problem gar nicht bewusst – Banken und Broker machen nur selten<br />

darauf aufmerksam, und die steuerlichen Pflichten sind gar nicht so leicht zu erfüllen. Denn die<br />

Depotbanken weisen die angefallenen ausschüttungsgleichen Erträge nicht immer aus.

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