Vermögensmanagement für Privatanleger
Publikation growney; u.a. mit Ausführungen zur Fondsbesteuerung ab 2018
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Dieses Grandfathering wird zum Jahresende abgeschafft, indem Altfondsanteile fiktiv zum 31.<br />
Dezember 2017 als veräußert gelten und zum 1. Januar 2018 als fiktiv wieder angeschafft gelten.<br />
Jonas Haase: Ihre Empfehlung: Altanteile verkaufen, bevor die steuerliche Begünstigung wegfällt,<br />
oder doch besser halten?<br />
Dr. Thomas Elser: Akuter Handlungsbedarf ergibt sich allein aus steuerlichen Gründen daraus nicht,<br />
weil nur die ab dem 1. Januar 2018 eintretenden neuen Wertsteigerungen erfasst werden. Alle<br />
Werterhöhungen bis zum Jahresende bleiben auch dauerhaft von der Steuer verschont. Durch einen<br />
vorzeitigen Verkauf in 2017 kann daher kein steuerlicher Vorteil erzielt werden.<br />
Zusätzlich hat jeder Anleger für die künftig der Besteuerung unterliegenden Veräußerungsgewinne<br />
aus Altfondsanteilen einen Freibetrag von 100.000 Euro. Erst wenn dieser aufgebraucht ist, werden<br />
entsprechende Gewinne dem dann gültigen Steuersatz unterworfen.<br />
Jonas Haase: Ist es möglich, den Freibetrag zu vererben oder an Familienmitglieder zu<br />
überschreiben?<br />
Dr. Thomas Elser: Der Freibetrag ist ein persönlicher Freibetrag. Er selbst ist nicht vererbbar oder<br />
auf Familienmitglieder übertragbar. Allerdings können Altfondsanteile unentgeltlich innerhalb der<br />
Familie übertragen werden.<br />
Jonas Haase: Wie genau funktioniert das?<br />
Dr. Thomas Elser: Das ist auf dem Wege der Schenkung oder des Erbes möglich. Hier greift<br />
dann die sogenannte „Fußstapfentheorie“: Die in den Anteilen enthaltenen stillen Reserven gehen<br />
auf die Beschenkten oder Erben über, die in die steuerliche Rechtsstellung des Schenkers oder<br />
Erblassers eintreten. Bei späteren Veräußerungen der Altfondsanteile können dann die Beschenkten<br />
oder Erben ihren eigenen Freibetrag nutzen. Die Wirkung des Freibetrags kann so vervielfältigt<br />
werden.<br />
Jonas Haase: Was geschieht mit dem Freibetrag, wenn ich Altanteile mit Verlust verkaufe?<br />
Dr. Thomas Elser: Werden ab 2018 Altfondsanteile mit Verlust (Anm.: gerechnet ab dem Wert zum<br />
1.1.2018) veräußert, so lebt ein Freibetrag aus der Veräußerung von Altfondsanteilen, der<br />
gegebenenfalls zuvor bereits zum Teil verbraucht wurde, wieder auf. Der Freibetrag „atmet“ quasi,<br />
mit dem Ziel, dass der Steuerpflichtige einmal im Leben in der Summe Gewinne ab dem 1.1.2018<br />
aus Altfondsanteilen in Höhe des Freibetrags steuerfrei vereinnahmen kann.<br />
Jonas Haase: Welche Anlagen sind künftig steuerlich attraktiv?<br />
Dr. Thomas Elser: Prinzipiell sollten Steuern nicht der Hauptgrund für eine Anlageentscheidung sein.<br />
Allerdings lohnt es sich, insbesondere wegen der unterschiedlichen Teilfreistellungen für<br />
verschiedene Arten von Investmentfonds bei der Entscheidung zu differenzieren. Je nach<br />
steuerlicher Qualifikation des Fonds und der über den Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände<br />
ergeben sich ganz unterschiedliche effektive Steuerbelastungen und somit auch Schmälerungen<br />
der Nettorendite des Anlegers. Dies resultiert aus der groben Einteilung der Fondsklassen in Aktien-<br />
, Misch-, Immobilien- oder sonstige Fonds. Je nach Portfolio ist ein Screening der relevanten<br />
Investmentfonds sicherlich empfehlenswert – sowohl für den aktuellen Bestand als auch für die