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Vermögensmanagement für Privatanleger

Publikation growney; u.a. mit Ausführungen zur Fondsbesteuerung ab 2018

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Dieses Grandfathering wird zum Jahresende abgeschafft, indem Altfondsanteile fiktiv zum 31.<br />

Dezember 2017 als veräußert gelten und zum 1. Januar 2018 als fiktiv wieder angeschafft gelten.<br />

Jonas Haase: Ihre Empfehlung: Altanteile verkaufen, bevor die steuerliche Begünstigung wegfällt,<br />

oder doch besser halten?<br />

Dr. Thomas Elser: Akuter Handlungsbedarf ergibt sich allein aus steuerlichen Gründen daraus nicht,<br />

weil nur die ab dem 1. Januar 2018 eintretenden neuen Wertsteigerungen erfasst werden. Alle<br />

Werterhöhungen bis zum Jahresende bleiben auch dauerhaft von der Steuer verschont. Durch einen<br />

vorzeitigen Verkauf in 2017 kann daher kein steuerlicher Vorteil erzielt werden.<br />

Zusätzlich hat jeder Anleger für die künftig der Besteuerung unterliegenden Veräußerungsgewinne<br />

aus Altfondsanteilen einen Freibetrag von 100.000 Euro. Erst wenn dieser aufgebraucht ist, werden<br />

entsprechende Gewinne dem dann gültigen Steuersatz unterworfen.<br />

Jonas Haase: Ist es möglich, den Freibetrag zu vererben oder an Familienmitglieder zu<br />

überschreiben?<br />

Dr. Thomas Elser: Der Freibetrag ist ein persönlicher Freibetrag. Er selbst ist nicht vererbbar oder<br />

auf Familienmitglieder übertragbar. Allerdings können Altfondsanteile unentgeltlich innerhalb der<br />

Familie übertragen werden.<br />

Jonas Haase: Wie genau funktioniert das?<br />

Dr. Thomas Elser: Das ist auf dem Wege der Schenkung oder des Erbes möglich. Hier greift<br />

dann die sogenannte „Fußstapfentheorie“: Die in den Anteilen enthaltenen stillen Reserven gehen<br />

auf die Beschenkten oder Erben über, die in die steuerliche Rechtsstellung des Schenkers oder<br />

Erblassers eintreten. Bei späteren Veräußerungen der Altfondsanteile können dann die Beschenkten<br />

oder Erben ihren eigenen Freibetrag nutzen. Die Wirkung des Freibetrags kann so vervielfältigt<br />

werden.<br />

Jonas Haase: Was geschieht mit dem Freibetrag, wenn ich Altanteile mit Verlust verkaufe?<br />

Dr. Thomas Elser: Werden ab 2018 Altfondsanteile mit Verlust (Anm.: gerechnet ab dem Wert zum<br />

1.1.2018) veräußert, so lebt ein Freibetrag aus der Veräußerung von Altfondsanteilen, der<br />

gegebenenfalls zuvor bereits zum Teil verbraucht wurde, wieder auf. Der Freibetrag „atmet“ quasi,<br />

mit dem Ziel, dass der Steuerpflichtige einmal im Leben in der Summe Gewinne ab dem 1.1.2018<br />

aus Altfondsanteilen in Höhe des Freibetrags steuerfrei vereinnahmen kann.<br />

Jonas Haase: Welche Anlagen sind künftig steuerlich attraktiv?<br />

Dr. Thomas Elser: Prinzipiell sollten Steuern nicht der Hauptgrund für eine Anlageentscheidung sein.<br />

Allerdings lohnt es sich, insbesondere wegen der unterschiedlichen Teilfreistellungen für<br />

verschiedene Arten von Investmentfonds bei der Entscheidung zu differenzieren. Je nach<br />

steuerlicher Qualifikation des Fonds und der über den Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände<br />

ergeben sich ganz unterschiedliche effektive Steuerbelastungen und somit auch Schmälerungen<br />

der Nettorendite des Anlegers. Dies resultiert aus der groben Einteilung der Fondsklassen in Aktien-<br />

, Misch-, Immobilien- oder sonstige Fonds. Je nach Portfolio ist ein Screening der relevanten<br />

Investmentfonds sicherlich empfehlenswert – sowohl für den aktuellen Bestand als auch für die

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