SchlossMagazin Fünfseenland Dezember 2018
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48 | recht + gesetz | Weihnachtspost<br />
Weihnachtspost:<br />
Panne statt Päckchen<br />
foto ERGO<br />
Wissenswertes rund um die Paketzustellung<br />
Über drei Milliarden Pakete haben Kurier-, Express- und Paketdienste 2017 transportiert –<br />
gerade zur Weihnachtszeit sind sie im Dauereinsatz. Das hohe Versandaufkommen<br />
bringt die Unternehmen dann oft an ihre Grenzen. Verspätete Lieferungen, beschädigte<br />
oder verlorene Sendungen sowie Irrläufer sind im Weihnachtstrubel keine Seltenheit.<br />
Was tun, wenn mit den Weihnachtspaketen etwas schiefgeht?<br />
Je früher,<br />
desto besser<br />
Sowohl für das Besorgen der Weihnachtsgeschenke<br />
als auch für das Versenden<br />
gilt: je früher, desto besser. Üblicherweise<br />
dauert ein Versand zwei Arbeitstage. Rund um die<br />
Weihnachtszeit stocken die Dienstleister ihr Personal zwar<br />
auf, die Geschenke können dann aber durchaus auch mal länger<br />
unterwegs sein. Paketdienstleister geben häufig einen<br />
Stichtag an, bis zu dem sie eine rechtzeitige Lieferung garantieren.<br />
Das Datum variiert je nach Anbieter. Bei vielen Zustellern<br />
ist es in diesem Jahr der 21. <strong>Dezember</strong> bis 10:00 Uhr. Bei<br />
Sendungen ins Ausland endet die Frist meist etwas früher.<br />
Wer ganz sicher gehen will, kann sich auf den jeweiligen Websites<br />
informieren. Allerdings sind auch Paketdienstleister vor<br />
höherer Gewalt nicht gefeit: Bei einem plötzlichen Wintereinbruch<br />
beispielsweise können Schnee und Eis eine pünktliche<br />
Zustellung unmöglich machen.<br />
Schäden an der<br />
Weihnachtspost<br />
Damit die Geschenke unbeschädigt beim<br />
Empfänger unterm Baum liegen können,<br />
sollten die Absender sie immer möglichst<br />
sorgfältig verpacken. Dafür eignen sich zum Beispiel stabile<br />
Pappkisten sowie Polstermaterial. Zudem sollte der Absender<br />
überlegen, ob er sein Paket versichern möchte. Standardmäßig<br />
haften die meisten Dienstleister beim deutschlandweiten<br />
Versand von Paketen für verlorene oder beschädigte Waren<br />
im Wert von bis zu etwa 500.- Euro. Dafür ist allerdings der<br />
quittierte Einlieferungsbeleg nötig. Den also auf jeden Fall<br />
aufheben. Bei Päckchen haften die Zustellunternehmen oft<br />
mit geringeren Beträgen bis 50.- Euro oder gar nicht. Wer<br />
wertvollere Geschenke versenden möchte, kann gegen Aufpreis<br />
eine Zusatzversicherung abschließen. Kommt es dann<br />
beim Versand zu einem Schaden, muss ihn der Dienstleister<br />
ersetzen. Wer bei der Zustellung bereits Dellen und Löcher an