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SchlossMagazin Fünfseenland Dezember 2018

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48 | recht + gesetz | Weihnachtspost<br />

Weihnachtspost:<br />

Panne statt Päckchen<br />

foto ERGO<br />

Wissenswertes rund um die Paketzustellung<br />

Über drei Milliarden Pakete haben Kurier-, Express- und Paketdienste 2017 transportiert –<br />

gerade zur Weihnachtszeit sind sie im Dauereinsatz. Das hohe Versandaufkommen<br />

bringt die Unternehmen dann oft an ihre Grenzen. Verspätete Lieferungen, beschädigte<br />

oder verlorene Sendungen sowie Irrläufer sind im Weihnachtstrubel keine Seltenheit.<br />

Was tun, wenn mit den Weihnachtspaketen etwas schiefgeht?<br />

Je früher,<br />

desto besser<br />

Sowohl für das Besorgen der Weihnachtsgeschenke<br />

als auch für das Versenden<br />

gilt: je früher, desto besser. Üblicherweise<br />

dauert ein Versand zwei Arbeitstage. Rund um die<br />

Weihnachtszeit stocken die Dienstleister ihr Personal zwar<br />

auf, die Geschenke können dann aber durchaus auch mal länger<br />

unterwegs sein. Paketdienstleister geben häufig einen<br />

Stichtag an, bis zu dem sie eine rechtzeitige Lieferung garantieren.<br />

Das Datum variiert je nach Anbieter. Bei vielen Zustellern<br />

ist es in diesem Jahr der 21. <strong>Dezember</strong> bis 10:00 Uhr. Bei<br />

Sendungen ins Ausland endet die Frist meist etwas früher.<br />

Wer ganz sicher gehen will, kann sich auf den jeweiligen Websites<br />

informieren. Allerdings sind auch Paketdienstleister vor<br />

höherer Gewalt nicht gefeit: Bei einem plötzlichen Wintereinbruch<br />

beispielsweise können Schnee und Eis eine pünktliche<br />

Zustellung unmöglich machen.<br />

Schäden an der<br />

Weihnachtspost<br />

Damit die Geschenke unbeschädigt beim<br />

Empfänger unterm Baum liegen können,<br />

sollten die Absender sie immer möglichst<br />

sorgfältig verpacken. Dafür eignen sich zum Beispiel stabile<br />

Pappkisten sowie Polstermaterial. Zudem sollte der Absender<br />

überlegen, ob er sein Paket versichern möchte. Standardmäßig<br />

haften die meisten Dienstleister beim deutschlandweiten<br />

Versand von Paketen für verlorene oder beschädigte Waren<br />

im Wert von bis zu etwa 500.- Euro. Dafür ist allerdings der<br />

quittierte Einlieferungsbeleg nötig. Den also auf jeden Fall<br />

aufheben. Bei Päckchen haften die Zustellunternehmen oft<br />

mit geringeren Beträgen bis 50.- Euro oder gar nicht. Wer<br />

wertvollere Geschenke versenden möchte, kann gegen Aufpreis<br />

eine Zusatzversicherung abschließen. Kommt es dann<br />

beim Versand zu einem Schaden, muss ihn der Dienstleister<br />

ersetzen. Wer bei der Zustellung bereits Dellen und Löcher an

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