RegioBusiness Nr. 200 - März 2019
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<strong>März</strong> <strong>2019</strong> I Jahrgang 18 I <strong>Nr</strong>. <strong>200</strong><br />
Bauen & Modernisieren 21<br />
Es gibt immer mehr zu beachten<br />
Bauherren, Mieter und Eigentümer: <strong>2019</strong> birgt einige Neuerungen – nicht nur die Mietpreisbremse ist aktuell.<br />
Die Zeiten, in denen alleine<br />
der Ausbau der erneuerbaren<br />
Energien den größten<br />
Anteil bei Strompreissteigerungen<br />
hatte, scheinen vorbei zu sein.<br />
Denn die Ökostromumlage, die jeder<br />
Strombezieher mit seiner<br />
Stromrechnung zahlt, sinkt <strong>2019</strong><br />
um immerhin gut fünf Prozent. Bisher<br />
belief sie sich auf 6,792 Cent<br />
pro Kilowattstunde Strom, ab Januar<br />
<strong>2019</strong> dann noch 6,405 Cent.<br />
Bei einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden<br />
pro Jahr zahlt ein Haushalt<br />
demnach statt rund 272 im<br />
Jahr 2018 künftig noch 256 Euro<br />
EEG-Umlage und damit rund 16<br />
Euro weniger.<br />
Die gestiegenen Börsenpreise<br />
sind einer der Gründe, weshalb<br />
Verbraucher nicht unbedingt mit<br />
einer sinkenden Stromrechnung<br />
rechnen sollten. Das, was bei der<br />
EEG-Umlage wegfällt, dürfte vielfach<br />
locker beim Strompreis<br />
selbst wieder draufgeschlagen<br />
werden. Zudem haben einige Anbieter<br />
höhere Netzentgelte angekündigt.<br />
Hinzu kommt, dass Letztverbrauchern<br />
<strong>2019</strong> erstmals eine<br />
Offshore-Netzumlage für den Anschluss<br />
von Windkraftanlagen auf<br />
hoher See ans Stromnetz berechnet<br />
wird. Die Umlage beläuft sich<br />
auf 0,416 Cent pro Kilowattstunde.<br />
Allerdings werden hier<br />
nur die Netzkosten von der Netzumlage<br />
in die neue Offshore-Netzumlage<br />
überführt. Deshalb sinken<br />
im Norden und Osten<br />
Deutschlands vielerorts die normalen<br />
Netzentgelte, während Verbraucher<br />
im Süden und Westen<br />
der Republik hiervon nicht profitieren,<br />
sondern sozusagen solidarisch<br />
erstmals an den Offshore-<br />
Netzkosten beteiligt werden. In<br />
Folge dieser zusätzlichen Belastungen<br />
müssen viele Verbraucher vor<br />
allem im Süden und Westen<br />
Deutschlands deshalb tendenziell<br />
eher mit einer Erhöhung der<br />
Strompreise als mit einem Absinken<br />
rechnen.<br />
Erhöhung: Endverbraucher müssen bei Gas wohl tiefer in die Tasche greifen.<br />
NETZGEBÜHREN In vielen<br />
Städten müssen Verbraucher künftig<br />
mit höheren Gaspreisen rechnen,<br />
weil manche Versorger die<br />
Netzgebühren erhöhen. Zwar steigen<br />
die Netzgebühren im Bundesschnitt<br />
lediglich um ein Prozent,<br />
es gibt aber Ausreißer nach oben,<br />
berichtet das Vergleichsportal Verivox.<br />
Allerdings hat Verivox auch<br />
beobachtet, dass die Beschaffungspreise<br />
für Gas in den vergangenen<br />
Monaten gestiegen sind, weshalb<br />
es wohl häufig auf eine Erhöhung<br />
des Endverbraucherpreises hinauslaufen<br />
wird. Bauherren, die<br />
zwischen dem 31. August 2018<br />
und dem 31. Dezember 2021 einen<br />
Bauantrag stellen, profitieren<br />
von der Sonderabschreibung. Zusätzlich<br />
zu der Möglichkeit, 50<br />
Jahre lang jährlich zwei Prozent<br />
der Kosten (ohne die Grundstückskosten)<br />
steuerlich abzuschreiben,<br />
können vier Jahre lang<br />
weitere fünf Prozent abgeschrieben<br />
werden. Gefördert werden neben<br />
dem Neubau auch Dachaufstockungen,<br />
der Dachausbau oder<br />
die Umwidmung von Gewerbeflächen<br />
in neue Mietwohnungen. Abschreibungsfähig<br />
sind aber keine<br />
Luxuswohnungen, sondern nur<br />
Foto: DPA<br />
bezahlbarer Wohnraum: Wer<br />
mehr als 3000 Euro pro Quadratmeter<br />
ausgibt, geht leer aus und<br />
absetzbar sind maximal <strong>200</strong>0<br />
Euro pro Quadratmeter.<br />
VERSCHÄRFUNG Zum Jahresende<br />
hin hat der Bundesrat eine<br />
Verschärfung der bisher offensichtlich<br />
wenig wirksamen Mietpreisbremse<br />
beschlossen: Vermieter<br />
müssen Neumietern künftig<br />
auf Verlangen die Miete des Vormieters<br />
nennen. Sie müssen dies<br />
sogar unaufgefordert tun, wenn<br />
die neue Miete mehr als zehn Prozent<br />
über der ortsüblichen Vergleichsmiete<br />
liegt, damit der neue<br />
Mieter nachprüfen kann, ob die<br />
Miethöhe zulässig ist.<br />
Zwar dürfen Vermieter in Gebieten<br />
mit Wohnungsknappheit bei<br />
Neuvermietungen maximal zehn<br />
Prozent mehr als die ortsübliche<br />
Vergleichsmiete verlangen. Vorausgesetzt,<br />
der vorherige Mieter<br />
hat nicht bereits mehr gezahlt. Vermieter,<br />
die auch dann eine höhere<br />
Miete verlangen wollen, wenn der<br />
Vormieter weniger zahlte, müssen<br />
Neumietern künftig unaufgefordert<br />
mitteilen, warum dies geschieht<br />
– beispielsweise wegen<br />
vorheriger Sanierungsarbeiten,<br />
die eine höhere Miete rechtfertigen.<br />
Kommt der Vermieter seiner<br />
Auskunftspflicht nicht nach, darf<br />
die Miete maximal zehn Prozent<br />
über der Vergleichsmiete liegen –<br />
auch dann, wenn eine Ausnahme<br />
von der Mietpreisbremse objektiv<br />
gegeben ist.<br />
pm/cis<br />
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