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RegioBusiness Nr. 200 - März 2019

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<strong>März</strong> <strong>2019</strong> I Jahrgang 18 I <strong>Nr</strong>. <strong>200</strong><br />

Bauen & Modernisieren 21<br />

Es gibt immer mehr zu beachten<br />

Bauherren, Mieter und Eigentümer: <strong>2019</strong> birgt einige Neuerungen – nicht nur die Mietpreisbremse ist aktuell.<br />

Die Zeiten, in denen alleine<br />

der Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien den größten<br />

Anteil bei Strompreissteigerungen<br />

hatte, scheinen vorbei zu sein.<br />

Denn die Ökostromumlage, die jeder<br />

Strombezieher mit seiner<br />

Stromrechnung zahlt, sinkt <strong>2019</strong><br />

um immerhin gut fünf Prozent. Bisher<br />

belief sie sich auf 6,792 Cent<br />

pro Kilowattstunde Strom, ab Januar<br />

<strong>2019</strong> dann noch 6,405 Cent.<br />

Bei einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden<br />

pro Jahr zahlt ein Haushalt<br />

demnach statt rund 272 im<br />

Jahr 2018 künftig noch 256 Euro<br />

EEG-Umlage und damit rund 16<br />

Euro weniger.<br />

Die gestiegenen Börsenpreise<br />

sind einer der Gründe, weshalb<br />

Verbraucher nicht unbedingt mit<br />

einer sinkenden Stromrechnung<br />

rechnen sollten. Das, was bei der<br />

EEG-Umlage wegfällt, dürfte vielfach<br />

locker beim Strompreis<br />

selbst wieder draufgeschlagen<br />

werden. Zudem haben einige Anbieter<br />

höhere Netzentgelte angekündigt.<br />

Hinzu kommt, dass Letztverbrauchern<br />

<strong>2019</strong> erstmals eine<br />

Offshore-Netzumlage für den Anschluss<br />

von Windkraftanlagen auf<br />

hoher See ans Stromnetz berechnet<br />

wird. Die Umlage beläuft sich<br />

auf 0,416 Cent pro Kilowattstunde.<br />

Allerdings werden hier<br />

nur die Netzkosten von der Netzumlage<br />

in die neue Offshore-Netzumlage<br />

überführt. Deshalb sinken<br />

im Norden und Osten<br />

Deutschlands vielerorts die normalen<br />

Netzentgelte, während Verbraucher<br />

im Süden und Westen<br />

der Republik hiervon nicht profitieren,<br />

sondern sozusagen solidarisch<br />

erstmals an den Offshore-<br />

Netzkosten beteiligt werden. In<br />

Folge dieser zusätzlichen Belastungen<br />

müssen viele Verbraucher vor<br />

allem im Süden und Westen<br />

Deutschlands deshalb tendenziell<br />

eher mit einer Erhöhung der<br />

Strompreise als mit einem Absinken<br />

rechnen.<br />

Erhöhung: Endverbraucher müssen bei Gas wohl tiefer in die Tasche greifen.<br />

NETZGEBÜHREN In vielen<br />

Städten müssen Verbraucher künftig<br />

mit höheren Gaspreisen rechnen,<br />

weil manche Versorger die<br />

Netzgebühren erhöhen. Zwar steigen<br />

die Netzgebühren im Bundesschnitt<br />

lediglich um ein Prozent,<br />

es gibt aber Ausreißer nach oben,<br />

berichtet das Vergleichsportal Verivox.<br />

Allerdings hat Verivox auch<br />

beobachtet, dass die Beschaffungspreise<br />

für Gas in den vergangenen<br />

Monaten gestiegen sind, weshalb<br />

es wohl häufig auf eine Erhöhung<br />

des Endverbraucherpreises hinauslaufen<br />

wird. Bauherren, die<br />

zwischen dem 31. August 2018<br />

und dem 31. Dezember 2021 einen<br />

Bauantrag stellen, profitieren<br />

von der Sonderabschreibung. Zusätzlich<br />

zu der Möglichkeit, 50<br />

Jahre lang jährlich zwei Prozent<br />

der Kosten (ohne die Grundstückskosten)<br />

steuerlich abzuschreiben,<br />

können vier Jahre lang<br />

weitere fünf Prozent abgeschrieben<br />

werden. Gefördert werden neben<br />

dem Neubau auch Dachaufstockungen,<br />

der Dachausbau oder<br />

die Umwidmung von Gewerbeflächen<br />

in neue Mietwohnungen. Abschreibungsfähig<br />

sind aber keine<br />

Luxuswohnungen, sondern nur<br />

Foto: DPA<br />

bezahlbarer Wohnraum: Wer<br />

mehr als 3000 Euro pro Quadratmeter<br />

ausgibt, geht leer aus und<br />

absetzbar sind maximal <strong>200</strong>0<br />

Euro pro Quadratmeter.<br />

VERSCHÄRFUNG Zum Jahresende<br />

hin hat der Bundesrat eine<br />

Verschärfung der bisher offensichtlich<br />

wenig wirksamen Mietpreisbremse<br />

beschlossen: Vermieter<br />

müssen Neumietern künftig<br />

auf Verlangen die Miete des Vormieters<br />

nennen. Sie müssen dies<br />

sogar unaufgefordert tun, wenn<br />

die neue Miete mehr als zehn Prozent<br />

über der ortsüblichen Vergleichsmiete<br />

liegt, damit der neue<br />

Mieter nachprüfen kann, ob die<br />

Miethöhe zulässig ist.<br />

Zwar dürfen Vermieter in Gebieten<br />

mit Wohnungsknappheit bei<br />

Neuvermietungen maximal zehn<br />

Prozent mehr als die ortsübliche<br />

Vergleichsmiete verlangen. Vorausgesetzt,<br />

der vorherige Mieter<br />

hat nicht bereits mehr gezahlt. Vermieter,<br />

die auch dann eine höhere<br />

Miete verlangen wollen, wenn der<br />

Vormieter weniger zahlte, müssen<br />

Neumietern künftig unaufgefordert<br />

mitteilen, warum dies geschieht<br />

– beispielsweise wegen<br />

vorheriger Sanierungsarbeiten,<br />

die eine höhere Miete rechtfertigen.<br />

Kommt der Vermieter seiner<br />

Auskunftspflicht nicht nach, darf<br />

die Miete maximal zehn Prozent<br />

über der Vergleichsmiete liegen –<br />

auch dann, wenn eine Ausnahme<br />

von der Mietpreisbremse objektiv<br />

gegeben ist.<br />

pm/cis<br />

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