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asphalt 05/19

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Technik<br />

43<br />

Mit der bautechnischen Vorgabe, nach<br />

dem Einbau von Walz<strong>asphalt</strong> eine frühestmögliche<br />

und zugleich sichere Befahrbarkeit<br />

zu ermöglichen, wurde einem FGSV-Gremium<br />

die Aufgabe erteilt, zusätzlich zu den<br />

empirisch ermittelten Befahrbarkeitskriterien<br />

nach ZTV Asphalt-StB 07/13 ein quantitatives<br />

Prüfkriterium zu entwickeln.<br />

Dazu wurde mit statischen und dynamischen<br />

Prüfmethoden der Einbau von Asphaltdeckschichten<br />

begleitet und der Übergang<br />

vom viskoelastischen zum rein elastischen Verformungszustand<br />

bestimmt. Der Zeitpunkt, an<br />

dem keine nennenswerten bleibenden Verformungen<br />

nachzuweisen sind, beschreibt den<br />

Zustand, an dem eine Verkehrsfreigabe frühestmöglich<br />

und schadlos erfolgen kann.<br />

Im Rahmen der Versuchsreihen wurde festgestellt,<br />

dass viskositätsverändernde Zusätze<br />

auch für den Anwendungsfall „frühere Verkehrsfreigabe“<br />

einen wertvollen Beitrag leisten<br />

können. Die Modifizierung hat zur Folge, dass<br />

der Asphalt bei niedrigeren Temperaturen eingebaut<br />

und verdichtet werden kann und dass<br />

der Verformungswiderstand in der Abkühlungsphase<br />

schneller ansteigt. Hierfür ist der<br />

Phasenübergang der viskositätsverändernden<br />

Zusätze vom flüssigen in den festen Zustand<br />

verantwortlich. Die Zeitspanne zwischen<br />

Asphalteinbau und frühestmöglicher schadenfreier<br />

Befahrbarkeit des Asphalts kann hierdurch<br />

verkürzt werden.<br />

Das Beispiel der Wirkung der viskositätsverändernden<br />

Zusätze zeigt, dass das Kriterium<br />

Zeit oder selbst das Kriterium Asphalttemperatur<br />

für eine präzise Bestimmung des Zeitpunktes<br />

der frühestmöglichen, schadenfreien<br />

Befahrbarkeit nicht geeignet ist. Hier hilft nur<br />

ein direktes Messen der Verformungsbeständigkeit<br />

in situ. Diese Messungen können mit<br />

dem Modifizierten Leichten Fallgewichtsgerätes<br />

durchgeführt werden. Eine integrierte Software<br />

berechnet, ob eine Verkehrsfreigabe<br />

erfolgen kann.<br />

Die Ausgangssituation<br />

Das Kriterium Zeit ist für die<br />

Bestimmung des Zeitpunktes<br />

frühestmögliche, schadenfreie<br />

Befahrbarkeit nicht geeignet.<br />

Entsprechend den ZTV Asphalt-StB 07/13,<br />

Abschnitt 1.3 Baugrundsätze, sind für Asphaltdeckschichten<br />

Abkühlfristen von 24 Stunden<br />

bzw. 36 Stunden bei nicht abgekühlter Unterlage<br />

für die Verkehrsfreigabe einzuhalten<br />

(Standard-Abkühlfristen). Diese Regelung hat<br />

sich über viele Jahre bewährt.<br />

Hiervon abweichend kann gemäß den ZTV<br />

Asphalt-StB 07/13, Abschnitt 1.3, in begründeten<br />

Ausnahmefällen eine frühere Verkehrsfreigabe<br />

bauvertraglich vereinbart werden, sofern<br />

mindestens eine Nacht zwischen Herstellung<br />

und Verkehrsfreigabe liegt. Diese Option führte<br />

in der Vergangenheit regelmäßig zu bauvertraglichen<br />

Unsicherheiten.<br />

Für die Bauausführung, insbesondere bei<br />

Erhaltungsmaßnahmen, kann es verkehrstechnisch,<br />

aber auch wirtschaftlich sinnvoll sein,<br />

diese Abkühlfristen zu reduzieren. Dazu muss<br />

die eingebaute Schicht eine ausreichende Verformungsbeständigkeit<br />

aufweisen, damit eine<br />

Verkehrsfreigabe erfolgen kann. Zur Bestimmung<br />

des erforderlichen und hinreichend großen<br />

Abkühlzeitraumes ist es – obwohl in der<br />

Baupraxis weit verbreitet – nicht ausreichend,<br />

lediglich eine Temperaturmessung an der<br />

Oberfläche der eingebauten Asphaltschicht<br />

vorzunehmen. Die Oberflächentemperatur<br />

weicht aufgrund der witterungsbedingten Einflüsse<br />

im Regelfall erheblich von der Temperatur<br />

im Inneren der Schicht ab. Die Festlegung<br />

des Zeitpunktes der früheren Verkehrsfreigabe<br />

muss in Abhängigkeit von der Entwicklung der<br />

Verformungsbeständigkeit in der Abkühlphase<br />

der eingebauten Asphaltschicht erfolgen. Das<br />

setzt voraus, dass das Verformungsverhalten<br />

der Asphaltschicht während der Abkühlphase<br />

kontinuierlich gemessen wird. Die „Hinweise<br />

zur früheren Verkehrsfreigabe von Verkehrsflächen<br />

aus Asphalt“ (H FVA) beschreiben ein Verfahren,<br />

mit dem in Abhängigkeit von der prüftechnisch<br />

ermittelten Verformungsbeständigkeit<br />

einer Walz<strong>asphalt</strong>deckschicht im Baufeld<br />

ein früherer Verkehrsfreigabezeitpunkt abgeleitet<br />

und anstelle der bekannten festen<br />

Abkühlfristen genutzt werden kann.<br />

Theorie<br />

AUTOR<br />

Klaus Rönnebeck<br />

Zorn Instruments GmbH & Co. KG<br />

Benzstraße 1, 39576 Stendal<br />

Nach dem Einbau wird die Asphaltdeckschicht<br />

einem Verdichtungsprozess durch Walzarbeit<br />

unterzogen. Dabei kühlt die Schicht ab. Die<br />

Steifigkeit nimmt proportional mit der Zeit und<br />

der Zunahme der Verdichtungsarbeit zu. Daher<br />

wurden zur Aussage der Befahrbarkeit im Rahmen<br />

des Forschungsprojektes „Einfluss viskositätsverändernder<br />

Zusätze auf den Zeitpunkt<br />

der Verkehrsfreigabe“ [RADENBERG, GEHRKE,<br />

20<strong>19</strong>] statische und dynamische Stempelbelastungen<br />

untersucht. Als dynamisches Prüfgerät<br />

wurde hierbei das in diesem Artikel beschriebene<br />

Modifizierte Leichte Fallgewichtsgerät<br />

erprobt.<br />

Mit dem Modifizierten Leichten Fallgewichtsgerät<br />

werden je Messstelle fünf unmittelbar<br />

aufeinander folgende Laststöße über<br />

einen Stempel von 50 mm Durchmesser auf die<br />

Asphaltoberfläche aufgebracht. Hierbei können<br />

sowohl analog zur Anwendung des Leichten<br />

Fallgewichts die maximalen (dynamischen,<br />

elastischen) Setzungen während des Laststoßes<br />

als auch die bleibenden (plastischen) Set-<br />

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