asphalt 05/19
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Technik<br />
43<br />
Mit der bautechnischen Vorgabe, nach<br />
dem Einbau von Walz<strong>asphalt</strong> eine frühestmögliche<br />
und zugleich sichere Befahrbarkeit<br />
zu ermöglichen, wurde einem FGSV-Gremium<br />
die Aufgabe erteilt, zusätzlich zu den<br />
empirisch ermittelten Befahrbarkeitskriterien<br />
nach ZTV Asphalt-StB 07/13 ein quantitatives<br />
Prüfkriterium zu entwickeln.<br />
Dazu wurde mit statischen und dynamischen<br />
Prüfmethoden der Einbau von Asphaltdeckschichten<br />
begleitet und der Übergang<br />
vom viskoelastischen zum rein elastischen Verformungszustand<br />
bestimmt. Der Zeitpunkt, an<br />
dem keine nennenswerten bleibenden Verformungen<br />
nachzuweisen sind, beschreibt den<br />
Zustand, an dem eine Verkehrsfreigabe frühestmöglich<br />
und schadlos erfolgen kann.<br />
Im Rahmen der Versuchsreihen wurde festgestellt,<br />
dass viskositätsverändernde Zusätze<br />
auch für den Anwendungsfall „frühere Verkehrsfreigabe“<br />
einen wertvollen Beitrag leisten<br />
können. Die Modifizierung hat zur Folge, dass<br />
der Asphalt bei niedrigeren Temperaturen eingebaut<br />
und verdichtet werden kann und dass<br />
der Verformungswiderstand in der Abkühlungsphase<br />
schneller ansteigt. Hierfür ist der<br />
Phasenübergang der viskositätsverändernden<br />
Zusätze vom flüssigen in den festen Zustand<br />
verantwortlich. Die Zeitspanne zwischen<br />
Asphalteinbau und frühestmöglicher schadenfreier<br />
Befahrbarkeit des Asphalts kann hierdurch<br />
verkürzt werden.<br />
Das Beispiel der Wirkung der viskositätsverändernden<br />
Zusätze zeigt, dass das Kriterium<br />
Zeit oder selbst das Kriterium Asphalttemperatur<br />
für eine präzise Bestimmung des Zeitpunktes<br />
der frühestmöglichen, schadenfreien<br />
Befahrbarkeit nicht geeignet ist. Hier hilft nur<br />
ein direktes Messen der Verformungsbeständigkeit<br />
in situ. Diese Messungen können mit<br />
dem Modifizierten Leichten Fallgewichtsgerätes<br />
durchgeführt werden. Eine integrierte Software<br />
berechnet, ob eine Verkehrsfreigabe<br />
erfolgen kann.<br />
Die Ausgangssituation<br />
Das Kriterium Zeit ist für die<br />
Bestimmung des Zeitpunktes<br />
frühestmögliche, schadenfreie<br />
Befahrbarkeit nicht geeignet.<br />
Entsprechend den ZTV Asphalt-StB 07/13,<br />
Abschnitt 1.3 Baugrundsätze, sind für Asphaltdeckschichten<br />
Abkühlfristen von 24 Stunden<br />
bzw. 36 Stunden bei nicht abgekühlter Unterlage<br />
für die Verkehrsfreigabe einzuhalten<br />
(Standard-Abkühlfristen). Diese Regelung hat<br />
sich über viele Jahre bewährt.<br />
Hiervon abweichend kann gemäß den ZTV<br />
Asphalt-StB 07/13, Abschnitt 1.3, in begründeten<br />
Ausnahmefällen eine frühere Verkehrsfreigabe<br />
bauvertraglich vereinbart werden, sofern<br />
mindestens eine Nacht zwischen Herstellung<br />
und Verkehrsfreigabe liegt. Diese Option führte<br />
in der Vergangenheit regelmäßig zu bauvertraglichen<br />
Unsicherheiten.<br />
Für die Bauausführung, insbesondere bei<br />
Erhaltungsmaßnahmen, kann es verkehrstechnisch,<br />
aber auch wirtschaftlich sinnvoll sein,<br />
diese Abkühlfristen zu reduzieren. Dazu muss<br />
die eingebaute Schicht eine ausreichende Verformungsbeständigkeit<br />
aufweisen, damit eine<br />
Verkehrsfreigabe erfolgen kann. Zur Bestimmung<br />
des erforderlichen und hinreichend großen<br />
Abkühlzeitraumes ist es – obwohl in der<br />
Baupraxis weit verbreitet – nicht ausreichend,<br />
lediglich eine Temperaturmessung an der<br />
Oberfläche der eingebauten Asphaltschicht<br />
vorzunehmen. Die Oberflächentemperatur<br />
weicht aufgrund der witterungsbedingten Einflüsse<br />
im Regelfall erheblich von der Temperatur<br />
im Inneren der Schicht ab. Die Festlegung<br />
des Zeitpunktes der früheren Verkehrsfreigabe<br />
muss in Abhängigkeit von der Entwicklung der<br />
Verformungsbeständigkeit in der Abkühlphase<br />
der eingebauten Asphaltschicht erfolgen. Das<br />
setzt voraus, dass das Verformungsverhalten<br />
der Asphaltschicht während der Abkühlphase<br />
kontinuierlich gemessen wird. Die „Hinweise<br />
zur früheren Verkehrsfreigabe von Verkehrsflächen<br />
aus Asphalt“ (H FVA) beschreiben ein Verfahren,<br />
mit dem in Abhängigkeit von der prüftechnisch<br />
ermittelten Verformungsbeständigkeit<br />
einer Walz<strong>asphalt</strong>deckschicht im Baufeld<br />
ein früherer Verkehrsfreigabezeitpunkt abgeleitet<br />
und anstelle der bekannten festen<br />
Abkühlfristen genutzt werden kann.<br />
Theorie<br />
AUTOR<br />
Klaus Rönnebeck<br />
Zorn Instruments GmbH & Co. KG<br />
Benzstraße 1, 39576 Stendal<br />
Nach dem Einbau wird die Asphaltdeckschicht<br />
einem Verdichtungsprozess durch Walzarbeit<br />
unterzogen. Dabei kühlt die Schicht ab. Die<br />
Steifigkeit nimmt proportional mit der Zeit und<br />
der Zunahme der Verdichtungsarbeit zu. Daher<br />
wurden zur Aussage der Befahrbarkeit im Rahmen<br />
des Forschungsprojektes „Einfluss viskositätsverändernder<br />
Zusätze auf den Zeitpunkt<br />
der Verkehrsfreigabe“ [RADENBERG, GEHRKE,<br />
20<strong>19</strong>] statische und dynamische Stempelbelastungen<br />
untersucht. Als dynamisches Prüfgerät<br />
wurde hierbei das in diesem Artikel beschriebene<br />
Modifizierte Leichte Fallgewichtsgerät<br />
erprobt.<br />
Mit dem Modifizierten Leichten Fallgewichtsgerät<br />
werden je Messstelle fünf unmittelbar<br />
aufeinander folgende Laststöße über<br />
einen Stempel von 50 mm Durchmesser auf die<br />
Asphaltoberfläche aufgebracht. Hierbei können<br />
sowohl analog zur Anwendung des Leichten<br />
Fallgewichts die maximalen (dynamischen,<br />
elastischen) Setzungen während des Laststoßes<br />
als auch die bleibenden (plastischen) Set-<br />
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