eTrends Printmagazin 2. Ausgabe 2019
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men. Erst die Kombination dieser
Elemente macht die Anlage zu einem
Funktionserhalt-System. Als Kurzzeichen
findet man hier auf den einzelnen
Komponenten das «E» mit dem Zusatz
der Zeitdauer in Minuten (E30, E60,
E90). Installateuren und Planern ist
teils nicht bewusst, dass es für Funktionserhalt-Systeme
klar definierte Vorgaben
gibt. Es ist definiert, welche
Materialen zusammen verbaut, welcher
Kabeltyp eingesetzt, welche Installationsparameter
wie Stützabstände,
Gewicht kg/m, Befestigungsart,
Abmessungen usw. eingehalten werden
müssen. Es ist deshalb nicht ratsam,
sich einfach auf ein Symbol wie
z. B. E60 auf einem Kabel zu verlassen
und davon auszugehen, dass dieses Kabel
überall und mit jedem System die
Klasse E60 erfüllt. In den Prüfzeugnissen
ist immer genau nachzuschauen,
welche Komponenten für die jeweiligen
Funktionserhalt-Klassifikationen
verwendet werden müssen, damit das
Funktionserhalt-System als Ganzes
die Anforderungen erfüllt.
3. Das Funktionserhalt-System
korrekt koordinieren und
installieren
Ein Punkt, der immer wieder Fragen
aufwirft, ist die richtige Koordination
und Verlegung von sicherheitsrelevanten
Stromkreisen. NIN2015 5.6.7.1 und
VKF-BSR 17-15 Ziffer 3.3.4 Abs. 1
besagen: «Stromkreise für Sicherheitszwecke
sind unabhängig von anderen
Stromkreisen zu verlegen.» Unter Berücksichtigung
der nachfolgenden Voraussetzungen
ist es gemäss Vorschrift
erlaubt, auch normale Kabel auf einem
Funktionserhalt-System mitzuverlegen.
Die Norm besagt, dass eine saubere
Ordnungstrennung (z. B. mit
Trennsteg) nötig ist und die Kabel
nicht gekreuzt oder überlagert werden
dürfen. Eine Ordnungstrennung ist
folglich nur auf einer Kabelrinne oder
einer Kabelleiter möglich. Bei allen
anderen Installationen wie z. B. Rohren,
Sammelhaltern usw. ist sie nicht
umsetzbar. Zudem wird es auf einer
Kabelrinne immer Kabel geben, die
davon abzweigen. Es ist deshalb extrem
schwierig, über die ganze Installation
Funktionserhalt- und normale
Kabel sauber zu trennen.
Hinzu kommt, dass bei der Kombination
von Anlagen die Anforderungen
an die normale Installation auf die
Anforderungen des Funktionserhalts
abgestimmt werden müssen. So muss
eine Traginstallation, die das Funktionserhalt-System
mit normalen Kabeln
verlässt, auch nach dessen Anfor-
derungen installiert werden, weil das
normale Kabel eine mechanische Verbindung
zu ihm darstellt.
Kabel- und Leitungsanlagen müssen
zudem so befestigt und errichtet
werden, dass die Funktion der Stromkreise
im Brandfall nicht beeinträchtigt
wird. B+E Teil 5.6.8.5 der NIN
empfiehlt, sie möglichst weit oben, in
der obersten Lage oberhalb von Lüftungen
und Abflussrohren anzuordnen.
Dies ist nur schwer umzusetzen,
mit BIM könnte es etwas einfacher
werden. Was bleibt, ist die Problematik
in Bezug auf die Zugänglich- und
Auswechselbarkeit. Um dieser Problematik
etwas aus dem Weg zu gehen,
können Teilabschnitte auch unterschiedlich
ausgestaltet werden. So verläuft
ein Kabel primär auf einer Funktionserhalt-Kabelrinne
und wechselt
dann z.B. auf eine Rohrinstallation,
die wiederum oberhalb des Lüftungskanals
verläuft, um eine Kreuzung zu
vermeiden.
Weitere Ansätze sind unter anderem
bauliche Lösungen für die anderen
Installationen. Es können Lüftungsabschnitte
brandschutztechnisch
verkleidet oder spezielle Aufhänge-
Systeme montiert werden, die verhindern,
dass Lüftungs- und Ablaufrohre
im Brandfall herunterfallen.
4. Die Funktionserhalt-Dauer
der Verbraucher
Dafür gibt man sehr schnell viel mehr
Geld aus, als man müsste. Installatuere
gehen häufig davon aus, dass z. B. eine
RWA immer mit einem Sicherheitsstromkreis
E90 ausgeführt werden
muss. Das stimmt so nicht ganz. Wie
lange ein Verbraucher im Brandfall
funktionieren muss, ist von vielen Faktoren
abhängig. Dabei spielt auch die
nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung
eine Rolle. Gemäss VKF-BSR
21-15 Ziffer 4.1 Abs. 2 beträgt die Mindestdauer
für den Funktionserhalt einer
RWA 30 Minuten. Ob nun eine
E30- oder E90-Installation ausgeführt
wird, ist vor allem finanziell ein erheblicher
Unterschied. Die Funktion und
Funktionsdauer der jeweiligen Verbraucher
sind Bestandteile des Brandschutzkonzeptes
und werden deshalb
im Brandschutzkonzept festgelegt.
5. Verantwortlichkeiten und
Dokumentation
Die Qualitiätsrichtline VKF-BSR 11-
15 «Qualitätssicherung im Brandschutz»
definiert die minimalen Massnahmen
zur Qualitätssicherung im
Brandschutz über alle Phasen von
Bauten und Anlagen. Sie definiert
Prozesse und regelt die Zusammenarbeit
zwischen allen Beteiligten und der
Brandschutzbehörde. So schreibt sie
vor, dass jedes in der Schweiz gebaute
Gebäude über eine verantwortliche
Person/Organisation für sämtliche
Bereiche des Brandschutzes verfügen
muss. Diese ist Bindeglied zur Brandschutzbehörde
und den beteiligten Unternehmen
im Objekt. Mit dieser
Richtlinie wird auch festgelegt, dass
jedes Unternehmen die erforderlichen
Unterlagen seines Gewerks für die
Übereinstimmungserklärung des QS-
Verantwortlichen Brandschutz zur
Verfügung stellt. Dies beeinhaltet
auch die Prüfzertifikate der installierten
Funktionserhalt-Systeme.
Die Verantwortung für die korrekte
Installation gemäss Stand der
Technik und den Prüfzertifikaten liegt
einzig und allein beim ausführenden
Unternehmen. Ob detaillierte Kontrollen
der Funktionserhalt Installationen
stattfinden, wird vermutlich von
Projekt zu Projekt und auch Kanton
varieren. Man muss jedenfalls immer
damit rechnen.Es empfiehlt sich daher,
sich schon während der Projektphase
mit dem zuständigen QS-Verantwortlichen
auszutauschen. Insbesondere
auch zu den Schnittstellen Themen wie
Koordination, Montage-Untergründe
und vieles mehr.
Funktionserhalt: Wichtige Anlagen
müssen jederzeit funktionieren und
sind enstprechend den Normen zu
installieren.
Sandro Nieddu ist Produktmanager
bei der Bettermann AG in
Wolfenschiessen.
Ausgabe 2/19 eTrends
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