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eTrends Printmagazin 2. Ausgabe 2019

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men. Erst die Kombination dieser

Elemente macht die Anlage zu einem

Funktionserhalt-System. Als Kurzzeichen

findet man hier auf den einzelnen

Komponenten das «E» mit dem Zusatz

der Zeitdauer in Minuten (E30, E60,

E90). Installateuren und Planern ist

teils nicht bewusst, dass es für Funktionserhalt-Systeme

klar definierte Vorgaben

gibt. Es ist definiert, welche

Materialen zusammen verbaut, welcher

Kabeltyp eingesetzt, welche Installationsparameter

wie Stützabstände,

Gewicht kg/m, Befestigungsart,

Abmessungen usw. eingehalten werden

müssen. Es ist deshalb nicht ratsam,

sich einfach auf ein Symbol wie

z. B. E60 auf einem Kabel zu verlassen

und davon auszugehen, dass dieses Kabel

überall und mit jedem System die

Klasse E60 erfüllt. In den Prüfzeugnissen

ist immer genau nachzuschauen,

welche Komponenten für die jeweiligen

Funktionserhalt-Klassifikationen

verwendet werden müssen, damit das

Funktionserhalt-System als Ganzes

die Anforderungen erfüllt.

3. Das Funktionserhalt-System

korrekt koordinieren und

installieren

Ein Punkt, der immer wieder Fragen

aufwirft, ist die richtige Koordination

und Verlegung von sicherheitsrelevanten

Stromkreisen. NIN2015 5.6.7.1 und

VKF-BSR 17-15 Ziffer 3.3.4 Abs. 1

besagen: «Stromkreise für Sicherheitszwecke

sind unabhängig von anderen

Stromkreisen zu verlegen.» Unter Berücksichtigung

der nachfolgenden Voraussetzungen

ist es gemäss Vorschrift

erlaubt, auch normale Kabel auf einem

Funktionserhalt-System mitzuverlegen.

Die Norm besagt, dass eine saubere

Ordnungstrennung (z. B. mit

Trennsteg) nötig ist und die Kabel

nicht gekreuzt oder überlagert werden

dürfen. Eine Ordnungstrennung ist

folglich nur auf einer Kabelrinne oder

einer Kabelleiter möglich. Bei allen

anderen Installationen wie z. B. Rohren,

Sammelhaltern usw. ist sie nicht

umsetzbar. Zudem wird es auf einer

Kabelrinne immer Kabel geben, die

davon abzweigen. Es ist deshalb extrem

schwierig, über die ganze Installation

Funktionserhalt- und normale

Kabel sauber zu trennen.

Hinzu kommt, dass bei der Kombination

von Anlagen die Anforderungen

an die normale Installation auf die

Anforderungen des Funktionserhalts

abgestimmt werden müssen. So muss

eine Traginstallation, die das Funktionserhalt-System

mit normalen Kabeln

verlässt, auch nach dessen Anfor-

derungen installiert werden, weil das

normale Kabel eine mechanische Verbindung

zu ihm darstellt.

Kabel- und Leitungsanlagen müssen

zudem so befestigt und errichtet

werden, dass die Funktion der Stromkreise

im Brandfall nicht beeinträchtigt

wird. B+E Teil 5.6.8.5 der NIN

empfiehlt, sie möglichst weit oben, in

der obersten Lage oberhalb von Lüftungen

und Abflussrohren anzuordnen.

Dies ist nur schwer umzusetzen,

mit BIM könnte es etwas einfacher

werden. Was bleibt, ist die Problematik

in Bezug auf die Zugänglich- und

Auswechselbarkeit. Um dieser Problematik

etwas aus dem Weg zu gehen,

können Teilabschnitte auch unterschiedlich

ausgestaltet werden. So verläuft

ein Kabel primär auf einer Funktionserhalt-Kabelrinne

und wechselt

dann z.B. auf eine Rohrinstallation,

die wiederum oberhalb des Lüftungskanals

verläuft, um eine Kreuzung zu

vermeiden.

Weitere Ansätze sind unter anderem

bauliche Lösungen für die anderen

Installationen. Es können Lüftungsabschnitte

brandschutztechnisch

verkleidet oder spezielle Aufhänge-

Systeme montiert werden, die verhindern,

dass Lüftungs- und Ablaufrohre

im Brandfall herunterfallen.

4. Die Funktionserhalt-Dauer

der Verbraucher

Dafür gibt man sehr schnell viel mehr

Geld aus, als man müsste. Installatuere

gehen häufig davon aus, dass z. B. eine

RWA immer mit einem Sicherheitsstromkreis

E90 ausgeführt werden

muss. Das stimmt so nicht ganz. Wie

lange ein Verbraucher im Brandfall

funktionieren muss, ist von vielen Faktoren

abhängig. Dabei spielt auch die

nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung

eine Rolle. Gemäss VKF-BSR

21-15 Ziffer 4.1 Abs. 2 beträgt die Mindestdauer

für den Funktionserhalt einer

RWA 30 Minuten. Ob nun eine

E30- oder E90-Installation ausgeführt

wird, ist vor allem finanziell ein erheblicher

Unterschied. Die Funktion und

Funktionsdauer der jeweiligen Verbraucher

sind Bestandteile des Brandschutzkonzeptes

und werden deshalb

im Brandschutzkonzept festgelegt.

5. Verantwortlichkeiten und

Dokumentation

Die Qualitiätsrichtline VKF-BSR 11-

15 «Qualitätssicherung im Brandschutz»

definiert die minimalen Massnahmen

zur Qualitätssicherung im

Brandschutz über alle Phasen von

Bauten und Anlagen. Sie definiert

Prozesse und regelt die Zusammenarbeit

zwischen allen Beteiligten und der

Brandschutzbehörde. So schreibt sie

vor, dass jedes in der Schweiz gebaute

Gebäude über eine verantwortliche

Person/Organisation für sämtliche

Bereiche des Brandschutzes verfügen

muss. Diese ist Bindeglied zur Brandschutzbehörde

und den beteiligten Unternehmen

im Objekt. Mit dieser

Richtlinie wird auch festgelegt, dass

jedes Unternehmen die erforderlichen

Unterlagen seines Gewerks für die

Übereinstimmungserklärung des QS-

Verantwortlichen Brandschutz zur

Verfügung stellt. Dies beeinhaltet

auch die Prüfzertifikate der installierten

Funktionserhalt-Systeme.

Die Verantwortung für die korrekte

Installation gemäss Stand der

Technik und den Prüfzertifikaten liegt

einzig und allein beim ausführenden

Unternehmen. Ob detaillierte Kontrollen

der Funktionserhalt Installationen

stattfinden, wird vermutlich von

Projekt zu Projekt und auch Kanton

varieren. Man muss jedenfalls immer

damit rechnen.Es empfiehlt sich daher,

sich schon während der Projektphase

mit dem zuständigen QS-Verantwortlichen

auszutauschen. Insbesondere

auch zu den Schnittstellen Themen wie

Koordination, Montage-Untergründe

und vieles mehr.

Funktionserhalt: Wichtige Anlagen

müssen jederzeit funktionieren und

sind enstprechend den Normen zu

installieren.

Sandro Nieddu ist Produktmanager

bei der Bettermann AG in

Wolfenschiessen.

Ausgabe 2/19 eTrends

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