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eTrends Printmagazin 2. Ausgabe 2019

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Abbildung 1: Abmessungen der Bereiche

von Schwimm- und Planschbecken

0 1 2 Bereiche gemäss NIN 7.02

A Wand- oder Deckenleuchte U >

SELV 12 VAC oder 30 VDC

B Steckdose ausserhalb des

Handbereichs

C Lichtschalter ausserhalb

des Handbereichs

Abbildung 2: Installation von

elektrischen Betriebsmitteln in

«kleinen Schwimmbädern»

Äussere Einflüsse

Alle elektrischen Betriebsmittel (z. B.

Geräte, Leuchten, Installationsbauteile)

müssen den Umwelteinflüssen

standhalten können. Da diese im

Schwimmbadbereich besonders intensiv

sind, beeinflussen sie die Wahl des

geeigneten elektrischen Betriebsmittels

stark. Zu beachtende Faktoren

sind die Beeinträchtigung durch Wasser,

korrosive Stoffe, wechselnde Wetterbedingungen

(z. B. UV-Licht der

Sonne, Wind) und mechanische Beanspruchung.

In diesem Zusammenhang

kommt der IP-Schutzart eine grosse

Bedeutung zu. Diese Schutzart gibt an,

welchen äusseren Einflüssen ein Betriebsmittel

standhalten kann. In den

definierten Bereichen von Schwimmbädern

wird mindestens die Schutzart

IP X4 bzw. IP X5 gefordert. Im Unterwasserbereich

(Bereich 0) beträgt die

Mindestschutzart für elektrische Betriebsmittel

IP X8.

NIN-Kapitel 7.02 und Bereiche

in Schwimmbädern

Die Bestimmungen im Kapitel 7.02

«Schwimmbecken und Springbrunnen»

der NIN gelten für Becken von

Schwimmbädern und «andere Becken»,

die ohne Verwendung von

Hilfsmitteln (Leitern usw.) erreicht

und von Personen betreten werden

können. Dazu gehören z. B.:

∙ Schwimmbad- und Planschbecken

∙ Springbrunnenbecken

∙ Zier-, Garten- und Schwimmteiche

∙ Speziell als Schwimmbäder

eingerichtete Bereiche von

natürlichen Gewässern und Seen

in Kiesgruben

Die genannten Becken und ihre Umgebungen

sind in drei Bereiche eingeteilt,

für die unterschiedliche Anforderungen

gelten. Eine Übersicht der

Bereichseinteilung zeigt Abbildung 1.

Kleine Schwimmbäder

In den einzelnen Bereichen werden an

die Installationen unterschiedliche

Anforderungen gestellt. Ebenso muss

die anzuwendende Schutzmassnahme

beachtet werden. In der Norm ist auch

von «kleinen Schwimmbädern» die

Rede. «Klein» bezieht sich hier nicht

auf die Dimension des Beckens, sondern

auf den umgebenden Bereich. Als

«kleine Schwimmbäder» gelten Bäder

und Becken, deren Umgebung keinen

Bereich 2 zulässt. Dies trifft insbesondere

auf private Hallenbäder sowie auf

Aussenbecken zu, die nahe an Hausoder

Stützmauern gebaut sind.

Für kleine Schwimmbäder gelten

erleichterte Bestimmungen bezüglich

der Installation von elektrischen Betriebsmitteln

(Abb. 2). So sind Schalter

und Steckdosen im Bereich 1 zulässig,

wenn sie ausserhalb des Handbereichs

liegen, mindestens 1,25 m von Bereich

0 (Beckenrand) und mindestens 0,3 m

über dem Fussboden angeordnet sind.

Folgende Schutzmassnahmen sind jedoch

erforderlich:

∙ Schutz durch automatische

Abschaltung der Stromversorgung

unter Verwendung einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung

(RCD)

ID n 0 30 mA

oder

∙ Schutz durch Schutztrennung,

wobei die Stromquelle nur ein

einziges Verbrauchsmittel versorgt

und ausserhalb der Bereiche 0 und

1 errichtet ist. Wenn die Stromquelle

für Schutztrennung im

Bereich 2 errichtet ist, muss der

versorgende Stromkreis durch eine

Fehlerstrom-Schutzeinrichtung

(RCD) ID n 0 30 mA geschützt

sein.

70 eTrends Ausgabe 2/19

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