eTrends Printmagazin 2. Ausgabe 2019
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Abbildung 1: Abmessungen der Bereiche
von Schwimm- und Planschbecken
0 1 2 Bereiche gemäss NIN 7.02
A Wand- oder Deckenleuchte U >
SELV 12 VAC oder 30 VDC
B Steckdose ausserhalb des
Handbereichs
C Lichtschalter ausserhalb
des Handbereichs
Abbildung 2: Installation von
elektrischen Betriebsmitteln in
«kleinen Schwimmbädern»
Äussere Einflüsse
Alle elektrischen Betriebsmittel (z. B.
Geräte, Leuchten, Installationsbauteile)
müssen den Umwelteinflüssen
standhalten können. Da diese im
Schwimmbadbereich besonders intensiv
sind, beeinflussen sie die Wahl des
geeigneten elektrischen Betriebsmittels
stark. Zu beachtende Faktoren
sind die Beeinträchtigung durch Wasser,
korrosive Stoffe, wechselnde Wetterbedingungen
(z. B. UV-Licht der
Sonne, Wind) und mechanische Beanspruchung.
In diesem Zusammenhang
kommt der IP-Schutzart eine grosse
Bedeutung zu. Diese Schutzart gibt an,
welchen äusseren Einflüssen ein Betriebsmittel
standhalten kann. In den
definierten Bereichen von Schwimmbädern
wird mindestens die Schutzart
IP X4 bzw. IP X5 gefordert. Im Unterwasserbereich
(Bereich 0) beträgt die
Mindestschutzart für elektrische Betriebsmittel
IP X8.
NIN-Kapitel 7.02 und Bereiche
in Schwimmbädern
Die Bestimmungen im Kapitel 7.02
«Schwimmbecken und Springbrunnen»
der NIN gelten für Becken von
Schwimmbädern und «andere Becken»,
die ohne Verwendung von
Hilfsmitteln (Leitern usw.) erreicht
und von Personen betreten werden
können. Dazu gehören z. B.:
∙ Schwimmbad- und Planschbecken
∙ Springbrunnenbecken
∙ Zier-, Garten- und Schwimmteiche
∙ Speziell als Schwimmbäder
eingerichtete Bereiche von
natürlichen Gewässern und Seen
in Kiesgruben
Die genannten Becken und ihre Umgebungen
sind in drei Bereiche eingeteilt,
für die unterschiedliche Anforderungen
gelten. Eine Übersicht der
Bereichseinteilung zeigt Abbildung 1.
Kleine Schwimmbäder
In den einzelnen Bereichen werden an
die Installationen unterschiedliche
Anforderungen gestellt. Ebenso muss
die anzuwendende Schutzmassnahme
beachtet werden. In der Norm ist auch
von «kleinen Schwimmbädern» die
Rede. «Klein» bezieht sich hier nicht
auf die Dimension des Beckens, sondern
auf den umgebenden Bereich. Als
«kleine Schwimmbäder» gelten Bäder
und Becken, deren Umgebung keinen
Bereich 2 zulässt. Dies trifft insbesondere
auf private Hallenbäder sowie auf
Aussenbecken zu, die nahe an Hausoder
Stützmauern gebaut sind.
Für kleine Schwimmbäder gelten
erleichterte Bestimmungen bezüglich
der Installation von elektrischen Betriebsmitteln
(Abb. 2). So sind Schalter
und Steckdosen im Bereich 1 zulässig,
wenn sie ausserhalb des Handbereichs
liegen, mindestens 1,25 m von Bereich
0 (Beckenrand) und mindestens 0,3 m
über dem Fussboden angeordnet sind.
Folgende Schutzmassnahmen sind jedoch
erforderlich:
∙ Schutz durch automatische
Abschaltung der Stromversorgung
unter Verwendung einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(RCD)
ID n 0 30 mA
oder
∙ Schutz durch Schutztrennung,
wobei die Stromquelle nur ein
einziges Verbrauchsmittel versorgt
und ausserhalb der Bereiche 0 und
1 errichtet ist. Wenn die Stromquelle
für Schutztrennung im
Bereich 2 errichtet ist, muss der
versorgende Stromkreis durch eine
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(RCD) ID n 0 30 mA geschützt
sein.
70 eTrends Ausgabe 2/19