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Berliner Zeitung 13.12.2019

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16 <strong>Berliner</strong> <strong>Zeitung</strong> · N ummer 290 · F reitag, 13. Dezember 2019<br />

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Berlin<br />

Drei Prozent<br />

der Schüler<br />

depressiv<br />

DAK-Studie: <strong>Berliner</strong> Kinder<br />

stärker betroffen als andere<br />

Ein Viertel der <strong>Berliner</strong> Schüler<br />

geht laut einer Studie der DAK-<br />

Krankenkasse unter ihren Versicherten<br />

wegen psychischer Erkrankungen<br />

zum Arzt. Für ihren Report hat<br />

die Kasse die Abrechnungsdaten von<br />

rund 16 100 <strong>Berliner</strong> Kindernund Jugendlichen<br />

zwischen 10 und 17 Jahren<br />

für das Jahr 2017 ausgewertet.<br />

Am häufigsten waren Diagnosen zu<br />

Entwicklungs- und Verhaltensstörungen.<br />

Bei rund 3Prozent der Kinder<br />

und Jugendlichen wurde 2017<br />

eine Depression diagnostiziert, bei<br />

2,4 Prozent eine Angststörung.<br />

Die bundesweiten Ergebnisse<br />

dieser Studie hatte die Kasse bereits<br />

im November vorgestellt. Demnach<br />

diagnostizierten Ärzte nur bei<br />

1,9 Prozent der DAK-versicherten<br />

Schüler in diesem Alter eine zumeist<br />

mittelschwere depressive Episode<br />

und bei 2,2 Prozent eine Angststörung.<br />

Im Vergleich dazu liegen die<br />

<strong>Berliner</strong> Zahlen höher.<br />

Alle psychischen Erkrankungen<br />

bei Kindern und Teenagern zusammen<br />

machten im Bundesschnitt<br />

rund ein Viertel (24 Prozent) aller<br />

Diagnosen bei DAK-Versicherten<br />

aus. InBerlin waren es mit 25 Prozent<br />

(4014 Fälle) ähnlich viele.<br />

In der Hauptstadt fielen vorallem<br />

jüngere Schulkinder am häufigsten<br />

durch Entwicklungsstörungen auf,<br />

heißt es im DAK-Bericht. Dazu gehören<br />

zum Beispiel Sprach- und<br />

Sprechstörungen. Ebenfalls sehr verbreitet<br />

bei den Diagnosen seien auch<br />

Verhaltensstörungen wie etwa das<br />

Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom<br />

(ADHS).<br />

Leidensdruck mit 17 besonders arg<br />

Beiden affektiven Störungen, zu denen<br />

Depressionen gehören, sei der<br />

Leidensdruck bei den 17-Jährigen<br />

besonders hoch. Unter den DAK-<br />

Versicherten waren 6,5 Prozent dieser<br />

Teenager deshalb in Behandlung.<br />

Dazu kamen 4,4 Prozent mit der Diagnose<br />

Angststörung. Der Verschreibungsanteil<br />

von Antidepressiva lag<br />

bei Mädchen um 75 Prozent höher<br />

als bei Jungen. Jeder zehnte depressive<strong>Berliner</strong><br />

Teenager wirdnach den<br />

DAK-Daten mindestens einmal im<br />

Jahr im Krankenhaus behandelt –im<br />

Durchschnitt rund einen Monat<br />

lang.<br />

Dass Depressionen nicht allein<br />

ein Thema für Erwachsene sind, ist<br />

bekannt. „Wir gehen von etwa zwei<br />

betroffenen Kindernpro Schulklasse<br />

aus“, sagt Ulrich Hegerl, Vorsitzender<br />

der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.<br />

Der Psychiater schätzt die<br />

Zahlen der Kasse als realistisch ein.<br />

DieStiftung geht davon aus,dass im<br />

Vorschulalter ein Prozent der Kinder<br />

und im Grundschulalter rund zwei<br />

Prozent betroffen sind. BeiJugendlichen<br />

stiegen die Raten dann an: Zwischen<br />

12 und 17 Jahren seien es drei<br />

bis zehn Prozent Betroffene.<br />

Bei Teenagern kann es für Laien<br />

schwer sein, Anzeichen für eine Depression<br />

vom normalem „Pubertieren“<br />

mit heftigen Stimmungsschwankungen<br />

zu unterscheiden.<br />

Für Fachleute sei es jedoch recht gut<br />

möglich, zum Beispiel Gefühle von<br />

innerer Versteinerung zu erkennen,<br />

so Hegerl.<br />

Insgesamt flossen in den regionalisierten<br />

Reportfür das Land Berlin<br />

die Abrechnungsdaten von rund<br />

38 000 Kindern und Jugendlichen<br />

im Alter von 0bis 17 Jahren sowie<br />

deren Eltern aus den Jahren 2016<br />

und 2017 ein. Das entspricht nach<br />

Angaben der Kasse rund 6,5 Prozent<br />

aller <strong>Berliner</strong> Kinder und Jugendlichen.<br />

Insgesamt zählten im Report bei<br />

Kindern und Jugendlichen Atemwegsprobleme<br />

(51 Prozent) und Infektionen<br />

(33 Prozent) zu den häufigsten<br />

Erkrankungen bei den 10- bis<br />

17-Jährigen. Psychische Erkrankungen<br />

folgten mit 25 Prozent auf dem<br />

dritten Platz. (dpa)<br />

Weihnachten unter Wasser<br />

Nur die Taufe zählt<br />

Streit um Kirchensteuer: Eine 66-jährige Frau muss zahlen, obwohl ihre Eltern austraten, als sie ein Kind war<br />

VonJulia Haak<br />

Gabriele V. kann sich nicht<br />

daran erinnern, jemals<br />

Mitglied der evangelischen<br />

Kirche gewesen zu<br />

sein. Fast 60 Jahre lang hat sie daran<br />

geglaubt, nicht gläubig zu sein. So<br />

stellt sie ihr Verhältnis zur Religion<br />

selbst dar.Das <strong>Berliner</strong> Verwaltungsgericht<br />

machte ihr allerdings am<br />

gestrigen Donnerstag klar, dass sie<br />

zumindest formaljuristisch in dieser<br />

Sache falsch liegt. Weil ihre Eltern in<br />

den 50er Jahren zwar selbst aus der<br />

Kirche austraten, für ihr kleines Kind<br />

allerdings nicht eigens den Austritt<br />

erklärten, muss Gabriele V. jetzt Kirchensteuer<br />

nachzahlen.<br />

Das Verwaltungsgericht in Moabit<br />

hat schon häufig mit Kirchensteuerfragen<br />

zu tun gehabt. Oft ziehen<br />

ehemalige DDR-Bürger vor Gericht,<br />

weil die Kirchen zu DDR-Zeiten<br />

auf dem Staatsgebiet der<br />

sozialistischen Republik nur sehr<br />

eingeschränkt Steuern erheben<br />

konnten und die Nachwirkungen<br />

sich noch immer bemerkbar machen.<br />

Der Fall von Gabriele V. ist allerdings<br />

ein besonderer.<br />

Sozialistisch und atheistisch<br />

Wahrscheinlich war es ein eigenartiger<br />

Moment für Gabriele V.,als sie<br />

vor ein paar Jahren vom Finanzamt<br />

Prenzlauer Berg, der Bezirk, in dem<br />

sie wohnt, einen Fragebogen erhielt,<br />

mit dem ihre Zugehörigkeit zu einer<br />

Religionsgemeinschaft abgefragt<br />

wurde.GabrieleV. ist 66 Jahrealt. Geboren<br />

und aufgewachsen ist sie in<br />

Bitterfeld. Sie sei sozialistisch, weltlich<br />

und atheistisch erzogen worden,<br />

ging zur Jugendweihe, heiratete<br />

standesamtlich, gab ihr Anwalt am<br />

Donnerstag vor Gericht an. Sie habe<br />

gar keinen Anlass gehabt, etwas anderes<br />

anzunehmen, als dass sie konfessionslos<br />

sei. So gab sie es jedenfalls<br />

auf besagtem Fragebogen an.<br />

Als die Kirchensteuerstelle ihre<br />

Angaben allerdings überprüfte,<br />

stellte sich heraus, dass Gabriele V.,<br />

Einnahmen aus Kirchensteuern der EKBO*<br />

*Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz<br />

Angaben in Millionen Euro<br />

197,40<br />

210,19<br />

229,39<br />

2013 2014 2015 2016 2017 2018<br />

Dem Stachelrochen ist wohl noch nicht feierlich zumute, wohl aber<br />

den TauchernimSea Life Aquarium in Mitte.Zur Freude der Zuschauer<br />

wurden die Fische am Donnerstag nämlich in vorweihnachtlicher Atmosphäregefüttert–die<br />

Taucher waren verkleidet als Engel und Weihnachtsmann,<br />

oder Nikolaus. Sogenau kann man es nicht sagen, aber<br />

den Fischen dürfte das wohl auch herzlich egal sein, Hauptsache,Futter!<br />

Gefüttert wird täglich um 11.30 Uhr, um 13.30 Uhr und um 15.30<br />

Uhr. (BLZ)<br />

238,80<br />

249,23<br />

258,85<br />

BLZ/HECHER; QUELLE: EKBO<br />

getauft ist. Die Taufe erfolgte 1953,<br />

zwei Monate nach ihrer Geburt. Ihre<br />

Eltern traten 1956 und 1958 aus der<br />

Kirche aus. Die Tochter kann sie<br />

heute nicht mehr befragen. Sie sind<br />

nicht mehr am Leben. Details hätten<br />

an der Sachlage aber vermutlich<br />

auch nichts verändert.<br />

Im Oktober 2011 bestätigte die<br />

Evangelische Kirchengemeinde Bitterfeld<br />

der Kirchensteuerstelle auf<br />

deren Anfrage, dass die Klägerin<br />

1953 getauft worden sei. Daraufhin<br />

verlangte das Finanzamt für 2012<br />

und 2013 Kirchensteuern von Gabriele<br />

V.,zusammen fast 2000 Euro.<br />

Infolge ihrer Taufe und mangels Kirchenaustritts<br />

sei sie Kirchenmitglied<br />

und damit kirchensteuerpflichtig,<br />

befand das Amt. Gabriele V. widersprach.<br />

Als sie so nicht weiter kam,<br />

klagte sie vor dem Verwaltungsgericht.<br />

Für GabrieleV. steht fest, dass ihre<br />

Eltern seinerzeit mit ihrem Austritt<br />

auch den ihrer Tochter miterklärten.<br />

Sie sei schließlich erst fünf Jahre alt<br />

gewesen, als der zweite Elternteil die<br />

Kirche verließ und damit weit entfernt<br />

voneiner eigenen Geschäftsfähigkeit.<br />

Eine Kirchenmitgliedschaft<br />

sei ihr all die Jahre auch nicht bewusst<br />

gewesen. Überdies verstoße<br />

die Anbindung der Kirchenmitgliedschaft<br />

an die Säuglingstaufe gegen<br />

das Gesetz über die religiöse Kindererziehung.<br />

Wollte man dies anders<br />

sehen, sei ihre Kirchensteuerpflicht<br />

jedenfalls mit dem Untergang der<br />

DDR untergegangen. Sie erhebt ferner<br />

Einwände gegen die Informationserhebung<br />

der Kirchensteuerstelle<br />

bei ihr und der genannten Kirchengemeinde.<br />

VorGericht wird die Begründung<br />

der Klage verlesen. DieFormulierungen<br />

darin sind drastisch. Die Erhebung<br />

und Weitergabe der Daten sei<br />

unzulässig. Es ist voneinem planmäßigen<br />

Vorgehen der Kirche die Rede<br />

und von einem Eingriff in die negative<br />

Religionsfreiheit – also das<br />

Grundrecht darauf, keiner Religion<br />

anzugehören. Es fallen die Worte<br />

Amtsanmaßung, Betrug und Urkundenfälschung.<br />

Die Klägerin greift<br />

grundsätzliche Regelungen an, wie<br />

etwa, dass die evangelischen Kirchen<br />

im Bereich der Neuen Länder<br />

mit der Wiedervereinigung überhaupt<br />

noch Teil der Evangelischen<br />

Kirche Deutschlands sind. Sie sieht<br />

den Datenschutz und ihr Recht auf<br />

informelle Selbstbestimmung verletzt.<br />

Der Vertreter der Kirche sieht<br />

all das anders. Die Klägerin habe<br />

Kenntnis vomAustrittder Elternaus<br />

der Kirche gehabt. Die Gesetzeslage<br />

sei klar. Die Klägerin trage die Beweispflicht,<br />

sie muss also nachweisen,<br />

dass sie aus der Kirche ausgetreten<br />

ist. Auch zu DDR-Zeiten habe es<br />

Formularegegeben, womit Elternerklären<br />

konnten, dass ihreKinder aus<br />

der Kirche austreten sollen. Im Körperschaftsrecht<br />

und dem Kirchenstaatsvertrag<br />

seien alle Zuständigkeiten<br />

und auch die Beitreibung der<br />

Kirchensteuer durch die Finanzämter<br />

hinreichend geregelt.<br />

Am Nachmittag teilt das Gericht<br />

das Urteil mit: Die Klage wird abgewiesen.<br />

Durch die Taufe sei Gabriele<br />

V. Mitglied der evangelischen Kirche<br />

geworden und der Austritt der Eltern<br />

habe nicht automatisch zur Folge gehabt,<br />

dass sie ebenfalls die Kirche<br />

verlässt. Siesei deshalb steuerpflichtig.<br />

Gabriele V. wirddas Kirchensteuergeld<br />

deshalb nicht zurück bekommen.<br />

Für das Jahr 2012 zahlt sie<br />

981,45 Euro und für 2013 sind es<br />

896,22 Euro. 2014 ist sie dann formaljuristisch<br />

korrekt aus der Kirche<br />

ausgetreten.<br />

Staat und Kirche<br />

GETTY<br />

DerVerein„Institut fürWeltanschauungsrecht“<br />

begleitet den Fall vonGabriele<br />

V.. Auf der Internetseite<br />

schreibt der Verein: „Ziel dieses Verfahrens<br />

ist es insbesondere, das Vorgehen<br />

der Kirche als Verstoß gegen<br />

die nationalen und europäischen<br />

Datenschutzgesetze zuqualifizieren<br />

und die in Berlin gängige Praxis der<br />

Ansiedlung der Kirchensteuerstellen<br />

in den Finanzämtern als verfassungswidrigen<br />

Verstoß gegen das<br />

Trennungsgebot zu beenden.“ Das<br />

ist mit diesem Verfahren allerdings<br />

nicht gelungen.<br />

Julia Haak<br />

berichtet seit Jahren über<br />

Kirche und Religion<br />

POLIZEIREPORT<br />

Betrunkener attackiertBeamte.<br />

EinBetrunkener hat einem Polizisten<br />

in Mitte mit einer Armbanduhr<br />

aus Metall um die Faust ins Gesicht<br />

geschlagen. Der26Jahrealte Beamte<br />

erlitt bei der Attacke in der Nacht<br />

zum Donnerstag am Schiffbauerdamm<br />

eine Platzwunde am Kopf,<br />

wie die Polizei mitteilte.Der Verdächtige<br />

verletzte zudem eine Polizistin<br />

an der Hand, einen weiteren<br />

Polizisten an der Schulter.Die Beamten<br />

wollten den Mann laut Polizei<br />

aus einem Lokal hinausgeleiten, um<br />

eine Körperverletzung aufzuklären.<br />

Doch er leistete Widerstand und beleidigte<br />

die Polizisten. Er wurde festgenommen.<br />

Ihmwurde Blut abgenommen.<br />

Passanten antisemitisch beleidigt.<br />

EinBetrunkener hat am Mittwochabend<br />

in Mitte wahllos Passanten<br />

antisemitisch beleidigt. Alarmierten<br />

Polizisten verweigerte der 43-Jährige<br />

in der Reinickendorfer Straße die<br />

Herausgabe seiner Personalien,<br />

teilte die Polizei am Donnerstag mit.<br />

Er forderte sie stattdessen auf, mit<br />

ihnen zu kämpfen und beschimpfte<br />

sie.Der 43-Jährige wurde festgenommen.<br />

Gegen ihn wirdwegen des<br />

Verdachts auf Volksverhetzung ermittelt.<br />

Bankgebäude mit Farbe beschmiert.<br />

Unbekannte haben die Fassadeund<br />

den Eingangsbereich eines Bankgebäudes<br />

in Friedrichshain beschmiert.<br />

EinMitarbeiter des Sicherheitsdienstes<br />

rief die Beamten in der<br />

NachtzuDonnerstag zu dem Gebäude<br />

in die Mollstraße,wie die Polizeimitteilte.Insgesamt<br />

wurde eine<br />

Fläche vonzehn mal 5Meternbeschmiert.<br />

DerStaatsschutz ermittelt.<br />

Die Feuerwehr musste in Neukölln einen<br />

Wohnungsbrand löschen. MORRIS PUDWELL<br />

Container blockiertFeuerwehr.<br />

EinAdventskranz hat in der Nachtzu<br />

Donnerstag einen Wohnungsbrand<br />

in Neukölln ausgelöst. Dabei wurde<br />

ein Mensch vonden Flammen in der<br />

Küche eingeschlossen. Als die Feuerwehr<br />

den Bewohner des Mehrgeschossers<br />

in der Heidelbergerstraße<br />

retten wollte,wurde sie vonzweiin<br />

der Feuerwehrzufahrt abgestellten<br />

Schuttcontainernblockiert. Der<br />

Mieter konnte deshalb nicht per<br />

Drehleiter gerettet werden. DieFeuerwehrleute<br />

mussten stattdessen die<br />

Wohnungstür aufbrechen und sich<br />

durch Rauch, Qualm und Feuer<br />

kämpfen.Der Eingeschlossene<br />

wurde schwer verletzt und mit einem<br />

Rettungswagen in eine Spezialklinik<br />

gebracht. Zudem wurden nach<br />

Angaben eines Sprechersacht weitereMieter<br />

aus dem völlig verqualmten<br />

Haus in Sicherheit gebracht. Wegen<br />

der Container wurde Anzeige erstattet,<br />

die Baufirma räumte sie am<br />

Donnerstag weg.<br />

Haft für tödliche Messerattacke.<br />

Nach einemtödlichen Messerangriff<br />

auf einen 40 Jahrealten Mann in<br />

Neukölln vorknapp elf Monaten ist<br />

ein Angeklagter zu elf Jahren Gefängnis<br />

verurteilt worden. Der38-Jährige<br />

habe sich des Totschlags schuldig gemacht,<br />

begründete das Landgericht<br />

am Donnerstag. Er habe denGeschädigten,<br />

den er seit vielen Jahren<br />

kannte, aufeinem Gehweg mitder<br />

Faustgeschlagen und dann vier Mal<br />

auf das Opfer eingestochen. Einmitangeklagter<br />

Bruder des38-Jährigen<br />

erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung<br />

ein Jahr Gefängnis.Er<br />

habe in Richtung des Geschädigten<br />

getreten, so das Gericht. (dpa)

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