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16 <strong>Berliner</strong> <strong>Zeitung</strong> · N ummer 290 · F reitag, 13. Dezember 2019<br />
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Berlin<br />
Drei Prozent<br />
der Schüler<br />
depressiv<br />
DAK-Studie: <strong>Berliner</strong> Kinder<br />
stärker betroffen als andere<br />
Ein Viertel der <strong>Berliner</strong> Schüler<br />
geht laut einer Studie der DAK-<br />
Krankenkasse unter ihren Versicherten<br />
wegen psychischer Erkrankungen<br />
zum Arzt. Für ihren Report hat<br />
die Kasse die Abrechnungsdaten von<br />
rund 16 100 <strong>Berliner</strong> Kindernund Jugendlichen<br />
zwischen 10 und 17 Jahren<br />
für das Jahr 2017 ausgewertet.<br />
Am häufigsten waren Diagnosen zu<br />
Entwicklungs- und Verhaltensstörungen.<br />
Bei rund 3Prozent der Kinder<br />
und Jugendlichen wurde 2017<br />
eine Depression diagnostiziert, bei<br />
2,4 Prozent eine Angststörung.<br />
Die bundesweiten Ergebnisse<br />
dieser Studie hatte die Kasse bereits<br />
im November vorgestellt. Demnach<br />
diagnostizierten Ärzte nur bei<br />
1,9 Prozent der DAK-versicherten<br />
Schüler in diesem Alter eine zumeist<br />
mittelschwere depressive Episode<br />
und bei 2,2 Prozent eine Angststörung.<br />
Im Vergleich dazu liegen die<br />
<strong>Berliner</strong> Zahlen höher.<br />
Alle psychischen Erkrankungen<br />
bei Kindern und Teenagern zusammen<br />
machten im Bundesschnitt<br />
rund ein Viertel (24 Prozent) aller<br />
Diagnosen bei DAK-Versicherten<br />
aus. InBerlin waren es mit 25 Prozent<br />
(4014 Fälle) ähnlich viele.<br />
In der Hauptstadt fielen vorallem<br />
jüngere Schulkinder am häufigsten<br />
durch Entwicklungsstörungen auf,<br />
heißt es im DAK-Bericht. Dazu gehören<br />
zum Beispiel Sprach- und<br />
Sprechstörungen. Ebenfalls sehr verbreitet<br />
bei den Diagnosen seien auch<br />
Verhaltensstörungen wie etwa das<br />
Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom<br />
(ADHS).<br />
Leidensdruck mit 17 besonders arg<br />
Beiden affektiven Störungen, zu denen<br />
Depressionen gehören, sei der<br />
Leidensdruck bei den 17-Jährigen<br />
besonders hoch. Unter den DAK-<br />
Versicherten waren 6,5 Prozent dieser<br />
Teenager deshalb in Behandlung.<br />
Dazu kamen 4,4 Prozent mit der Diagnose<br />
Angststörung. Der Verschreibungsanteil<br />
von Antidepressiva lag<br />
bei Mädchen um 75 Prozent höher<br />
als bei Jungen. Jeder zehnte depressive<strong>Berliner</strong><br />
Teenager wirdnach den<br />
DAK-Daten mindestens einmal im<br />
Jahr im Krankenhaus behandelt –im<br />
Durchschnitt rund einen Monat<br />
lang.<br />
Dass Depressionen nicht allein<br />
ein Thema für Erwachsene sind, ist<br />
bekannt. „Wir gehen von etwa zwei<br />
betroffenen Kindernpro Schulklasse<br />
aus“, sagt Ulrich Hegerl, Vorsitzender<br />
der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.<br />
Der Psychiater schätzt die<br />
Zahlen der Kasse als realistisch ein.<br />
DieStiftung geht davon aus,dass im<br />
Vorschulalter ein Prozent der Kinder<br />
und im Grundschulalter rund zwei<br />
Prozent betroffen sind. BeiJugendlichen<br />
stiegen die Raten dann an: Zwischen<br />
12 und 17 Jahren seien es drei<br />
bis zehn Prozent Betroffene.<br />
Bei Teenagern kann es für Laien<br />
schwer sein, Anzeichen für eine Depression<br />
vom normalem „Pubertieren“<br />
mit heftigen Stimmungsschwankungen<br />
zu unterscheiden.<br />
Für Fachleute sei es jedoch recht gut<br />
möglich, zum Beispiel Gefühle von<br />
innerer Versteinerung zu erkennen,<br />
so Hegerl.<br />
Insgesamt flossen in den regionalisierten<br />
Reportfür das Land Berlin<br />
die Abrechnungsdaten von rund<br />
38 000 Kindern und Jugendlichen<br />
im Alter von 0bis 17 Jahren sowie<br />
deren Eltern aus den Jahren 2016<br />
und 2017 ein. Das entspricht nach<br />
Angaben der Kasse rund 6,5 Prozent<br />
aller <strong>Berliner</strong> Kinder und Jugendlichen.<br />
Insgesamt zählten im Report bei<br />
Kindern und Jugendlichen Atemwegsprobleme<br />
(51 Prozent) und Infektionen<br />
(33 Prozent) zu den häufigsten<br />
Erkrankungen bei den 10- bis<br />
17-Jährigen. Psychische Erkrankungen<br />
folgten mit 25 Prozent auf dem<br />
dritten Platz. (dpa)<br />
Weihnachten unter Wasser<br />
Nur die Taufe zählt<br />
Streit um Kirchensteuer: Eine 66-jährige Frau muss zahlen, obwohl ihre Eltern austraten, als sie ein Kind war<br />
VonJulia Haak<br />
Gabriele V. kann sich nicht<br />
daran erinnern, jemals<br />
Mitglied der evangelischen<br />
Kirche gewesen zu<br />
sein. Fast 60 Jahre lang hat sie daran<br />
geglaubt, nicht gläubig zu sein. So<br />
stellt sie ihr Verhältnis zur Religion<br />
selbst dar.Das <strong>Berliner</strong> Verwaltungsgericht<br />
machte ihr allerdings am<br />
gestrigen Donnerstag klar, dass sie<br />
zumindest formaljuristisch in dieser<br />
Sache falsch liegt. Weil ihre Eltern in<br />
den 50er Jahren zwar selbst aus der<br />
Kirche austraten, für ihr kleines Kind<br />
allerdings nicht eigens den Austritt<br />
erklärten, muss Gabriele V. jetzt Kirchensteuer<br />
nachzahlen.<br />
Das Verwaltungsgericht in Moabit<br />
hat schon häufig mit Kirchensteuerfragen<br />
zu tun gehabt. Oft ziehen<br />
ehemalige DDR-Bürger vor Gericht,<br />
weil die Kirchen zu DDR-Zeiten<br />
auf dem Staatsgebiet der<br />
sozialistischen Republik nur sehr<br />
eingeschränkt Steuern erheben<br />
konnten und die Nachwirkungen<br />
sich noch immer bemerkbar machen.<br />
Der Fall von Gabriele V. ist allerdings<br />
ein besonderer.<br />
Sozialistisch und atheistisch<br />
Wahrscheinlich war es ein eigenartiger<br />
Moment für Gabriele V.,als sie<br />
vor ein paar Jahren vom Finanzamt<br />
Prenzlauer Berg, der Bezirk, in dem<br />
sie wohnt, einen Fragebogen erhielt,<br />
mit dem ihre Zugehörigkeit zu einer<br />
Religionsgemeinschaft abgefragt<br />
wurde.GabrieleV. ist 66 Jahrealt. Geboren<br />
und aufgewachsen ist sie in<br />
Bitterfeld. Sie sei sozialistisch, weltlich<br />
und atheistisch erzogen worden,<br />
ging zur Jugendweihe, heiratete<br />
standesamtlich, gab ihr Anwalt am<br />
Donnerstag vor Gericht an. Sie habe<br />
gar keinen Anlass gehabt, etwas anderes<br />
anzunehmen, als dass sie konfessionslos<br />
sei. So gab sie es jedenfalls<br />
auf besagtem Fragebogen an.<br />
Als die Kirchensteuerstelle ihre<br />
Angaben allerdings überprüfte,<br />
stellte sich heraus, dass Gabriele V.,<br />
Einnahmen aus Kirchensteuern der EKBO*<br />
*Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz<br />
Angaben in Millionen Euro<br />
197,40<br />
210,19<br />
229,39<br />
2013 2014 2015 2016 2017 2018<br />
Dem Stachelrochen ist wohl noch nicht feierlich zumute, wohl aber<br />
den TauchernimSea Life Aquarium in Mitte.Zur Freude der Zuschauer<br />
wurden die Fische am Donnerstag nämlich in vorweihnachtlicher Atmosphäregefüttert–die<br />
Taucher waren verkleidet als Engel und Weihnachtsmann,<br />
oder Nikolaus. Sogenau kann man es nicht sagen, aber<br />
den Fischen dürfte das wohl auch herzlich egal sein, Hauptsache,Futter!<br />
Gefüttert wird täglich um 11.30 Uhr, um 13.30 Uhr und um 15.30<br />
Uhr. (BLZ)<br />
238,80<br />
249,23<br />
258,85<br />
BLZ/HECHER; QUELLE: EKBO<br />
getauft ist. Die Taufe erfolgte 1953,<br />
zwei Monate nach ihrer Geburt. Ihre<br />
Eltern traten 1956 und 1958 aus der<br />
Kirche aus. Die Tochter kann sie<br />
heute nicht mehr befragen. Sie sind<br />
nicht mehr am Leben. Details hätten<br />
an der Sachlage aber vermutlich<br />
auch nichts verändert.<br />
Im Oktober 2011 bestätigte die<br />
Evangelische Kirchengemeinde Bitterfeld<br />
der Kirchensteuerstelle auf<br />
deren Anfrage, dass die Klägerin<br />
1953 getauft worden sei. Daraufhin<br />
verlangte das Finanzamt für 2012<br />
und 2013 Kirchensteuern von Gabriele<br />
V.,zusammen fast 2000 Euro.<br />
Infolge ihrer Taufe und mangels Kirchenaustritts<br />
sei sie Kirchenmitglied<br />
und damit kirchensteuerpflichtig,<br />
befand das Amt. Gabriele V. widersprach.<br />
Als sie so nicht weiter kam,<br />
klagte sie vor dem Verwaltungsgericht.<br />
Für GabrieleV. steht fest, dass ihre<br />
Eltern seinerzeit mit ihrem Austritt<br />
auch den ihrer Tochter miterklärten.<br />
Sie sei schließlich erst fünf Jahre alt<br />
gewesen, als der zweite Elternteil die<br />
Kirche verließ und damit weit entfernt<br />
voneiner eigenen Geschäftsfähigkeit.<br />
Eine Kirchenmitgliedschaft<br />
sei ihr all die Jahre auch nicht bewusst<br />
gewesen. Überdies verstoße<br />
die Anbindung der Kirchenmitgliedschaft<br />
an die Säuglingstaufe gegen<br />
das Gesetz über die religiöse Kindererziehung.<br />
Wollte man dies anders<br />
sehen, sei ihre Kirchensteuerpflicht<br />
jedenfalls mit dem Untergang der<br />
DDR untergegangen. Sie erhebt ferner<br />
Einwände gegen die Informationserhebung<br />
der Kirchensteuerstelle<br />
bei ihr und der genannten Kirchengemeinde.<br />
VorGericht wird die Begründung<br />
der Klage verlesen. DieFormulierungen<br />
darin sind drastisch. Die Erhebung<br />
und Weitergabe der Daten sei<br />
unzulässig. Es ist voneinem planmäßigen<br />
Vorgehen der Kirche die Rede<br />
und von einem Eingriff in die negative<br />
Religionsfreiheit – also das<br />
Grundrecht darauf, keiner Religion<br />
anzugehören. Es fallen die Worte<br />
Amtsanmaßung, Betrug und Urkundenfälschung.<br />
Die Klägerin greift<br />
grundsätzliche Regelungen an, wie<br />
etwa, dass die evangelischen Kirchen<br />
im Bereich der Neuen Länder<br />
mit der Wiedervereinigung überhaupt<br />
noch Teil der Evangelischen<br />
Kirche Deutschlands sind. Sie sieht<br />
den Datenschutz und ihr Recht auf<br />
informelle Selbstbestimmung verletzt.<br />
Der Vertreter der Kirche sieht<br />
all das anders. Die Klägerin habe<br />
Kenntnis vomAustrittder Elternaus<br />
der Kirche gehabt. Die Gesetzeslage<br />
sei klar. Die Klägerin trage die Beweispflicht,<br />
sie muss also nachweisen,<br />
dass sie aus der Kirche ausgetreten<br />
ist. Auch zu DDR-Zeiten habe es<br />
Formularegegeben, womit Elternerklären<br />
konnten, dass ihreKinder aus<br />
der Kirche austreten sollen. Im Körperschaftsrecht<br />
und dem Kirchenstaatsvertrag<br />
seien alle Zuständigkeiten<br />
und auch die Beitreibung der<br />
Kirchensteuer durch die Finanzämter<br />
hinreichend geregelt.<br />
Am Nachmittag teilt das Gericht<br />
das Urteil mit: Die Klage wird abgewiesen.<br />
Durch die Taufe sei Gabriele<br />
V. Mitglied der evangelischen Kirche<br />
geworden und der Austritt der Eltern<br />
habe nicht automatisch zur Folge gehabt,<br />
dass sie ebenfalls die Kirche<br />
verlässt. Siesei deshalb steuerpflichtig.<br />
Gabriele V. wirddas Kirchensteuergeld<br />
deshalb nicht zurück bekommen.<br />
Für das Jahr 2012 zahlt sie<br />
981,45 Euro und für 2013 sind es<br />
896,22 Euro. 2014 ist sie dann formaljuristisch<br />
korrekt aus der Kirche<br />
ausgetreten.<br />
Staat und Kirche<br />
GETTY<br />
DerVerein„Institut fürWeltanschauungsrecht“<br />
begleitet den Fall vonGabriele<br />
V.. Auf der Internetseite<br />
schreibt der Verein: „Ziel dieses Verfahrens<br />
ist es insbesondere, das Vorgehen<br />
der Kirche als Verstoß gegen<br />
die nationalen und europäischen<br />
Datenschutzgesetze zuqualifizieren<br />
und die in Berlin gängige Praxis der<br />
Ansiedlung der Kirchensteuerstellen<br />
in den Finanzämtern als verfassungswidrigen<br />
Verstoß gegen das<br />
Trennungsgebot zu beenden.“ Das<br />
ist mit diesem Verfahren allerdings<br />
nicht gelungen.<br />
Julia Haak<br />
berichtet seit Jahren über<br />
Kirche und Religion<br />
POLIZEIREPORT<br />
Betrunkener attackiertBeamte.<br />
EinBetrunkener hat einem Polizisten<br />
in Mitte mit einer Armbanduhr<br />
aus Metall um die Faust ins Gesicht<br />
geschlagen. Der26Jahrealte Beamte<br />
erlitt bei der Attacke in der Nacht<br />
zum Donnerstag am Schiffbauerdamm<br />
eine Platzwunde am Kopf,<br />
wie die Polizei mitteilte.Der Verdächtige<br />
verletzte zudem eine Polizistin<br />
an der Hand, einen weiteren<br />
Polizisten an der Schulter.Die Beamten<br />
wollten den Mann laut Polizei<br />
aus einem Lokal hinausgeleiten, um<br />
eine Körperverletzung aufzuklären.<br />
Doch er leistete Widerstand und beleidigte<br />
die Polizisten. Er wurde festgenommen.<br />
Ihmwurde Blut abgenommen.<br />
Passanten antisemitisch beleidigt.<br />
EinBetrunkener hat am Mittwochabend<br />
in Mitte wahllos Passanten<br />
antisemitisch beleidigt. Alarmierten<br />
Polizisten verweigerte der 43-Jährige<br />
in der Reinickendorfer Straße die<br />
Herausgabe seiner Personalien,<br />
teilte die Polizei am Donnerstag mit.<br />
Er forderte sie stattdessen auf, mit<br />
ihnen zu kämpfen und beschimpfte<br />
sie.Der 43-Jährige wurde festgenommen.<br />
Gegen ihn wirdwegen des<br />
Verdachts auf Volksverhetzung ermittelt.<br />
Bankgebäude mit Farbe beschmiert.<br />
Unbekannte haben die Fassadeund<br />
den Eingangsbereich eines Bankgebäudes<br />
in Friedrichshain beschmiert.<br />
EinMitarbeiter des Sicherheitsdienstes<br />
rief die Beamten in der<br />
NachtzuDonnerstag zu dem Gebäude<br />
in die Mollstraße,wie die Polizeimitteilte.Insgesamt<br />
wurde eine<br />
Fläche vonzehn mal 5Meternbeschmiert.<br />
DerStaatsschutz ermittelt.<br />
Die Feuerwehr musste in Neukölln einen<br />
Wohnungsbrand löschen. MORRIS PUDWELL<br />
Container blockiertFeuerwehr.<br />
EinAdventskranz hat in der Nachtzu<br />
Donnerstag einen Wohnungsbrand<br />
in Neukölln ausgelöst. Dabei wurde<br />
ein Mensch vonden Flammen in der<br />
Küche eingeschlossen. Als die Feuerwehr<br />
den Bewohner des Mehrgeschossers<br />
in der Heidelbergerstraße<br />
retten wollte,wurde sie vonzweiin<br />
der Feuerwehrzufahrt abgestellten<br />
Schuttcontainernblockiert. Der<br />
Mieter konnte deshalb nicht per<br />
Drehleiter gerettet werden. DieFeuerwehrleute<br />
mussten stattdessen die<br />
Wohnungstür aufbrechen und sich<br />
durch Rauch, Qualm und Feuer<br />
kämpfen.Der Eingeschlossene<br />
wurde schwer verletzt und mit einem<br />
Rettungswagen in eine Spezialklinik<br />
gebracht. Zudem wurden nach<br />
Angaben eines Sprechersacht weitereMieter<br />
aus dem völlig verqualmten<br />
Haus in Sicherheit gebracht. Wegen<br />
der Container wurde Anzeige erstattet,<br />
die Baufirma räumte sie am<br />
Donnerstag weg.<br />
Haft für tödliche Messerattacke.<br />
Nach einemtödlichen Messerangriff<br />
auf einen 40 Jahrealten Mann in<br />
Neukölln vorknapp elf Monaten ist<br />
ein Angeklagter zu elf Jahren Gefängnis<br />
verurteilt worden. Der38-Jährige<br />
habe sich des Totschlags schuldig gemacht,<br />
begründete das Landgericht<br />
am Donnerstag. Er habe denGeschädigten,<br />
den er seit vielen Jahren<br />
kannte, aufeinem Gehweg mitder<br />
Faustgeschlagen und dann vier Mal<br />
auf das Opfer eingestochen. Einmitangeklagter<br />
Bruder des38-Jährigen<br />
erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung<br />
ein Jahr Gefängnis.Er<br />
habe in Richtung des Geschädigten<br />
getreten, so das Gericht. (dpa)