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der-Bergische-Unternehmer_01/2020

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AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN

Vorsteuerabzug

bei Umzugskostenerstattung

an Arbeitnehmer

Fotos: MEV

Bisher war unklar, ob ein Unternehmer

aus Umzugskosten, die er seinem Arbeitnehmer

erstattet, den Vorsteuerabzug

geltend machen kann. Ein Finanzgericht

(1) hatte dies für möglich angesehen.

Diese Auffassung hat nun der Bundesfinanzhof

(2) grundsätzlich bestätigt und

den Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines

vom Arbeitgeber beauftragten Maklers

für die Vermittlung von Wohnungen

für neue Arbeitnehmer zum Abzug zugelassen.

Nach Auffassung des Gerichts ist

die Leistung im eigenen Interesse des

Arbeitgebers und damit für das Unternehmen

erbracht worden.Die Begründung

des Bundesfinanzhofs lässt darauf

schließen, dass auch bei der Übernahme

von anderen Umzugskosten der Vorsteuerabzug

möglich ist. Es ist allerdings darauf

zu achten, dass auch die übrigen Voraussetzungen

für den Vorsteuerabzug

vorliegen; insbesondere müssen die

Rechnungen auf das Unternehmen ausgestellt

sein (1) Hessisches Finanzgericht,

Urteil vom 22. Februar 2018 6 K 2033/15

(EFG 2018 S. 1496); vgl. Informationsbrief

September 2019 Nr. 5.(2) Urteil

vom 6. Juni 2019 V R 18/18. (Quelle:

Rinke Treuhand GmbH)

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Jahrzehntelang war strittig, bei welchen

Gegebenheiten das Kontrollrecht eines

Kommanditisten nach § 166 Abs. 1 HGB

greift. Nach dieser Vorschrift ist der

Kommanditist berechtigt, eine abschriftliche

Mitteilung des Jahresabschlusses zu

verlangen und dessen Richtigkeit unter

Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen.

Hier hat das OLG München in einem

aktuellen Urteil Klarheit geschaffen. Im

entschiedenen Fall besteht dieses Kont-

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