der-Bergische-Unternehmer_01/2020
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AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
Vorsteuerabzug
bei Umzugskostenerstattung
an Arbeitnehmer
Fotos: MEV
Bisher war unklar, ob ein Unternehmer
aus Umzugskosten, die er seinem Arbeitnehmer
erstattet, den Vorsteuerabzug
geltend machen kann. Ein Finanzgericht
(1) hatte dies für möglich angesehen.
Diese Auffassung hat nun der Bundesfinanzhof
(2) grundsätzlich bestätigt und
den Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines
vom Arbeitgeber beauftragten Maklers
für die Vermittlung von Wohnungen
für neue Arbeitnehmer zum Abzug zugelassen.
Nach Auffassung des Gerichts ist
die Leistung im eigenen Interesse des
Arbeitgebers und damit für das Unternehmen
erbracht worden.Die Begründung
des Bundesfinanzhofs lässt darauf
schließen, dass auch bei der Übernahme
von anderen Umzugskosten der Vorsteuerabzug
möglich ist. Es ist allerdings darauf
zu achten, dass auch die übrigen Voraussetzungen
für den Vorsteuerabzug
vorliegen; insbesondere müssen die
Rechnungen auf das Unternehmen ausgestellt
sein (1) Hessisches Finanzgericht,
Urteil vom 22. Februar 2018 6 K 2033/15
(EFG 2018 S. 1496); vgl. Informationsbrief
September 2019 Nr. 5.(2) Urteil
vom 6. Juni 2019 V R 18/18. (Quelle:
Rinke Treuhand GmbH)
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Jahrzehntelang war strittig, bei welchen
Gegebenheiten das Kontrollrecht eines
Kommanditisten nach § 166 Abs. 1 HGB
greift. Nach dieser Vorschrift ist der
Kommanditist berechtigt, eine abschriftliche
Mitteilung des Jahresabschlusses zu
verlangen und dessen Richtigkeit unter
Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen.
Hier hat das OLG München in einem
aktuellen Urteil Klarheit geschaffen. Im
entschiedenen Fall besteht dieses Kont-
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