der-Bergische-Unternehmer_01/2020
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rollrecht nicht, wenn die Richtigkeit des
Jahresabschlusses von einem Wirtschaftsprüfer
uneingeschränkt bestätigt
wurde und der Gesellschaftsvertrag eine
entsprechende Klausel vorsieht. Daher
wäre zu prüfen, ob bestehende Gesellschaftsverträge
von Kommanditgesellschaften
an die neue Rechtslage angepasst
werden sollten.
(Quelle: Treumerkur Dr. Schmidt und
Partner KG)
Heizöl ausgelaufen: Schaden
galt steuerlich nicht als
Nachlassverbindlichkeit
So sehr man sich meistens über ein Immobilienerbe
freuen kann, umso kritischer
wird es, sollten sich bei dem Haus
größere Probleme zeigen. Wenn der Erblasser
die Ursache für den Schaden gesetzt
hat, dann kommt nach Auskunft
des Infodienstes Recht und Steuern der
LBS nicht einmal ein steuerliches Absetzen
als Nachlassverbindlichkeit in
Frage. Der Fall: Erst nach dem Tod eines
Hausbesitzers stellte sich heraus, dass
im Keller des Gebäudes eine größere
Menge an Heizöl ausgelaufen war. Natürlich
musste dieses Öl fachgerecht entsorgt
werden, ehe an eine weitere Nutzung
der Immobilie zu denken war. Die
Kosten betrugen 3.800 Euro. Ein Miterbe
machte diesen Betrag als Nachlassverbindlichkeit
geltend, was der Fiskus
ablehnte. Das Urteil: Wenn Schäden an
geerbten Gebäuden beseitigt werden
müssen, deren Ursache vom Erblasser
gesetzt wurde und sie erst nach dessen
Tod bekannt werden, dann kommt nach
Ansicht des BFH keine steuerliche Berücksichtigung
in Frage. Anders sei es
allerdings, wenn der Verstorbene bereits
zu Lebzeiten (über Verträge, Urteile,
Vereinbarungen) rechtlich verpflichtet
gewesen sei, diesen Schaden zu beseitigen.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II
R 33/15) (Quelle: Infodienst Recht und
Steuern der LBS)
Wettbewerbsverstoß wegen
fehlender
Umweltkennzeichnung
Die gesetzliche Regelung des Elektround
Elektronikgerätegesetz (§ 9 II ElektroG),
wonach bestimmte Produkte mit
dem Symbol einer „durchgestrichenen
Mülltonne“ gekennzeichnet sein müssen,
stellt eine Marktverhaltensregelung im
Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) dar. Ein Verstoß gegen
diese Kennzeichnungspflicht kann
die Interessen der Verbraucher spürbar
beeinträchtigen. Fehlt die „durchgestrichenen
Mülltonne“, können Konkurrenten
oder ein Verbraucherschutzverein daher
Unterlassungsansprüche geltend
machen. (Urteil des OLG Frankfurt vom
25.07.2019, 6 U 51/19, WRP 2019, 1351)
Fristverlängerung bei Umstellung
von Registrierkassen
Grundsätzlich müssen ab dem 1. Januar
2020 alle (älteren) elektronischen Registrierkassen
über eine zertifizierte technische
Sicherheitseinrichtung zum
Schutz vor Manipulationen an digitalen
Grundaufzeichnungen verfügen. Da
eine entsprechende Einrichtung aber
derzeit noch nicht flächendeckend auf
dem Markt verfügbar ist, wird die Umstellungsfrist
bis zum 30. September
2020 verlängert. (1)Für Kassen, die nach
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