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der-Bergische-Unternehmer_01/2020

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rollrecht nicht, wenn die Richtigkeit des

Jahresabschlusses von einem Wirtschaftsprüfer

uneingeschränkt bestätigt

wurde und der Gesellschaftsvertrag eine

entsprechende Klausel vorsieht. Daher

wäre zu prüfen, ob bestehende Gesellschaftsverträge

von Kommanditgesellschaften

an die neue Rechtslage angepasst

werden sollten.

(Quelle: Treumerkur Dr. Schmidt und

Partner KG)

Heizöl ausgelaufen: Schaden

galt steuerlich nicht als

Nachlassverbindlichkeit

So sehr man sich meistens über ein Immobilienerbe

freuen kann, umso kritischer

wird es, sollten sich bei dem Haus

größere Probleme zeigen. Wenn der Erblasser

die Ursache für den Schaden gesetzt

hat, dann kommt nach Auskunft

des Infodienstes Recht und Steuern der

LBS nicht einmal ein steuerliches Absetzen

als Nachlassverbindlichkeit in

Frage. Der Fall: Erst nach dem Tod eines

Hausbesitzers stellte sich heraus, dass

im Keller des Gebäudes eine größere

Menge an Heizöl ausgelaufen war. Natürlich

musste dieses Öl fachgerecht entsorgt

werden, ehe an eine weitere Nutzung

der Immobilie zu denken war. Die

Kosten betrugen 3.800 Euro. Ein Miterbe

machte diesen Betrag als Nachlassverbindlichkeit

geltend, was der Fiskus

ablehnte. Das Urteil: Wenn Schäden an

geerbten Gebäuden beseitigt werden

müssen, deren Ursache vom Erblasser

gesetzt wurde und sie erst nach dessen

Tod bekannt werden, dann kommt nach

Ansicht des BFH keine steuerliche Berücksichtigung

in Frage. Anders sei es

allerdings, wenn der Verstorbene bereits

zu Lebzeiten (über Verträge, Urteile,

Vereinbarungen) rechtlich verpflichtet

gewesen sei, diesen Schaden zu beseitigen.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II

R 33/15) (Quelle: Infodienst Recht und

Steuern der LBS)

Wettbewerbsverstoß wegen

fehlender

Umweltkennzeichnung

Die gesetzliche Regelung des Elektround

Elektronikgerätegesetz (§ 9 II ElektroG),

wonach bestimmte Produkte mit

dem Symbol einer „durchgestrichenen

Mülltonne“ gekennzeichnet sein müssen,

stellt eine Marktverhaltensregelung im

Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren

Wettbewerb (UWG) dar. Ein Verstoß gegen

diese Kennzeichnungspflicht kann

die Interessen der Verbraucher spürbar

beeinträchtigen. Fehlt die „durchgestrichenen

Mülltonne“, können Konkurrenten

oder ein Verbraucherschutzverein daher

Unterlassungsansprüche geltend

machen. (Urteil des OLG Frankfurt vom

25.07.2019, 6 U 51/19, WRP 2019, 1351)

Fristverlängerung bei Umstellung

von Registrierkassen

Grundsätzlich müssen ab dem 1. Januar

2020 alle (älteren) elektronischen Registrierkassen

über eine zertifizierte technische

Sicherheitseinrichtung zum

Schutz vor Manipulationen an digitalen

Grundaufzeichnungen verfügen. Da

eine entsprechende Einrichtung aber

derzeit noch nicht flächendeckend auf

dem Markt verfügbar ist, wird die Umstellungsfrist

bis zum 30. September

2020 verlängert. (1)Für Kassen, die nach

der Bergische Unternehmer 01|20 33

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