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Berliner Kurier 06.02.2020

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HINTERGRUND<br />

Neue Reform<br />

zum Unterhalt<br />

Wenn ein Elternteil die Erziehung<br />

und Betreuung eines<br />

Kindes zu etwa70<br />

Prozent allein übernimmt,<br />

kann es Unterhalt vomEx-<br />

Partner einfordern. Bis<br />

2017 galt der Anspruch für<br />

Kinder bis zum 12. Lebensjahr.Doch<br />

neuerdings gilt<br />

der Anspruch bis zum 18.<br />

Geburtstag. Wenn Väter<br />

nicht zahlen wollen, übernimmt<br />

der Staatdie Kosten.<br />

Die Jugendämter<br />

haben die Mehrarbeit.<br />

Väter ohne<br />

Verantwortung<br />

Über 46000 <strong>Berliner</strong><br />

Kinder mussder Staat<br />

unterstützen. Nur weil<br />

ihrePapas keinen<br />

Unterhalt zahlen

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