Beschaffung aktuell 03.2020
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BETRIEB<br />
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Bilder: Zarges<br />
Steiggeräte<br />
Wie Einkäufer die richtigen<br />
Steighilfen auswählen<br />
Leiter ist nicht gleich Leiter: Nicht immer ist es ganz einfach, das richtige Steiggerät<br />
für die verschiedenen Anwendungszwecke in der Produktion zu finden.<br />
Worauf zu achten ist, hat der Hersteller Zarges nun zusammengefasst.<br />
Simone Harrer erklärt: „Planung ist das<br />
A und O bei Arbeiten in der Höhe.“ Sie<br />
weiß Bescheid, denn sie ist Produkt -<br />
managerin bei Zarges. Bei der <strong>Beschaffung</strong><br />
eines Steiggerätes müssen bestimmte Kriterien<br />
beachtet werden, um die Sicherheit der<br />
Arbeiter zu gewährleisten. „Schon bei der<br />
Auswahl des Equipments kann möglichen<br />
Gefahren vorgebeugt werden, damit sichere<br />
Arbeit ermöglicht wird“, erklärt Harrer.<br />
Doch leider werden bei der <strong>Beschaffung</strong> von<br />
Steiggeräten diese Vorgaben nicht immer<br />
eingehalten, so Harrer: „Typische Fehler bei<br />
dem Einkauf von Steiggeräten sind das Vernachlässigen<br />
der Gefährdungsbeurteilung<br />
oder die Auswahl des passenden Steiggeräts<br />
nach Verfügbarkeit oder dem günstigsten<br />
Preis“, erklärt Harrer. Zusätzlich warnt sie,<br />
dass Anwender oft die eigentliche Arbeitshöhe<br />
nicht richtig bewerten.<br />
Um diesen Gefahren vorzubeugen, hat der<br />
Steiggerätehersteller Zargese eine Broschüre<br />
herausgebracht, die bei der Auswahl von<br />
Steiggeräten hilft. „Wir möchten Anwendern<br />
Tipps für die Analyse von Gefährdungen, eine<br />
Übersicht über verschiedene Produktarten<br />
und deren Vorteile geben“, sagt Harrer.<br />
Welche rechtlichen Grundlagen gelten?<br />
Die richtige Beurteilung erfolgt durch den Arbeitgeber,<br />
meistens die betrieblichen Führungskräfte,<br />
die eine Gefährdungsbeurteilung<br />
durchführen müssen. Der erste Schritt<br />
ist die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen.<br />
Dabei sind die Betriebssicherheitsverordnung<br />
(BetrSichV), das Arbeitsschutzgesetz<br />
(ArbSchG) – hier vor allem § 5 – und die<br />
Technischen Regel für Betriebssicherheit<br />
(TRBS) 2121 zu beachten.<br />
In der BetrSichV ist geregelt, dass „die Gefährdung<br />
der Beschäftigten so gering wie möglich<br />
gehalten wird“. Beachtet werden müssen<br />
bei der Auswahl des Steiggeräts „der zu überwindende<br />
Höhenunterschied sowie Art, Dauer<br />
und Häufigkeit der Verwendung“. Ein Beispiel<br />
ist Anhang 2 Nr. 5.1.4. der BetrSichV,<br />
welcher im Rahmen der Beurteilung ermittelt,<br />
ob ein anderes Steiggerät sicherer ist.<br />
Im Genauen schreibt die BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung<br />
nach den Kriterien in<br />
§ 5 ArbSchG vor. Hier ist festgelegt, dass die<br />
Einschätzung der einzelnen Tätigkeiten durch<br />
den Arbeitgeber erfolgen muss. Dabei gilt es<br />
zu achten auf:<br />
• „die Gestaltung und die Einrichtung der<br />
Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,<br />
• physikalische, chemische und biologische<br />
Einwirkungen,<br />
• die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz<br />
von Arbeitsmitteln, insbesondere von<br />
Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und<br />
Anlagen sowie den Umgang damit,<br />
• die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren,<br />
Arbeitsabläufen und Arbeitszeit<br />
und deren Zusammenwirken,<br />
• unzureichende Qualifikation und Unterweisung<br />
des Beschäftigten,<br />
• psychische Belastung bei der Arbeit“.<br />
In der TBRS 2121 wird zusätzlich die „Ermittlung<br />
und Bewertung von Absturzgefährdungen<br />
bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“<br />
geregelt.<br />
Ebenfalls zu beachten sind die Normen, welche<br />
zwar rechtlich nicht bindend sind, aber<br />
den <strong>aktuell</strong>en Stand der Technik widerspiegeln.<br />
„Ein Beispiel hierfür ist die Pflicht zur<br />
Verwendung einer Standverbreiterung am<br />
unteren Ende von Anlegeleitern“, sagt Harrer.<br />
Diese Sicherheitsmaßnahme wurde der DIN-<br />
Norm 131-1 im Jahr 2015 hinzugefügt. Zu-<br />
Checkliste<br />
Beurteilung von Steiggeräten<br />
Die wichtigsten Kriterien bei der Bewertung<br />
der Steiggeräte sind hier gelistet. Es gilt aber<br />
zu beachten: Jeder Einsatzort und jede Tätigkeit<br />
ist unterschiedlich und erfordert das Hinzuziehen<br />
zusätzlicher Faktoren.<br />
• Welcher Höhenunterschied ist zu über -<br />
winden?<br />
• Welche Höhe muss erreicht werden?<br />
• Wie oft wird das Gerät benutzt?<br />
• Wie lange dauert die Arbeit auf dem Gerät?<br />
• Welche Fluchtmöglichkeiten bestehen?<br />
• Wie anstrengend ist die Arbeit?<br />
• Welches Material und welches Werkzeug<br />
müssen auf dem Gerät befördert werden?<br />
• Wie viele Personen arbeiten gleichzeitig auf<br />
dem Steiggerät?<br />
• Bestehen zusätzliche Risiken in der<br />
Umgebung des Steiggeräts?<br />
Die Broschüre (PDF) ist unter folgendem Link<br />
verfügbar: http://hier.pro/zarges<br />
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