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Beschaffung aktuell 03.2020

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BETRIEB<br />

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Bilder: Zarges<br />

Steiggeräte<br />

Wie Einkäufer die richtigen<br />

Steighilfen auswählen<br />

Leiter ist nicht gleich Leiter: Nicht immer ist es ganz einfach, das richtige Steiggerät<br />

für die verschiedenen Anwendungszwecke in der Produktion zu finden.<br />

Worauf zu achten ist, hat der Hersteller Zarges nun zusammengefasst.<br />

Simone Harrer erklärt: „Planung ist das<br />

A und O bei Arbeiten in der Höhe.“ Sie<br />

weiß Bescheid, denn sie ist Produkt -<br />

managerin bei Zarges. Bei der <strong>Beschaffung</strong><br />

eines Steiggerätes müssen bestimmte Kriterien<br />

beachtet werden, um die Sicherheit der<br />

Arbeiter zu gewährleisten. „Schon bei der<br />

Auswahl des Equipments kann möglichen<br />

Gefahren vorgebeugt werden, damit sichere<br />

Arbeit ermöglicht wird“, erklärt Harrer.<br />

Doch leider werden bei der <strong>Beschaffung</strong> von<br />

Steiggeräten diese Vorgaben nicht immer<br />

eingehalten, so Harrer: „Typische Fehler bei<br />

dem Einkauf von Steiggeräten sind das Vernachlässigen<br />

der Gefährdungsbeurteilung<br />

oder die Auswahl des passenden Steiggeräts<br />

nach Verfügbarkeit oder dem günstigsten<br />

Preis“, erklärt Harrer. Zusätzlich warnt sie,<br />

dass Anwender oft die eigentliche Arbeitshöhe<br />

nicht richtig bewerten.<br />

Um diesen Gefahren vorzubeugen, hat der<br />

Steiggerätehersteller Zargese eine Broschüre<br />

herausgebracht, die bei der Auswahl von<br />

Steiggeräten hilft. „Wir möchten Anwendern<br />

Tipps für die Analyse von Gefährdungen, eine<br />

Übersicht über verschiedene Produktarten<br />

und deren Vorteile geben“, sagt Harrer.<br />

Welche rechtlichen Grundlagen gelten?<br />

Die richtige Beurteilung erfolgt durch den Arbeitgeber,<br />

meistens die betrieblichen Führungskräfte,<br />

die eine Gefährdungsbeurteilung<br />

durchführen müssen. Der erste Schritt<br />

ist die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen.<br />

Dabei sind die Betriebssicherheitsverordnung<br />

(BetrSichV), das Arbeitsschutzgesetz<br />

(ArbSchG) – hier vor allem § 5 – und die<br />

Technischen Regel für Betriebssicherheit<br />

(TRBS) 2121 zu beachten.<br />

In der BetrSichV ist geregelt, dass „die Gefährdung<br />

der Beschäftigten so gering wie möglich<br />

gehalten wird“. Beachtet werden müssen<br />

bei der Auswahl des Steiggeräts „der zu überwindende<br />

Höhenunterschied sowie Art, Dauer<br />

und Häufigkeit der Verwendung“. Ein Beispiel<br />

ist Anhang 2 Nr. 5.1.4. der BetrSichV,<br />

welcher im Rahmen der Beurteilung ermittelt,<br />

ob ein anderes Steiggerät sicherer ist.<br />

Im Genauen schreibt die BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung<br />

nach den Kriterien in<br />

§ 5 ArbSchG vor. Hier ist festgelegt, dass die<br />

Einschätzung der einzelnen Tätigkeiten durch<br />

den Arbeitgeber erfolgen muss. Dabei gilt es<br />

zu achten auf:<br />

• „die Gestaltung und die Einrichtung der<br />

Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,<br />

• physikalische, chemische und biologische<br />

Einwirkungen,<br />

• die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz<br />

von Arbeitsmitteln, insbesondere von<br />

Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und<br />

Anlagen sowie den Umgang damit,<br />

• die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren,<br />

Arbeitsabläufen und Arbeitszeit<br />

und deren Zusammenwirken,<br />

• unzureichende Qualifikation und Unterweisung<br />

des Beschäftigten,<br />

• psychische Belastung bei der Arbeit“.<br />

In der TBRS 2121 wird zusätzlich die „Ermittlung<br />

und Bewertung von Absturzgefährdungen<br />

bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“<br />

geregelt.<br />

Ebenfalls zu beachten sind die Normen, welche<br />

zwar rechtlich nicht bindend sind, aber<br />

den <strong>aktuell</strong>en Stand der Technik widerspiegeln.<br />

„Ein Beispiel hierfür ist die Pflicht zur<br />

Verwendung einer Standverbreiterung am<br />

unteren Ende von Anlegeleitern“, sagt Harrer.<br />

Diese Sicherheitsmaßnahme wurde der DIN-<br />

Norm 131-1 im Jahr 2015 hinzugefügt. Zu-<br />

Checkliste<br />

Beurteilung von Steiggeräten<br />

Die wichtigsten Kriterien bei der Bewertung<br />

der Steiggeräte sind hier gelistet. Es gilt aber<br />

zu beachten: Jeder Einsatzort und jede Tätigkeit<br />

ist unterschiedlich und erfordert das Hinzuziehen<br />

zusätzlicher Faktoren.<br />

• Welcher Höhenunterschied ist zu über -<br />

winden?<br />

• Welche Höhe muss erreicht werden?<br />

• Wie oft wird das Gerät benutzt?<br />

• Wie lange dauert die Arbeit auf dem Gerät?<br />

• Welche Fluchtmöglichkeiten bestehen?<br />

• Wie anstrengend ist die Arbeit?<br />

• Welches Material und welches Werkzeug<br />

müssen auf dem Gerät befördert werden?<br />

• Wie viele Personen arbeiten gleichzeitig auf<br />

dem Steiggerät?<br />

• Bestehen zusätzliche Risiken in der<br />

Umgebung des Steiggeräts?<br />

Die Broschüre (PDF) ist unter folgendem Link<br />

verfügbar: http://hier.pro/zarges<br />

54 <strong>Beschaffung</strong> <strong>aktuell</strong> 2020 03

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